Versetzung
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Versetzung
Guten Tag Community,
ich habe ein Versetzungsschreiben erhalten, von Süd nach Nord. Parallel dazu habe ich mir ein Privatleben aufgebaut.
Sprich, Hauskauf finalisiert und eingezogen, Frau geheiratet und Nachwuchs ist auf dem Weg.
Das Alles (Privat) geschah nachdem ein Rundschreiben mit Angabe von Sozialpunkten verteilt wurde, jedoch vor der offiziellen Versetzung. Nun ist meine Frage, kann ich in Anbetracht meiner Situation dagegen vorgehen?
ich habe ein Versetzungsschreiben erhalten, von Süd nach Nord. Parallel dazu habe ich mir ein Privatleben aufgebaut.
Sprich, Hauskauf finalisiert und eingezogen, Frau geheiratet und Nachwuchs ist auf dem Weg.
Das Alles (Privat) geschah nachdem ein Rundschreiben mit Angabe von Sozialpunkten verteilt wurde, jedoch vor der offiziellen Versetzung. Nun ist meine Frage, kann ich in Anbetracht meiner Situation dagegen vorgehen?
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Re: Versetzung
Klar kannst du dagegen vorgehen. Allerdings bist du Bundesbeamter und da ist nun mal ganz Deutschland dein Zuhause. Aus meiner Sicht hemmen deine aufgezählten Punkte die Versetzung nicht. Es spricht nichts dagegen zu pendeln. Viele Beschäftige in der freien Wirtschaft machen das ebenso.
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Re: Versetzung
Danke für deine Antwort/Meinung.
Der Unterschied liegt nur in der Entfernung, in meinem Fall müsste ich einen neuen/weiteren Wohnsitz gründen. Hinzu kommt, dass meine Frau eine feste Arbeitsstelle hat und schwanger ist, anderswo wird es schwierig für sie was zu finden.
Der Unterschied liegt nur in der Entfernung, in meinem Fall müsste ich einen neuen/weiteren Wohnsitz gründen. Hinzu kommt, dass meine Frau eine feste Arbeitsstelle hat und schwanger ist, anderswo wird es schwierig für sie was zu finden.
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Re: Versetzung
Natürlich kannst du dagegen "vorgehen". Einen rechtlichen Anspruch zu begründen dürfte aber schwer sein-BundesBeamter20 hat geschrieben: ↑13.09.2022 07:51 Guten Tag Community,
ich habe ein Versetzungsschreiben erhalten, von Süd nach Nord. Parallel dazu habe ich mir ein Privatleben aufgebaut.
Sprich, Hauskauf finalisiert und eingezogen, Frau geheiratet und Nachwuchs ist auf dem Weg.
Das Alles (Privat) geschah nachdem ein Rundschreiben mit Angabe von Sozialpunkten verteilt wurde, jedoch vor der offiziellen Versetzung. Nun ist meine Frage, kann ich in Anbetracht meiner Situation dagegen vorgehen?
Nochmal, damit ich sicher bin das richtig verstanden zu haben.
Du hast
1. Das Versetzungsschreiben bekommen und hast anschließend
2. Haus gekauft - geheiratet - und dich "um Nachuchs gekümmert.
Also die Versetzung war vor diesen ganzen Sachen?
Falls Nein, was hat du als Verwendungswünsche angegeben/bzw welche Stellen hast du dir ausgesucht, und was hast du als Grund für die angegebene Verwendung angegeben.
Waren Stellen für Beamte im eigenen HZA vorgesehen oder wurden alle an andere HZÄ versetzt.
Fall Bemate beim HZA bleiben konnten, weißt du ob die mehr Sozialpunkte hatten bzw. weißt du ob Beamte ohne Sozialpunkte im eignen HZA verwendet werden.
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Re: Versetzung
Ich verstehe dich, aber die privaten Belange sind deine "Probleme". Es spricht nichts dagegen bei dem Arbeitsmarkt derzeit die Stelle zu kündigen und sich am Dienstort eine neue zu suchen. Schließlich bevor man die Urkunde in Empfang nimmt macht man sich darüber Gedanken.BundesBeamter20 hat geschrieben: ↑13.09.2022 08:21 Danke für deine Antwort/Meinung.
