ER und Rentenanspruch
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 1229
- Registriert: 17.01.2017 09:50
- Behörde: DTAG a.D.
Re: ER und Rentenanspruch
Hier mal die Seite von der DRV:
https://www.deutsche-rentenversicherung ... 20erzielen.
Man geht davon aus, dass der Antragssteller Reha machen kann um seine Berufsfähigkeit wieder herzustellen. Also 3,5h/Tag Pförtner des virtuellen Parkplatzes vor der Haustür. Also nix einfach mal hinschreiben ich will aber...
Und die Kleinigkeit mit der Hinzuverdienstgrenze. Für ne volle Rente liegt man mit der Mindestversorgung drüber. Mir kommt das hier alles nach Selbstbeweihräucherung vor...
https://www.deutsche-rentenversicherung ... 20erzielen.
Man geht davon aus, dass der Antragssteller Reha machen kann um seine Berufsfähigkeit wieder herzustellen. Also 3,5h/Tag Pförtner des virtuellen Parkplatzes vor der Haustür. Also nix einfach mal hinschreiben ich will aber...
Und die Kleinigkeit mit der Hinzuverdienstgrenze. Für ne volle Rente liegt man mit der Mindestversorgung drüber. Mir kommt das hier alles nach Selbstbeweihräucherung vor...
-
- Beiträge: 75
- Registriert: 08.08.2012 18:31
- Behörde:
Re: ER und Rentenanspruch
Hallo Jokisch,
deine Antwort finde ich echt schade.
Alle Antworten die dir hier gegeben wurden sind richtig und qualifiziert gewesen. Alle deine Fragen im deinen 1. Post wurden doch beantwortet.
Es ist so, dass wenn deine Kollegien Mindestpension aus DDu bezieht und die Mindestversorgung nicht erdient wurde alle Zahlungen aus nicht selbst finanzierten öffentlichen Rentenkassen gegen gerechnet werden bis das Niveau der Mindestversorgung überschritten wird.
Bei Höchstpension (71,75%) wird auch alles gegen gerechnet.
Außer ein paar Euro Steuerersparnis und Krankenkassenzuschuss wird sie in diesen Fällen nichts von ihrer Erwerbsminderungsrente haben sofern sie überhaupt eine erhält. Und hier sprechen wir dann von 10€-15€ im Monat netto je nachdem wie hoch die Erwerbsminderungsrente ausfällt.
Was für die Höhe der Erwerbsminderungsrente berücksichtig wird, wurde auch thematisiert. Die 5 Jahre als Angestellte zählen nicht dazu, da sie ja bereits in der Pension enthalten sind. Und es wurde geraten die Rente zu beantragen und abzuwarten was passiert.
Wenn ich mir das so ansehe finde ich deine Antwort den anderen gegenüber nicht sehr wertschätzend!!
Grüße
-
- Beiträge: 21
- Registriert: 11.01.2023 18:47
- Behörde: Telekom
Re: ER und Rentenanspruch
Es geht nicht um das Thema Mindestversorgung !!!AndyO hat geschrieben: ↑29.01.2023 15:31Wenn die Mindestversorgung nicht erdient wurde werden alle Zahlungen aus nicht selbst finanzierten öffentlichen Rentenkassen gegengerechnet bis das Niveau der Mindestversorgung überschritten wird. Frag mich, was hier so weh tut, zu sagen, das hiesiger Fall eine Mindestversorgung bezieht. Dann weiß man ob man hier Netto über 10 oder 100 Euro redet und ob es den Aufwand wert ist.
-
- Beiträge: 21
- Registriert: 11.01.2023 18:47
- Behörde: Telekom
Re: ER und Rentenanspruch
Was hat das jetzt mit der ursprünglichen Frage zu tun ???AndyO hat geschrieben: ↑29.01.2023 17:36 Hier mal die Seite von der DRV:
https://www.deutsche-rentenversicherung ... 20erzielen.
Man geht davon aus, dass der Antragssteller Reha machen kann um seine Berufsfähigkeit wieder herzustellen. Also 3,5h/Tag Pförtner des virtuellen Parkplatzes vor der Haustür. Also nix einfach mal hinschreiben ich will aber...
Und die Kleinigkeit mit der Hinzuverdienstgrenze. Für ne volle Rente liegt man mit der Mindestversorgung drüber. Mir kommt das hier alles nach Selbstbeweihräucherung vor...
-
- Beiträge: 21
- Registriert: 11.01.2023 18:47
- Behörde: Telekom
Re: ER und Rentenanspruch
Hallo Sepp01,sepp01 hat geschrieben: ↑29.01.2023 18:15Hallo Jokisch,
deine Antwort finde ich echt schade.
