Hallo,
ich habe im August 2009 die Ausbildung beim Finanzamt im mittleren Dienst begonnen. Im Laufe der Zeit hab ich dann doch gemerkt, dass der Bürojob in dieser Form nichts für mich ist. Bin extrem unmotiviert, mag da eigentlich nicht mehr hingehen... würde doch lieber gerne was anderes machen.
Jetzt habe ich aber gehört das es von den Anwärtern gefordert wird, dass die Bezüge anteilig zurück gezahlt werden sollen.
Ich wüsste gerne ob das für den mittleren Dienst in der hessischen Finanzverwaltung auch gilt und in welcher Höhe das am Ende ist.
Vielen Dank schonmal und liebe Grüße,
Franzi.
Rückforderung Anwärterbezüge
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Ich habe das zwar nicht verstanden, aber eines ist klar: Anwärterbezüge können nur im gehobenen Dienst teilweise unter Vorbehalt gezahlt werden (§ 59 Abs. 5 BBesG).Seven111 hat geschrieben:Hallo bin selbst auch in der Hessichen Finanzverwaltung in der Ausbildung und weiß nur das wenn man aus eignen Stücken die Ausbildung abbricht muss man anteilig zurückzahlen, nach der Ausbidlung können Sie einen nicht mehr viel im mittleren Dienst
Im mittleren Dienst gibt es keine generelle Bleibeverpflichtung. Eventuell gibt es noch Bereiche, in denen so genannte "Sonderzuschläge" gezahlt werden. Die müssen im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens tatsächlich zurückgezahlt werden. Ich kann mir aber nicht vorstellen - und eigentlich habe ich eine rege Fantasie - dass der mittlere Dienst in der hessischen Finanzverwaltung eine solche Bewerbermangelverwaltung ist, dass das Personal nur mittels Sonderzuschlägen angelockt werden kann. Und wenn jemand Anwärtersonderzuschläge bekommt, dann weiß er oder sie das auch. Außerdem muss - bevor die Zahlung der Anwärtersonderzuschläge überhaupt aufgenommen wird - eine Erklärung darüber unterschrieben werden, er/sie die eventuelle Rückzahlungsverpflichtung kennt.
"Zurückzahlen" muss man natürlich einen Teil der Anwärterbezüge, wenn man im Laufe eines Monats ausscheidet und die Bezüge z. B. bereits für den ganzen Monat gezahlt sind.
Viele Grüße
Gerda
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