Wer sich in einem „Forum für Beamte“ und Beamtenrecht speziell im Unterforum „Beihilfe, Reisekosten ect.“ als ehemaliger Angestellter zu erkennen gibt und Ratschläge zum
- Arbeitsrecht oder Tarifrecht (oder vielleicht)
- Sozialrecht (oder vielleicht),
- Schuldrecht,
sucht, sollte sich nicht wundern, wenn ihm mit Skepsis begegnet wird.
Das gilt umso mehr, wenn die Fragestellung extrem abenteuerlich ist und der Sachverhalt gleichzeitig unklar bleibt; wir haben keine Ahnung, wie lange die Weiterzahlung erfolgt sein soll – ob ein Monat oder fünf Jahre. Mir erschließt sich auch der Sinn der einzigen Zeitraumangabe „vor Ablauf der ersten 2 Jahre“ absolut nicht.
Wir haben hier also jemanden, der
- sich am völlig falschen Ort bewegt und sich ziemlich unverständlich ausdrückt,
- unfähig scheint, beim angeblichen Verursacher seines angeblichen Problems telefonisch nachzufragen
- scheinbar keinerlei Unrechtsbewusstsein hat, jedenfalls in der Entgegennahme der Zahlung kein Fehlverhalten erkennen will
- und dann die erhaltenen Ratschläge mit ziemlich niveaulosen Kommentaren belegt.
Mit großer Wahrscheinlichkeit haben wir hier also einen Troll und genau dieser Personenkreis muss damit rechnen, von der alten Frau Schwäbel eine mindestens leichte Dosis Spott und Hohn ab zu bekommen.
Mehr gibt es dazu – und das ist auch schon wieder viel zu viel – nicht zu sagen.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
P.S.
Tut mir leid Binö. So wie es aussieht wird es jetzt nichts mit der Überstellung des Delinquenten. Den Ochsenziemer rücke ich dann natürlich auch nicht raus.
