DU/ Vorzeitige Pensionierung

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
stuntmanmike
Beiträge: 264
Registriert: 24. Aug 2022, 15:29
Behörde:

Re: DU/ Vorzeitige Pensionierung

Beitrag von stuntmanmike »

T_X-11 hat geschrieben: 26. Aug 2022, 11:29 Stehe ich dann ohne Mittel da?
Würde ich das Ruhegehalt nach Ablauf der 5 Jahre trotzdem bekommen oder hätte ich generell keinen Anspruch darauf, da die Zuruhesetzung vor Ablauf der 5 Jahre erfolgte?
Wie wahrscheinlich ist eine Zuruhesetzung vor Ende 2023 und wie stehen die Chancen, den Zeitraum ggf. dienstunfähig zu überbrücken, ohne in den Ruhestand versetzt zu werden?

Beste Grüße
1. ich glaube du wirst in der gesetzlichen rv nachversichert. aber wie hier genau das verfahren ist usw. muesste ich auch nachlesen
2. keine 5 jahre dienst kein ruhegehalt weil versetzung in den ruhestand vor ablauf der 5 jahre soweit ich weiss.
3. bist du denn krank? wenn du nicht krank bist dann stehen die chancen gut dass du nicht dienstunfaehig wirst ;D
Allium
Beiträge: 269
Registriert: 2. Nov 2020, 12:18
Behörde:

Re: DU/ Vorzeitige Pensionierung

Beitrag von Allium »

ich würde jedem, der sich verbeamten lassen will, zu einer DU-Versicherung und zu einer Rechtschutzversicherung raten.
Es kann definitiv schnell zur DDU kommen, wenn es attestiert durch den AA krankheitsbedingt keine andere Verwendungsmöglichkeit mehr gibt (Versetzungen natürlich landes- bzw. bundesweit bedenken...will man das? kann man das körperlich und psychisch?)
Ob alle Amts- und Vertrauensärzte neutral sind, wage ich auch zu bezweifeln, denn der DH, der einen Beamten in die DDU drängen will, kann dem AA auch entsprechende Einschätzungen zukommen lassen.
Ich kenn einen Fall, wo der AA dem Beamten sogar das entsprechende lügenhafte Schreiben vom DH vorlas.
Der Beamte wusste dann, welche Geschütze der DH hinterm Rücken gegen ihn auffuhr, -also dass der DH nicht einmal davor zurückschreckte, den AA negativ zu beeinflussen...man kann also auch versuchen, einen Beamten gegen seinen Willen zu pensionieren.
Beamte können natürlich den Klageweg gehen, so eine DDU verhindern, aber wenn man diesen Prozess gewinnt, muss man auch als wieder voll verwendbarer Beamter dort seinen Dienst tun, wo er verwendet werden kann.
Das volle Geld zu beziehen kann nicht der Sinn einer Klage sein, dafür muss man auch Vollzeit Dienst tun.
Gab es Konflikte mit dem DH macht es wenig Sinn, dorthin wieder zurückzugehen.
Vor DDU würde man aber versuchen, Rehamaßnahmen einzuleiten und auch ggf. das BEM nutzen. Dies dauert einige Monate.
Der Grundsatz Reha vor Rente, bzw. Weiterverwendung vor Versorgung, gilt hier zwar, aber es muss eben auch möglich sein, eine Verwendung für den Beamten zu finden.
Mit deinen Fragen kannst du dich auch den Personalrat und die BEM Beauftragten deiner Dienststelle wenden, falls es keine Sozialberatung gibt. Eine Rechtberatung bei einem Fach-Anwalt für Beamtenrecht und Verwaltungsrecht wäre auch möglich.
mecki111
Beiträge: 73
Registriert: 15. Feb 2017, 07:21
Behörde:

Re: DU/ Vorzeitige Pensionierung

Beitrag von mecki111 »

Nach meiner Meinung ist die Zeit im Beamtenverhältnis auf Widerruf in die Wartezeit einzurechnen, so dass einer Versetzung in den Ruhestand im Falle der DDU nichts entgegensteht (vgl. § 4 BeamtVG oder entsprechendem Landesrecht).
AndyO
Beiträge: 1213
Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
Behörde: DTAG a.D.

Re: DU/ Vorzeitige Pensionierung

Beitrag von AndyO »

Allium hat geschrieben: 29. Aug 2022, 20:06 ich würde jedem, der sich verbeamten lassen will, zu einer DU-Versicherung und zu einer Rechtschutzversicherung raten.
Hier solle man ergänzen das es bei der DU-Versicherung um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Klausel "DDU gilt als Berufsunfähigkeit" handeln soll. Die Klausel war vor der Privatisierung der Telekom üblich und ist heute die Ausnahme. Genau diese Klausel entscheidet aber über spätere Leistungserbringung für Beamte, weil der fiktive Nachweis einer Berufsunfähigkeit sehr schwer ist.
Antworten