Alle Antworten die dir hier gegeben wurden sind richtig und qualifiziert gewesen. Alle deine Fragen im deinen 1. Post wurden doch beantwortet.
Es ist so, dass wenn deine Kollegien Mindestpension aus DDu bezieht und die Mindestversorgung nicht erdient wurde alle Zahlungen aus nicht selbst finanzierten öffentlichen Rentenkassen gegen gerechnet werden bis das Niveau der Mindestversorgung überschritten wird.
Bei Höchstpension (71,75%) wird auch alles gegen gerechnet.
Außer ein paar Euro Steuerersparnis und Krankenkassenzuschuss wird sie in diesen Fällen nichts von ihrer Erwerbsminderungsrente haben sofern sie überhaupt eine erhält. Und hier sprechen wir dann von 10€-15€ im Monat netto je nachdem wie hoch die Erwerbsminderungsrente ausfällt.
Was für die Höhe der Erwerbsminderungsrente berücksichtig wird, wurde auch thematisiert. Die 5 Jahre als Angestellte zählen nicht dazu, da sie ja bereits in der Pension enthalten sind. Und es wurde geraten die Rente zu beantragen und abzuwarten was passiert.
Wenn ich mir das so ansehe finde ich deine Antwort den anderen gegenüber nicht sehr wertschätzend!!
Grüße
wenn eine Rente wie beschrieben (Zeiten als Ang. werden in der Pensionsberechnung berücksichtigt) bei fast Vollversorgung nicht gezahlt bzw. angerechnet wird, dann wird bei einer Mindestpension auch niemals eine Rente ausbezahlt werden können.
Ich habe nicht von Mindestpension gesprochen !
Wenn die Kollegin ihre Eltern gepflegt hat, 5 Jahre gemeinsam für beide Elternteile mit PG 4, einen Elternteil jetzt seit 3 Jahren glaube ich mit PG 5, dann macht das schon ein wenig an Rente aus. Pro Jahr ca. 10 € für eine Person an Pflege aus - wir sprechen dann von 100 € und mehr.
Dann macht eine Beantragung der Erwerbsminderungsrente (bei vorliegen der gesundheitlichen Einschränkungen) natürlich Sinn.
Bitte bei Antworten auch nicht immer was hineininterpretieren wie Mindestversorgung, das bringt nämlich nicht viel und verwirrt nur.
Nochmals, die einzige vernünftige Antwort war bisher von Ozymandias - ist halt so - dafür vielen Dank.
-
- Beiträge: 382
- Registriert: 14.04.2013 08:34
- Behörde:
- Wohnort: irgendwo im nirgendwo
-
- Beiträge: 75
- Registriert: 08.08.2012 18:31
- Behörde:
Re: ER und Rentenanspruch
Da kann ich dir nur Zustimmen!!!
In dieser Antwort hat Ozymandias geschrieben:
Ich kann dem Beitrag hier aus vielerei Gründen nicht zustimmen, ist leider etwas viel Halbwissen.
Das bezog sich auf deinen Beitrag!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Auch dein letzter Beitrag entählt wieder Halbwissen!
Aber ich werde dir sicher nicht mehr antworten.
Grüße
-
- Beiträge: 1229
- Registriert: 17.01.2017 09:50
- Behörde: DTAG a.D.
Re: ER und Rentenanspruch
Gerade meinen Rentenbescheid bekommen. Da steht doch fett im letzten Satz unter D Rente wegen Erwerbsminderung > "Nach dem derzeitigen Kontostand sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzung für eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht erfüllt."
Das wäre Antragsvoraussetzung. Was steht denn da bei der Freundin?
Das wäre Antragsvoraussetzung. Was steht denn da bei der Freundin?
-
- Beiträge: 864
- Registriert: 29.06.2017 16:56
- Behörde: PNU
Re: ER und Rentenanspruch
Darum kann ich mich nur selbst zitieren. Vielleicht schließt sich ja noch jemand an ... ?
Siggi09 hat geschrieben: ↑01.01.2023 21:38 Vorsatz für 2023:
Ich nehme in 2023 niemanden mehr ernst, der sich nicht vor dem 1.12.22 hier bereits angemeldet hat oder durch vernünftige, gesittete Beiträge Vertrauen aufgebaut hat. Newcomer werden es hier also schwer haben und stehen ganz besonders unter Beobachtung.
