Pension und Rentenspruch
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Pension und Rentenspruch
Hallo zusammen,
wenn man vorzeitig in Pension geht, sei es aus DDU oder ER, und dann noch einen Rentenanspruch hat, wird einem dann die Pension gekürzt oder wie verhält es sich mit Freigrenzen ?
Über Antworten mit Nennung der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, würde ich mich freuen - vielen Dank.
wenn man vorzeitig in Pension geht, sei es aus DDU oder ER, und dann noch einen Rentenanspruch hat, wird einem dann die Pension gekürzt oder wie verhält es sich mit Freigrenzen ?
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Re: Pension und Rentenspruch
Das Thema ist bei mir bzgl. der Anerkennung der Zeiten vor dem 18ten Lebensjahr noch nicht ganz durch. Die BAnstPT schreibt, dass diese Zeiten unter den Tisch fallen. Lassen wir das mal dahin gestellt. Man möchte dich nicht besser stellen als ein lebenslanger Beamter. Also rechnet man für alle Rentenanwartszeiten, die auf der Pensionsseite nicht berücksichtigt wurden, einen Prozentsatz aus. Bei mir wären das von der Berufsausbildung&Geselle 23 Monate oder ~3,4%. Die Berechnung ist eine Stichtagsberechnung zum Pensionseintritt. Hast 0% bekommst die komplette Rente gegengerechnet. Standard bei denen, die sich die Rentenbeiträge haben ausbezahlen lassen (<60 Monate Beitragszeit). Gilt auch für das was du nach Pensionseintritt an Rentenanspruch erwirbst. Ich könnte hingegen betragsmäßig bis 3,4% aufstocken.BiggisStro hat geschrieben: ↑30.10.2022 09:45 Hallo zusammen,
wenn man vorzeitig in Pension geht, sei es aus DDU oder ER, und dann noch einen Rentenanspruch hat, wird einem dann die Pension gekürzt oder wie verhält es sich mit Freigrenzen ?
Über Antworten mit Nennung der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, würde ich mich freuen - vielen Dank.
Sonderfall ist die Mindestpension. Da wird bis zum Niveau erdiente Pension + Rente = Mindestpension die Pension um den Rentenbetrag gekürzt. Womit dann klar wäre warum der Minijob so beliebt ist.
Mehr wie 71,75% geht natürlich nicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__55.html
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Re: Pension und Rentenspruch
Hallo AndyO,
ich habe vor Eintritt in die Telekom als Beamter zwei Jahre als Angestellter in einer anderen Firma gearbeitet und habe mir die Rentenversicherungsbeiträge (nur die eigenen, die des Arbeitgebers wurden einbehalten) damals ausbezahlen lassen.
Frage: Gibt es bei mir dann auch einen Abschlag von der Pension?
Danke und Gruß
ich habe vor Eintritt in die Telekom als Beamter zwei Jahre als Angestellter in einer anderen Firma gearbeitet und habe mir die Rentenversicherungsbeiträge (nur die eigenen, die des Arbeitgebers wurden einbehalten) damals ausbezahlen lassen.
Frage: Gibt es bei mir dann auch einen Abschlag von der Pension?
Danke und Gruß
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Re: Pension und Rentenspruch
Soweit mir bekannt existierst du mit der Auszahlung bei der DRV nur noch nachrichtlich und kannst somit keine rentenversicherungspflichtigen Zeiten nachweisen. Oder hast du von denen Post bekommen? Hättest du dir den Betrag nicht auszahlen lassen könntest du im nachhinein die 60 Monate mit Minijob und Eigenanteil füllen. Da du keine Rente bekommst gibt's auch keinen Pensionsabschlag.EuroistUntergang hat geschrieben: ↑30.10.2022 12:32 Hallo AndyO,
ich habe vor Eintritt in die Telekom als Beamter zwei Jahre als Angestellter in einer anderen Firma gearbeitet und habe mir die Rentenversicherungsbeiträge (nur die eigenen, die des Arbeitgebers wurden einbehalten) damals ausbezahlen lassen.
Frage: Gibt es bei mir dann auch einen Abschlag von der Pension?
Danke und Gruß
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Re: Pension und Rentenspruch
Hallo,
leider bisher keine vernünftige oder ausreichende Auskunft.
Wir die Zahlung der Riesterrente eigentlich auch bei DDU der ER schon ausgezahlt oder erst mit erreichen der Regelaltersgrenze und werden diese Zahlungen von Riester bei der Pension angerechnet ?
leider bisher keine vernünftige oder ausreichende Auskunft.
Wir die Zahlung der Riesterrente eigentlich auch bei DDU der ER schon ausgezahlt oder erst mit erreichen der Regelaltersgrenze und werden diese Zahlungen von Riester bei der Pension angerechnet ?