Der Unterschied liegt nur in der Entfernung, in meinem Fall müsste ich einen neuen/weiteren Wohnsitz gründen. Hinzu kommt, dass meine Frau eine feste Arbeitsstelle hat und schwanger ist, anderswo wird es schwierig für sie was zu finden.
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Re: Versetzung
Zu Nr.1Nick hat geschrieben: ↑13.09.2022 20:46Natürlich kannst du dagegen "vorgehen". Einen rechtlichen Anspruch zu begründen dürfte aber schwer sein-BundesBeamter20 hat geschrieben: ↑13.09.2022 07:51 Guten Tag Community,
ich habe ein Versetzungsschreiben erhalten, von Süd nach Nord. Parallel dazu habe ich mir ein Privatleben aufgebaut.
Sprich, Hauskauf finalisiert und eingezogen, Frau geheiratet und Nachwuchs ist auf dem Weg.
Das Alles (Privat) geschah nachdem ein Rundschreiben mit Angabe von Sozialpunkten verteilt wurde, jedoch vor der offiziellen Versetzung. Nun ist meine Frage, kann ich in Anbetracht meiner Situation dagegen vorgehen?
Nochmal, damit ich sicher bin das richtig verstanden zu haben.
Du hast
1. Das Versetzungsschreiben bekommen und hast anschließend
2. Haus gekauft - geheiratet - und dich "um Nachuchs gekümmert.
Also die Versetzung war vor diesen ganzen Sachen?
Falls Nein, was hat du als Verwendungswünsche angegeben/bzw welche Stellen hast du dir ausgesucht, und was hast du als Grund für die angegebene Verwendung angegeben.
Waren Stellen für Beamte im eigenen HZA vorgesehen oder wurden alle an andere HZÄ versetzt.
Fall Bemate beim HZA bleiben konnten, weißt du ob die mehr Sozialpunkte hatten bzw. weißt du ob Beamte ohne Sozialpunkte im eignen HZA verwendet werden.
Zuerst kam die Umfrage mit den Sozialpunkten, hierbei war der Hauskauf in der Endphase, erst danach habe ich einen notariellen Kaufvertrag abschließen können. Zu diesem Zeitpunkt war niemandem bewusst, dass eine Versetzung im Raum stünde bzw. vorgesehen ist, absolut nicht.
Erst einige Monate nach meinem Hauskauf bekam ich die Nachricht mit der Versetzung.
In dieser Zeit habe ich mich bereits um Nachwuchs gekümmert bzw. kurze Zeit später. (das hat aber nichts mit der Versetzung zu tun!)
Mein Verwendungswunsch war definitiv regional, überregional kam für mich zum früheren Zeitpunkt ebenso nicht in Betracht, da meine Frau eine feste Arbeitsstelle hat und wir in unserer Gegend was aufbauen wollten (was wir schlussendlich zeitversetzt getan haben, jedoch als Sozialer Aspekt zum Zeitpunkt der Umfrage nicht kund getan werden konnte)
Im eigenen HZA sind viele geblieben, der Großteil hat keine Sozialpunkte.
Mit freundlichen Grüßen
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Re: Versetzung
Natürlich macht man sich Gedanken, man weiß worauf man sich einlässt, allerdings ändert sich im Verlauf der Zeit einiges, seitdem man die Urkunde angenommen hat.AlterPinguin hat geschrieben: ↑14.09.2022 09:05Ich verstehe dich, aber die privaten Belange sind deine "Probleme". Es spricht nichts dagegen bei dem Arbeitsmarkt derzeit die Stelle zu kündigen und sich am Dienstort eine neue zu suchen. Schließlich bevor man die Urkunde in Empfang nimmt macht man sich darüber Gedanken.BundesBeamter20 hat geschrieben: ↑13.09.2022 08:21 Danke für deine Antwort/Meinung.