-
- Beiträge: 21
- Registriert: 11.01.2023 18:47
- Behörde: Telekom
Re: ER und Rentenanspruch
Du kannst jetzt nicht von Dir auf die Allgemeinheit gehen.AndyO hat geschrieben: ↑02.02.2023 18:18 Gerade meinen Rentenbescheid bekommen. Da steht doch fett im letzten Satz unter D Rente wegen Erwerbsminderung > "Nach dem derzeitigen Kontostand sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzung für eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht erfüllt."
Das wäre Antragsvoraussetzung. Was steht denn da bei der Freundin?
Jeder Rentenbescheid ist individuell, das mal als Anregung. Bei mir steht z. B. dass die Wartezeit erfüllt ist - Punkt !!!
-
- Beiträge: 1229
- Registriert: 17.01.2017 09:50
- Behörde: DTAG a.D.
Re: ER und Rentenanspruch
Das tut weh... Geringste Vorleistungen sind bei dir zu viel verlangt. Was ist den so schwer den letzten Satz von Punkt D des betroffenen Rentenbescheides zu zitieren? Stellst du deine Fragen immer nur mit dem Ansatz, das Andere dann die Glaskugel reiben sollen um dann zu kommentieren, was dir an Antwort nicht gefällt? Und warum bei dir? Ich denke du fragst für ne Bekannte?Jokisch hat geschrieben: ↑04.02.2023 17:20Du kannst jetzt nicht von Dir auf die Allgemeinheit gehen.AndyO hat geschrieben: ↑02.02.2023 18:18 Gerade meinen Rentenbescheid bekommen. Da steht doch fett im letzten Satz unter D Rente wegen Erwerbsminderung > "Nach dem derzeitigen Kontostand sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzung für eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht erfüllt."
Das wäre Antragsvoraussetzung. Was steht denn da bei der Freundin?
Jeder Rentenbescheid ist individuell, das mal als Anregung. Bei mir steht z. B. dass die Wartezeit erfüllt ist - Punkt !!!
-
- Beiträge: 1229
- Registriert: 17.01.2017 09:50
- Behörde: DTAG a.D.
Re: ER und Rentenanspruch
Hier noch mal Einer, auf welche Hürden man sich bzgl. Erwerbsminderungsrente einlässt:
https://www.vdk.de/deutschland/pages/mi ... erstritten
Da bescheinigt dir dann jemand, dass du voll arbeitsfähig bist. Eigentlich optimal um die DDU rückabzuwickeln. Immer schön befristet und dann wird erneut untersucht. Da würde für Jokisch eine Welt zusammen brechen. Aber trotzdem davon Träumen, Sozialsysteme zum eigenen wohl ausquetschen zu wollen...
Da die langjährige Nebenverdienstgrenze ohnehin überschritten ist, ein sinnloses unterfangen:
Zitat: "Für die teilweise Erwerbsminderungsrente wird die Hinzuverdienstgrenze immer individuell berechnet. Sie liegt im Jahr 2018 bei mindestens 14.798,70 Euro jährlich. Lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze berechnen.
Für die volle Erwerbsminderungsrente gilt eine feststehende Hinzuverdienstgrenze von aktuell 6.300 Euro pro Kalenderjahr."
https://www.vdk.de/deutschland/pages/th ... _und_tipps
Da liegt man selbst mit Mindestversorgung sicherlich immer gerade drüber. Oder was hat dir dein Rentenversicherungsträger berechnet? Fang doch mit dem die Diskussion an, ob's für dich einen persönlichen Zuschlag gibt...
https://www.vdk.de/deutschland/pages/mi ... erstritten
Da bescheinigt dir dann jemand, dass du voll arbeitsfähig bist. Eigentlich optimal um die DDU rückabzuwickeln. Immer schön befristet und dann wird erneut untersucht. Da würde für Jokisch eine Welt zusammen brechen. Aber trotzdem davon Träumen, Sozialsysteme zum eigenen wohl ausquetschen zu wollen...
Da die langjährige Nebenverdienstgrenze ohnehin überschritten ist, ein sinnloses unterfangen:
Zitat: "Für die teilweise Erwerbsminderungsrente wird die Hinzuverdienstgrenze immer individuell berechnet. Sie liegt im Jahr 2018 bei mindestens 14.798,70 Euro jährlich. Lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze berechnen.
Für die volle Erwerbsminderungsrente gilt eine feststehende Hinzuverdienstgrenze von aktuell 6.300 Euro pro Kalenderjahr."
https://www.vdk.de/deutschland/pages/th ... _und_tipps
Da liegt man selbst mit Mindestversorgung sicherlich immer gerade drüber. Oder was hat dir dein Rentenversicherungsträger berechnet? Fang doch mit dem die Diskussion an, ob's für dich einen persönlichen Zuschlag gibt...