Hallo liebe Forengemeinde,
entspricht es der Wahreit, dass wenn man einmal Beamter (in diesem Fall auf Widerruf in BaWü) in einem Bundesland war, und man in diesem Beamtenverhältnis auf eigenen Wunsch/Antrag vor Beendung der Ausbildung entlassen wurde, danach nicht mehr die Möglichkeit hat im selben Bundesland einen anderen Beamtenberuf zu erlernen, um in diesem erneut verbeamtet zu werden. Ich habe immer gedacht, dies wäre auch aus rechtlicher Sicht problemlos möglich. Ich würde mich freuen, wenn mir in diesem Forum einige Antworten bereitestellt werden würden, die auch aus rechtlicher Sicht Klarheit ins Dunkel bringen.
Vielen Dank im Voraus
L
2x Verbeamtung in ein und demselben Bundesland
Moderator: Moderatoren
Hey Lisago89,
aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass dies keinerlei Problem darstellt.
Ich war selbst kurzzeitig Beamter auf Widerruf und habe dann das Verhältnis selbst aufgehoben. Nun probiere ichs erneut, aber diesmal in nem anderen Bereich, der mir hoffentlich mehr zuspricht. Alles natürlich im selben Bundesland. In meinem Fall Bayern
Gruß Chris
aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass dies keinerlei Problem darstellt.
Ich war selbst kurzzeitig Beamter auf Widerruf und habe dann das Verhältnis selbst aufgehoben. Nun probiere ichs erneut, aber diesmal in nem anderen Bereich, der mir hoffentlich mehr zuspricht. Alles natürlich im selben Bundesland. In meinem Fall Bayern

Gruß Chris
-Suum Cuique-
Hallo Sepp,
ersteinmal vielen Dank für deine Antwort. Hast du dir damals das ok eingeholt oder hast du einfach in der neuen Beamtenlaufbahn begonnen. Also in BaWü muss man denke ich angeben dass man schon einmal im Beamtenverhältnis war. War das bei dir auch so und gab es überhaupt keine Probleme?
Lg l
ersteinmal vielen Dank für deine Antwort. Hast du dir damals das ok eingeholt oder hast du einfach in der neuen Beamtenlaufbahn begonnen. Also in BaWü muss man denke ich angeben dass man schon einmal im Beamtenverhältnis war. War das bei dir auch so und gab es überhaupt keine Probleme?
Lg l