Der Unterschied liegt nur in der Entfernung, in meinem Fall müsste ich einen neuen/weiteren Wohnsitz gründen. Hinzu kommt, dass meine Frau eine feste Arbeitsstelle hat und schwanger ist, anderswo wird es schwierig für sie was zu finden.
Ich persönlich sehe eine „Kündigung“ nicht als Option an, schließlich bin ich nicht aus der Laune heraus Zöllner geworden, jedoch ist in meinem Fall eine Versetzung, eine familiäre und persönliche Hiobsbotschaft geworden. In meinem Alter ist man auch nicht mehr der Wildeste auf dem Gelände und verspürt den Drang Neues zu entdecken. Im Gegensatz zu vllt. jüngeren oder anderen Kollegen.
Anbei: Uns wurde versichert das wir allesamt aufgenommen und heimatnah eingesetzt werden, zum Zeitpunkt der Urkundenübergabe (damals) natürlich ändert sich auch da ständig alles, nur hoffe ich aufgrund der Tatsache das ich in meinem Fall auch etwas ändern kann.
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Re: Versetzung
Du hast ebenso bundesweite Mobilität versichert und jetzt rückst du aus nachvollziehbaren Gründen davon ab. Der Dienstherr hatte zu den damaligen Bedingungen ausgeführt, dass du heimatnah eingesetzt wirst. Da woanders Bedarf jetzt ist, rückt er davon ab. Letztendlich haben sich beide Seiten "falsch" verhalten.BundesBeamter20 hat geschrieben: ↑14.09.2022 09:21 Anbei: Uns wurde versichert das wir allesamt aufgenommen und heimatnah eingesetzt werden, zum Zeitpunkt der Urkundenübergabe (damals) natürlich ändert sich auch da ständig alles, nur hoffe ich aufgrund der Tatsache das ich in meinem Fall auch etwas ändern kann.
Ich wäre an deiner Stelle auch nicht begeistert über eine Versetzung. Du bekommst doch Trennungsgeld und die Miete am Dienstort bei einem anerkannten Hausstand bezahlt. Ist zwar nur ein kleiner Trost, aber immerhin.
Versuche gegen vor zu gehen und wenn es scheitert, hast du immer noch die Option einen Antrag auf Entlassung zu stellen.
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Re: Versetzung
Das hört sich nach einer Fehlentscheidung bei der Auswahl der Bewerber für die Stellen an, möglicherweise weil den Stellen/Personen, welche die Entscheidung getroffen haben zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht alle Tatsachen(Sozialpunkte) bekannt waren, welche zur Entscheidungsfindung von Nöten waren.BundesBeamter20 hat geschrieben: ↑14.09.2022 09:13 Zu Nr.1
Zuerst kam die Umfrage mit den Sozialpunkten, hierbei war der Hauskauf in der Endphase, erst danach habe ich einen notariellen Kaufvertrag abschließen können. Zu diesem Zeitpunkt war niemandem bewusst, dass eine Versetzung im Raum stünde bzw. vorgesehen ist, absolut nicht.
Erst einige Monate nach meinem Hauskauf bekam ich die Nachricht mit der Versetzung.
In dieser Zeit habe ich mich bereits um Nachwuchs gekümmert bzw. kurze Zeit später. (das hat aber nichts mit der Versetzung zu tun!)
Mein Verwendungswunsch war definitiv regional, überregional kam für mich zum früheren Zeitpunkt ebenso nicht in Betracht, da meine Frau eine feste Arbeitsstelle hat und wir in unserer Gegend was aufbauen wollten (was wir schlussendlich zeitversetzt getan haben, jedoch als Sozialer Aspekt zum Zeitpunkt der Umfrage nicht kund getan werden konnte)
Im eigenen HZA sind viele geblieben, der Großteil hat keine Sozialpunkte.
Mit freundlichen Grüßen
Folgende Vorgehensweisen sind möglich -
Gewerkschaftsmitglied - an die Gewerkschaft wenden mit der Bitte um Unterstützung und Nachforschung ob die Entscheidung möglicherweise auf Grund unvollständiger / unbekannter Tatsachen getroffen wurde.
