ER und mögliche Dienstunfähigkeit

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BiggisStro
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ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von BiggisStro »

Hallo zusammen,
eine Kollegin hat mich um Rat gebeten, deshalb hier einmal folgende Frage.
Wenn man sich auf den ER für den 31.04.2023 beworben hat, der Teamleiter den Antrag genehmigt und freigegeben hat, und dann in den nächsten 6 Monaten wegen LongCovid und OP am Herz viele Krankentage aufkommen, kann dann ein Verfahren wegen Dienstunfähigkeit eröffnet werden und wäre dann die Versetzung in den Ruhestand bei ER gefährdet ?

Vielleicht gibt es ja hier Informationen oder sogar eigene Erfahrungswerte oder Erfahrungen von Kolleg/innen.

Vielen Dank
AndyO
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Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von AndyO »

Also DDU geht aus Sicht des Konzerns vor ER, weil günstiger. Wenn du die 42 Tage Krankschreibung Brutto anno reist, läuft das Programm mit BEM und Wiederherstellung der Dienstfähigkeit an. Da ist die Unterschrift für den ER zumindest in dem Jahr nix mehr wert. Erinner mich gerade an einen Fall eines Schwerbehinderten bei TPS. Dem hat man 2 Monate vor dem 55er Termin noch mal Präsenz an einem Standort JWD abgefordert.
radius
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Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von radius »

Habt ihr beide Fälle durchgerechnet? Wenn ich mich nicht verrechnet habe,wäre bei mir der Unterschied nicht so groß gewesen,wegen der 2/3 Anrechnung der verbleibenden Jahre.
BiggisStro
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Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von BiggisStro »

AndyO hat geschrieben: 30.09.2022 13:55 Also DDU geht aus Sicht des Konzerns vor ER, weil günstiger. Wenn du die 42 Tage Krankschreibung Brutto anno reist, läuft das Programm mit BEM und Wiederherstellung der Dienstfähigkeit an. Da ist die Unterschrift für den ER zumindest in dem Jahr nix mehr wert. Erinner mich gerade an einen Fall eines Schwerbehinderten bei TPS. Dem hat man 2 Monate vor dem 55er Termin noch mal Präsenz an einem Standort JWD abgefordert.
Hallo,
was hat denn DU mit BEM zu tun ?
Meines Wissens ist das BEM-Gespräch bei einer Krankenzeit von 42 Tage innerhalb eines Jahreszeitraum - DU ist bei ca. 3 Monaten bzw. ab 75 Tage Krankheit innerhalb der letzten 6 Monate.
AndyO
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Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von AndyO »

Was denkst en, wie so ein BEM abläuft? Du bekommst bereits am Anfang gesagt, dass man erwartet dass du nach 4 Wochen wieder voll dienstfähig bist. Als das bei mir nach 4 Wochen noch nicht ging hat man zähneknirschend um 2 Wochen verlängert und gleich die Drohung angehängt "wir schließen es dann ab, im Negativfall mit Dienstunfähigkeit". So läuft das bei Telekom. Blauäugig wer glaubt, ein BEM wäre eine Kuschel-Zugeständnis. Bei Telekom wird ausgeforscht ob man dich von der Payroll bekommt. Kann woanders natürlich auch anders sein. Und 6 Wochen Krankenstand + 6 Wochen BEM sind 3 Monate. Nur so nebenbei...
AndyO
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Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von AndyO »

radius hat geschrieben: 03.10.2022 08:20 Habt ihr beide Fälle durchgerechnet? Wenn ich mich nicht verrechnet habe,wäre bei mir der Unterschied nicht so groß gewesen, wegen der 2/3 Anrechnung der verbleibenden Jahre.
Ja. 2/3 bis 60zig. Sind dann hier bei maximal 5 Jahren maximal 6%. Dagegen läuft der Pensionsabschlag von 10,6% auf den Pensionsbetrag.

Da haben wir sogar einen Tool für:

https://beamtentalk.de/viewtopic.php?t= ... f&start=60

Je weiter du die 55 nach hinten verlässt, desto mehr schlägt der Pensionsabschlag durch.
Siggi09
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Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von Siggi09 »

AndyO hat geschrieben: 03.10.2022 12:44 Was denkst en, wie so ein BEM abläuft? Du bekommst bereits am Anfang gesagt, dass man erwartet dass du nach 4 Wochen wieder voll dienstfähig bist. Als das bei mir nach 4 Wochen noch nicht ging hat man zähneknirschend um 2 Wochen verlängert und gleich die Drohung angehängt "wir schließen es dann ab, im Negativfall mit Dienstunfähigkeit". So läuft das bei Telekom.
Also ich denke so schwarz/weiß ist das nicht. Es hängt von den Vorgesetzten ab, vom Betrieb, in dem man eingesetzt ist und was man selbst will, bzw. wie man selbst einschätzt, ob man wieder fit wird (werden will).