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Re: Pension und Rentenspruch
Rente gibt es erst mit Erreichens der Regelaltersgrenze. Ob sie auf die Pension angerechnet wird und in welcher Höhe kann dir valide nur die BAnst PT sagen.
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Re: Pension und Rentenspruch
Vetrag anschauen und Vertragspartner fragen. Riester wird nicht angerechnet.BiggisStro hat geschrieben: ↑07.11.2022 13:15 Hallo,
leider bisher keine vernünftige oder ausreichende Auskunft.
Wir die Zahlung der Riesterrente eigentlich auch bei DDU der ER schon ausgezahlt oder erst mit erreichen der Regelaltersgrenze und werden diese Zahlungen von Riester bei der Pension angerechnet ?
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Re: Pension und Rentenspruch
Riester kann bei Vertragsbeginn vor 2012 frühestens ab 60 ausbezahlt werden. Danach ab 62.BiggisStro hat geschrieben: ↑07.11.2022 13:15 Hallo,
leider bisher keine vernünftige oder ausreichende Auskunft.
Wir die Zahlung der Riesterrente eigentlich auch bei DDU der ER schon ausgezahlt oder erst mit erreichen der Regelaltersgrenze und werden diese Zahlungen von Riester bei der Pension angerechnet ?
DDU-Klauseln gibt es glaube ich nicht, habe jedenfalls früher mal mehrere Verträge durchgesehen und sowas nicht in Erinnerung.
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Re: Pension und Rentenspruch
Danke für die Info - Vertrag ist vor 2012, das war auch der Knackpunkt.Ozymandias hat geschrieben: ↑07.11.2022 18:20Riester kann bei Vertragsbeginn vor 2012 frühestens ab 60 ausbezahlt werden. Danach ab 62.BiggisStro hat geschrieben: ↑07.11.2022 13:15 Hallo,
leider bisher keine vernünftige oder ausreichende Auskunft.
Wir die Zahlung der Riesterrente eigentlich auch bei DDU der ER schon ausgezahlt oder erst mit erreichen der Regelaltersgrenze und werden diese Zahlungen von Riester bei der Pension angerechnet ?
DDU-Klauseln gibt es glaube ich nicht, habe jedenfalls früher mal mehrere Verträge durchgesehen und sowas nicht in Erinnerung.
@ Pipapo:
Antworten wie, frag die BAnst PT würde ich am Liebsten sofort löschen. Auch weil die Antwort sowieso total falsch ist, weil Riester eben vor Erreichen der Regelaltersgrenze natürlich ausgezahlt wird.
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Re: Pension und Rentenspruch
Ich habe ja auch nicht von Riester geschrieben, sondern von Rente.
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Re: Pension und Rentenspruch
Teilweise auch verbunden mit Mindestbeitragszeiten. Da ist das Kleingedruckte der DRV zu lesen.BiggisStro hat geschrieben: ↑09.11.2022 09:21Rente kann es auch vor Erreichen der Regelaltersgrenze geben, da gibt es vielfältige Möglichkeiten
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Re: Pension und Rentenspruch
Welche Möglichkeiten gibt es da bei Beamten im Ruhestand?BiggisStro hat geschrieben: ↑09.11.2022 09:21Rente kann es auch vor Erreichen der Regelaltersgrenze geben, da gibt es vielfältige Möglichkeiten
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Re: Pension und Rentenspruch
Ich gehe mal davon aus, dass alle Voraussetzungen gegeben sind, um eine Rente zu beanspruchen !AndyO hat geschrieben: ↑09.11.2022 09:50Teilweise auch verbunden mit Mindestbeitragszeiten. Da ist das Kleingedruckte der DRV zu lesen.BiggisStro hat geschrieben: ↑09.11.2022 09:21Rente kann es auch vor Erreichen der Regelaltersgrenze geben, da gibt es vielfältige Möglichkeiten
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Re: Pension und Rentenspruch
Z. B. Erwerbsminderungsrente - die musst Du aber bei der RV beantragen, wie jeder andere RV-Pflichtige auch. Es heißt aber nicht, wenn Du DDU bei der Telekom bist, dass das dann so einfach bei der RV ist.Pipapo hat geschrieben: ↑09.11.2022 10:11Welche Möglichkeiten gibt es da bei Beamten im Ruhestand?BiggisStro hat geschrieben: ↑09.11.2022 09:21Rente kann es auch vor Erreichen der Regelaltersgrenze geben, da gibt es vielfältige Möglichkeiten
Auch müssen die Voraussetzungen erfüllt sein mit Wartezeiten, Mindestversicherungszeit in den letzten Jahren usw.