Falls nicht, an den Personalrat der abgebenden Dienststelle wenden (Die Aussicht auf Erfolg ist sehr stark von den handelnden Personen im PRat abhängig) Dem Personalrat werden die Personalentscheidungen zwecks Zustimmung vorgelegt. Möglicherweise waren auch dem Personalrat nicht alle notwendigen Punkte für die Auswahlentscheidungen bekannt, so dass die getroffene Zustimmung fehlerhaft gewesen sein könnte.
Für diesen Fall könnte der P-Rat seine Zustimmung nachträglich zurücknehmen, da die Zustimmung auf Grund falscher Tatsachen erfolgte.
Sollte die Entscheidung über den BPR erfolgt sein, da eine überregionale Versetzung stattfand, an diesen wenden.
Wenn das nicht hilft bei der Gleib des HZA anfragen bei dem du derzeit bist zwecks Beratungsgespräch. Der Zoll ist zertifiziert im Bereich Audit Beruf und Familie
https://www.zoll.de/DE/Karriere/Familie ... _node.html
Stichwort Besonders familienfreundlicher Arbeitgeber
Eine Fernehe über mehrere hundert Kilometer kommt dem Anspruch wohl schwer nahe.
Falls die GleiB nicht weiterhelfen kann wäre der nächste Schritt Personalentwicklungsgespräch beim HZA-Vorsteher(in).In diesem Gespräch kann man die Gründe für eine Versetzung(auch in der Probezeit) geltend machen, und der HZA-Vorsteher könnte einem in die Zukunft gerichtetem Personaltausch zustimmen.
Sollte das nicht helfen (falls Gewerkschaftsmitglied) Härtefallantrag an die Bundesleitung bzw. Dachverband der Gewerkschaftsleitung stellen mit der Bitte um Einsatz in diesem Fall.
Nächster Schritt - Kontaktaufnahme zum zuständigen politischen Vertreter des Wahlkreises(Sowohl deine Frau als auch du).
Das zuerst mal zum abarbeiten. Damit sind noch nicht alle Schritte ausgeschöpft, wenn der Fall so ist wie geschildert solltest du auf einem der oben genannten Wege Erfolg haben.
Den wünsche ich dir hiermit auch.
VG
Nick
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Re: Versetzung
Nick hat geschrieben: ↑14.09.2022 18:01Das hört sich nach einer Fehlentscheidung bei der Auswahl der Bewerber für die Stellen an, möglicherweise weil den Stellen/Personen, welche die Entscheidung getroffen haben zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht alle Tatsachen(Sozialpunkte) bekannt waren, welche zur Entscheidungsfindung von Nöten waren.BundesBeamter20 hat geschrieben: ↑14.09.2022 09:13 Zu Nr.1
Zuerst kam die Umfrage mit den Sozialpunkten, hierbei war der Hauskauf in der Endphase, erst danach habe ich einen notariellen Kaufvertrag abschließen können. Zu diesem Zeitpunkt war niemandem bewusst, dass eine Versetzung im Raum stünde bzw. vorgesehen ist, absolut nicht.
Erst einige Monate nach meinem Hauskauf bekam ich die Nachricht mit der Versetzung.
In dieser Zeit habe ich mich bereits um Nachwuchs gekümmert bzw. kurze Zeit später. (das hat aber nichts mit der Versetzung zu tun!)
Mein Verwendungswunsch war definitiv regional, überregional kam für mich zum früheren Zeitpunkt ebenso nicht in Betracht, da meine Frau eine feste Arbeitsstelle hat und wir in unserer Gegend was aufbauen wollten (was wir schlussendlich zeitversetzt getan haben, jedoch als Sozialer Aspekt zum Zeitpunkt der Umfrage nicht kund getan werden konnte)
Im eigenen HZA sind viele geblieben, der Großteil hat keine Sozialpunkte.