Ich kenne Fälle, da hat die Krankheit erheblich länger gedauert, bzw. es sind mehr Krankentage zusammengekommen und es gab nicht mal den Ansatz eines DDU Verfahrens. Wenn die Vorturner vor Ort nichts machen, passiert m.E. nichts und für die bedeutet es (lästige) Arbeit, damit im Zweifel, wenn man sich wehrt, auch alles wasserdicht dokumentiert ist.

Aber kann natürlich sein, dass es Leute gibt, die das schon routinemäßig machen und die einen klaren Auftrag haben ... (und noch etwas werden wollen ... ;) )
BiggisStro
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Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von BiggisStro »

AndyO hat geschrieben: 03.10.2022 12:44 Was denkst en, wie so ein BEM abläuft? Du bekommst bereits am Anfang gesagt, dass man erwartet dass du nach 4 Wochen wieder voll dienstfähig bist. Als das bei mir nach 4 Wochen noch nicht ging hat man zähneknirschend um 2 Wochen verlängert und gleich die Drohung angehängt "wir schließen es dann ab, im Negativfall mit Dienstunfähigkeit". So läuft das bei Telekom. Blauäugig wer glaubt, ein BEM wäre eine Kuschel-Zugeständnis. Bei Telekom wird ausgeforscht ob man dich von der Payroll bekommt. Kann woanders natürlich auch anders sein. Und 6 Wochen Krankenstand + 6 Wochen BEM sind 3 Monate. Nur so nebenbei...
Hallo Andy,
kann es sein, dass Du schon wieder was durcheinander wirfst.
Die Kollegin ist aktuell nicht krank - und es läuft auch keine stundenweise Wiedereingliederung - oder was meinst Du mit dem Hinweis auf 4 Wochen, wo Du zähneknirschend 2 Wochen Verlängerung bekommen hast ?
BEM und die stufenweise Wiedereingliederung sind erst einmal komplett unabhängig voneinander zu sehen.
BiggisStro
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Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von BiggisStro »

Siggi09 hat geschrieben: 03.10.2022 13:28
AndyO hat geschrieben: 03.10.2022 12:44 Was denkst en, wie so ein BEM abläuft? Du bekommst bereits am Anfang gesagt, dass man erwartet dass du nach 4 Wochen wieder voll dienstfähig bist. Als das bei mir nach 4 Wochen noch nicht ging hat man zähneknirschend um 2 Wochen verlängert und gleich die Drohung angehängt "wir schließen es dann ab, im Negativfall mit Dienstunfähigkeit". So läuft das bei Telekom.
Also ich denke so schwarz/weiß ist das nicht. Es hängt von den Vorgesetzten ab, vom Betrieb, in dem man eingesetzt ist und was man selbst will, bzw. wie man selbst einschätzt, ob man wieder fit wird (werden will).

Ich kenne Fälle, da hat die Krankheit erheblich länger gedauert, bzw. es sind mehr Krankentage zusammengekommen und es gab nicht mal den Ansatz eines DDU Verfahrens. Wenn die Vorturner vor Ort nichts machen, passiert m.E. nichts und für die bedeutet es (lästige) Arbeit, damit im Zweifel, wenn man sich wehrt, auch alles wasserdicht dokumentiert ist.

Aber kann natürlich sein, dass es Leute gibt, die das schon routinemäßig machen und die einen klaren Auftrag haben ... (und noch etwas werden wollen ... ;) )
Heute wird doch alles über das System abgearbeitet. Die Führungskraft bekommt einen Hinweis in MyPortal und muss den "Fall" bearbeiten. Wenn das nicht geschieht, kommt nach ca. 2 Wochen eine Erinnerung. Und es ist ein Unterschied, ob jemand z. B. einen Unfall hatte und ein Bein gebrochen hat und damit 8 Wochen ausfällt, oder ob jemand einfach ohne weitere Begründung 8 Wochen krank ist.

Dachte dass es auch welche hier gibt, die Erfahrungen mit möglicher DU und ER haben.
AndyO
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Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von AndyO »

BiggisStro hat geschrieben: 03.10.2022 13:57
AndyO hat geschrieben: 03.10.2022 12:44 Was denkst en, wie so ein BEM abläuft? Du bekommst bereits am Anfang gesagt, dass man erwartet dass du nach 4 Wochen wieder voll dienstfähig bist. Als das bei mir nach 4 Wochen noch nicht ging hat man zähneknirschend um 2 Wochen verlängert und gleich die Drohung angehängt "wir schließen es dann ab, im Negativfall mit Dienstunfähigkeit". So läuft das bei Telekom. Blauäugig wer glaubt, ein BEM wäre eine Kuschel-Zugeständnis. Bei Telekom wird ausgeforscht ob man dich von der Payroll bekommt. Kann woanders natürlich auch anders sein. Und 6 Wochen Krankenstand + 6 Wochen BEM sind 3 Monate. Nur so nebenbei...
Hallo Andy,
kann es sein, dass Du schon wieder was durcheinander wirfst.
Die Kollegin ist aktuell nicht krank - und es läuft auch keine stundenweise Wiedereingliederung - oder was meinst Du mit dem Hinweis auf 4 Wochen, wo Du zähneknirschend 2 Wochen Verlängerung bekommen hast ?
BEM und die stufenweise Wiedereingliederung sind erst einmal komplett unabhängig voneinander zu sehen.
Ich werfe nichts durcheinander sondern ich habe auf Statements geantwortet. Und ich geben gerne eine Prognose ab:

