Hallo Zusammen,
Ich bräuchte mal eure Unterstützung.
Wenn jemand ohne Krankheit in den engagierter Ruhestand geht und noch gegenüber einem Kind unterhaltspflichtig ist, wonach richtet sich der Unterhalt?
Nach dem ursprünglichen Gehalt oder dem neuen geringeren Pensionsgehalt?
Hatte vielleicht jemand diesen Fall oder kennt jemand der auch dieses Problem hat?
Bin für jede Antwort dankbar!
LG
Engagierter Ruhestand Unterhaltszahlungen
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Re: Engagierter Ruhestand Unterhaltszahlungen
Wenn das Kind noch minderjährig ist mit der Mutter abklären (sofern man miteinander reden kann)
Oder Neuberechnung vom Familiengericht (wegen Abweichung von über 10% Einkommen) kommt dann aber auf die Sichtweise des Gerichts an.
Oder in den sauren Apfel beißen und erst mal gute Miene machen und weiter zahlen bis zur nächste automatischen Überprüfung
und dann auf die geänderten Verhältnisse hinweisen.
Oder das ganze über einen Nebenjob (525€/Monat) ausgleichen.
Oder Neuberechnung vom Familiengericht (wegen Abweichung von über 10% Einkommen) kommt dann aber auf die Sichtweise des Gerichts an.
Oder in den sauren Apfel beißen und erst mal gute Miene machen und weiter zahlen bis zur nächste automatischen Überprüfung
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Oder das ganze über einen Nebenjob (525€/Monat) ausgleichen.
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Re: Engagierter Ruhestand Unterhaltszahlungen
Da gibt's diverse Urteile, wenn der Ehemann freiwillig sein Einkommen verringert.
https://amp.n-tv.de/ratgeber/Kein-leich ... 57201.html
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Re: Engagierter Ruhestand Unterhaltszahlungen
Zitat: "Bereits das OLG Naumburg hat mit seinem Beschluß vom 17.02.2005 (14 UF 182/04) nochmals dargestellt, daß sich der Unterhaltspflichtige nicht auf seinen Status als Arbeitsloser berufen kann. Vielmehr hat er „alle verfügbaren Mittel“ zu verwenden, „alle zumutbaren Anstrengungen“ zu unternehmen, „um durch sofortige Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit und notfalls ergänzende Nebenerwerbstätigkeit seine Leistungsfähigkeit zu erhalten bzw. so schnell wie möglich wieder herzustellen“. Dazu muß der Unterhaltspflichtige sich intensiv um eine neue Arbeitsstelle bemühen und – im Fall eines Prozesses – seine „Nichtvermittelbarkeit“ darlegen und beweisen. Kann er dies nicht, so wird ihm ein Einkommen fiktiv angerechnet."
https://www.anwalt-wille.de/2008/02/olg ... et-werden/
https://www.anwalt-wille.de/2008/02/olg ... et-werden/