Mit freundlichen Grüßen
Folgende Vorgehensweisen sind möglich -
Gewerkschaftsmitglied - an die Gewerkschaft wenden mit der Bitte um Unterstützung und Nachforschung ob die Entscheidung möglicherweise auf Grund unvollständiger / unbekannter Tatsachen getroffen wurde.
Falls nicht, an den Personalrat der abgebenden Dienststelle wenden (Die Aussicht auf Erfolg ist sehr stark von den handelnden Personen im PRat abhängig) Dem Personalrat werden die Personalentscheidungen zwecks Zustimmung vorgelegt. Möglicherweise waren auch dem Personalrat nicht alle notwendigen Punkte für die Auswahlentscheidungen bekannt, so dass die getroffene Zustimmung fehlerhaft gewesen sein könnte.
Für diesen Fall könnte der P-Rat seine Zustimmung nachträglich zurücknehmen, da die Zustimmung auf Grund falscher Tatsachen erfolgte.
Sollte die Entscheidung über den BPR erfolgt sein, da eine überregionale Versetzung stattfand, an diesen wenden.
Wenn das nicht hilft bei der Gleib des HZA anfragen bei dem du derzeit bist zwecks Beratungsgespräch. Der Zoll ist zertifiziert im Bereich Audit Beruf und Familie
https://www.zoll.de/DE/Karriere/Familie ... _node.html
Stichwort Besonders familienfreundlicher Arbeitgeber
Eine Fernehe über mehrere hundert Kilometer kommt dem Anspruch wohl schwer nahe.
Falls die GleiB nicht weiterhelfen kann wäre der nächste Schritt Personalentwicklungsgespräch beim HZA-Vorsteher(in).In diesem Gespräch kann man die Gründe für eine Versetzung(auch in der Probezeit) geltend machen, und der HZA-Vorsteher könnte einem in die Zukunft gerichtetem Personaltausch zustimmen.
Sollte das nicht helfen (falls Gewerkschaftsmitglied) Härtefallantrag an die Bundesleitung bzw. Dachverband der Gewerkschaftsleitung stellen mit der Bitte um Einsatz in diesem Fall.
Nächster Schritt - Kontaktaufnahme zum zuständigen politischen Vertreter des Wahlkreises(Sowohl deine Frau als auch du).
Das zuerst mal zum abarbeiten. Damit sind noch nicht alle Schritte ausgeschöpft, wenn der Fall so ist wie geschildert solltest du auf einem der oben genannten Wege Erfolg haben.
Den wünsche ich dir hiermit auch.
VG
Nick
Hallo Nick,
herzlichen Dank für die umfangreiche und äußerst informative Antwort. Ich werde deine empfohlene Vorgehensweise beherzigen und hoffe das es sich entsprechend entwickelt.
Deine Worte in Gottes Ohr!
VG
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Re: Versetzung
Noch ein Tip,BundesBeamter20 hat geschrieben: ↑15.09.2022 22:50
Hallo Nick,
herzlichen Dank für die umfangreiche und äußerst informative Antwort. Ich werde deine empfohlene Vorgehensweise beherzigen und hoffe das es sich entsprechend entwickelt.
Deine Worte in Gottes Ohr!
VG
sage am besten nie "Der oder Die oder Jener oder irgeneiner hat schuld" sondern versuche immer das als unglückliches Ereignis auf Grund unvollständig bekannter Tatsachen da stehen zu lassen.
Wenn es auf eine persönliche Schiene geht bei dem Irgendwer "Schuld" haben könnte, gehen die Leute verständlicherweise in Abwehrreaktion und ein möglicher Erfolg wird schwieriger.
Alternativ kannst du zeitleich selber auch noch nach Tauschpartnern in den entsprechenden Foren suchen.
Ich drücke dir die Daumen!
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Re: Versetzung
Steht in dem Versetzungsbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung? Wenn ja, dann hast du in der Regel einen Monat Zeit Widerspruch einzulegen, ohne Rechtsbehelfsbelehrung ein Jahr. Wenn du keinen schriftlichen Widerspruch gegen den Versetzungsbescheid einlegst, dann wird er rechtskräftig und du kannst nicht mehr viel machen außer bitte,bitte.