OP im Krankenhaus 2 Wochen krank
Regeneration 2 Wochen krank
REHA 4 Wochen krank
Nachkur bis zum BEM 2 Wochen
BEM 4 Wochen

Summe 14 Wochen (best case)

Wenn de mich fragst, ob ich diese 14 Wochen über meinen ER-Termin legen würde sag ich dir klar NEIN! Man kann es sich leider nicht immer aussuchen.
Siggi09
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Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von Siggi09 »

BiggisStro hat geschrieben: 03.10.2022 14:02 Heute wird doch alles über das System abgearbeitet. Die Führungskraft bekommt einen Hinweis in MyPortal und muss den "Fall" bearbeiten. Wenn das nicht geschieht, kommt nach ca. 2 Wochen eine Erinnerung.
Ja, und?

Dann wird das "System" eben mit einer Antwort "befriedigt". Wenn der Teamleiter nichts macht und das "System" abwimmelt passiert nicht viel. Wenn der TL von höherer Stelle unter Druck kommt - vielleicht. Und das ist eben von Betrieb zu Betrieb und von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Zumindest meiner Beobachtung nach, wo es eben nicht so zugeht, wie es hier zum Teil beschrieben wird (und wie es vielleicht der reinen Lehre nach sein soll).

So ein TL weiß vielleicht, dass er danach auch keinen Ersatz bekommt. Wenn sich aus dem Gespräch mit dem Beamten ergibt, dass der gar nicht in DDU will und evtl. auch wieder kommt - auch wenn's länger dauert - dann sitzt man das eben gemeinsam aus ... .
BiggisStro
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Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von BiggisStro »

Hallo,
man kann das System nicht "abwimmeln" - nach spätestens 2 Wochen kommt von CSS (oder wie die heute sich nennen) der Hinweis auf die vorgegeben Bearbeitung im Prozess. Dann heißt es entweder DU-Verfahren einleiten oder ggf. abwarten, weil noch Maßnahme wie Reha ausstehen. Einfach aussitzen gibt es nicht !
Siggi09
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Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von Siggi09 »

BiggisStro hat geschrieben: 03.10.2022 16:15 entweder DU-Verfahren einleiten oder ggf. abwarten, weil noch Maßnahme wie Reha ausstehen.
Du schreibst es doch selbst ...
AndyO
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Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von AndyO »

Siggi09 hat geschrieben: 03.10.2022 17:01
BiggisStro hat geschrieben: 03.10.2022 16:15 entweder DU-Verfahren einleiten oder ggf. abwarten, weil noch Maßnahme wie Reha ausstehen.
Du schreibst es doch selbst ...
Wobei das Warten auf REHA ununterbrochen Krankschreibung bedeutet, die weder Arbeitgeber noch Gesundheitswesen wollen. Jeder der dass schon ausprobiert hat, kennt den Gegenwind. Ab 3 Monaten steht man im Fokus für DDU. Dazu hat unser Brötchengeber ja sogar eine detaillierte Geschäftsanweisung verfasst um keine Zeit in den Prozessen zu verlieren. Entsprechend dieser Anweisung soll man nach 6 Monaten in der DDU sein. Das heißt das Verfahren wird deutlich früher eingeleitet. Wenn man das nicht will hat man selbst glaubhaft zu machen, wann man denn wieder dienstfähig ist. Wenn man dann ER sagt... Ein Eiertanz...
Siggi09
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Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von Siggi09 »

AndyO hat geschrieben: 03.10.2022 18:10 Dazu hat unser Brötchengeber ja sogar eine detaillierte Geschäftsanweisung verfasst um keine Zeit in den Prozessen zu verlieren. Entsprechend dieser Anweisung soll man nach 6 Monaten in der DDU sein. Das heißt das Verfahren wird deutlich früher eingeleitet.
Die ist mir bekannt und den Vorturner darauf angesprochen: "Papier ist geduldig." ;)

Wie gesagt, ich kenne es aus eigenem Erleben, dass nichts so heiß gegessen wie gekocht wird. Das mag natürlich anderswo anders sein, aber es muss offenbar nicht immer zwangsläufig so schnell zum DDU-Verfahren kommen. Was allerdings ggf. aus einem laufenden ER-Verfahren wird, weiß ich nicht, da mir kein solcher Fall bekannt ist.