Beihilfe Rückzahlung nach Elternzeit?

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gweiss
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Beihilfe Rückzahlung nach Elternzeit?

Beitrag von gweiss »

Hallo zusammen,

meine Frau und ich sind verbeamtete Lehrkräfte in NRW. In der Elternzeit meiner Frau sind die Beihilfeanträge (70%) meiner Frau (und unserer Tochter 80%) über mich eingereicht (und erstattet) worden.

Auf den Beihilfe-Bescheiden steht allerdings, dass die Erstattung der Beihilfen meiner Frau unter Vorbehalt erfolgt. Und zwar, wenn nachträglich bekannt wird, dass das Einkommen des Ehegatten im Jahr VOR der Antragstellung 18.000€ (neu 20.000€) übersteigt, dann sind gezahlte Beihilfe zurückzuzahlen.

Ist das tatsächlich so zu verstehen? Denn das würde bedeuten, dass meine Frau in Ihrer Elternzeit nicht beihilfeberechtigt wäre, was Sie ja meines Kenntnisstands nach ist.

Hat jemand eine Erklärung, oder war in einer ähnlichen Situation? Vielen Dank für einen Hinweis!
ROI Bär
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Re: Beihilfe Rückzahlung nach Elternzeit?

Beitrag von ROI Bär »

Gemäß § 74 Abs. 2 Satz 3 iVm § 64 Abs. 5 LBG NRW wird die Beamtin, die Elternzeit beansprucht, für die Dauer der Elternzeit (= Dienstbezüge werden in der Elternzeit nicht gezahlt; deswegen ist sie während der Elternzeit nicht selbst beihilfeberechtigt) berücksichtigungsfähige Person beim anderen Beihilfeberechtigten.

Somit gilt dann auch die 20.000 Euro Grenze für Einkünfte gemäß § 75 Abs. 2 LBG NRW.
Gemäß § 13 Abs. 3 BVO NRW beträgt die Antragsfrist 24 Monate. Hätte man hier durch "Schieben" von Beihilfeanträgen es so gestalten können, mit Beihilfeanträgen für Aufwendungen der Frau so lange zu warten, bis sie wieder im Dienst ist mit Dienstbezügen - sie also wieder selbst beihilfeberechtigt ist - und es dann auf keine Einkünftegrenze ankommt? Geht natürlich nicht, wenn die Elternzeit > 24 Monate geht.....
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