Hallo,
ich habe mal eine Frage in die Runde und hoffe, dass ich hier eine fundierte Antwort bekommen kann.
Ich bin Polizeibeamter in Schleswig-Holstein und überlege einen Wechsel zur Berufsfeuerwehr zu machen. Jetzt wäre die Frage, ob ich dies mit einem Dienstherrenwechsel machen kann? Ich habe vor der Ausbildung bei der Polizei eine Ausbildung als Notfallsanitäter absolviert, hätte also so-gesehen die Grundvoraussetzung für die Einstellung bei der Feuerwehr erfüllt. Natürlich fehlt noch die Brandmeisterausbildung, welche ich noch absolvieren müsste.
Ich habe bereits gelesen, dass ein Dienstherrenwechsel grundsätzlich möglich sein soll durch den "Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln".
Ich weiß, dass es auch möglich ist wenn bspw. Soldaten zur Berufsfeuerwehr gehen, dass diese ihren Beamtenstatus behalten.
Jetzt wäre die Frage, ob hier jemand Erfahrungen hat oder sich damit auskennt und mir vielleicht ein wenig Auskunft geben könnte?
Die Berufsfeuerwehr um die es geht befindet sich ebenfalls in SH, wäre natürlich entsprechend auf Kommunalebene.
Viele Grüße
Dienstherrenwechsel von Polizei zur Feuerwehr
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Re: Dienstherrenwechsel von Polizei zur Feuerwehr
Soldaten behalten nicht ihren Beamtenstatus, denn sie sind keine Beamten.
Vielmehr bekomme SaZ Übergangsgebürnisse.
Du bist Polizeivollzugsbeamter und kein technischer Beamter wie Feuerwehrmänner. Du kannst nur um Entlassung bitten und einen neuen Vorbereitungsdienst absolvieren.
In den meisten Bundesländern wird die Befähigung als PVB übrigens auch nicht für den Verwaltungsdienst anerkannt.
Der Bund dagegen erkennt es an und somit wären Wechsel zum Zoll, THW, BVA, BAMF, BALM etc pp möglich…
Vielmehr bekomme SaZ Übergangsgebürnisse.
Du bist Polizeivollzugsbeamter und kein technischer Beamter wie Feuerwehrmänner. Du kannst nur um Entlassung bitten und einen neuen Vorbereitungsdienst absolvieren.
In den meisten Bundesländern wird die Befähigung als PVB übrigens auch nicht für den Verwaltungsdienst anerkannt.
Der Bund dagegen erkennt es an und somit wären Wechsel zum Zoll, THW, BVA, BAMF, BALM etc pp möglich…