Höchstgrenze $55 Pension und Rente

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vättern
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Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von vättern »

Hallo,
Bin mit 55 bei der Telekom in Vorruhestand gegangen. Die Ruhegehalts Zeiten wurden ab Ausbildungsende berechnet. Bin auf 66,2% gekommen.
Ab 01.07.22 beziehe zusätzlich Rente. Bei der Berechnung der Höchstgrenze wurde jetzt ab 17. Lebensjahr berechnet. damit bin ich auf 68,2 gekommen. Leider wurden die weiteren 2 Ausbidungsjahre (Lehre Fernmelder) von 15-17 nicht angerechnet. Bei der Rente wurden die Zeiten angerechnet.
Laut §55 heißt es:
"als ruhegehaltfähige Dienstzeit die Zeit vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr bis zum Eintritt des Versorgungsfalles abzüglich von Zeiten nach § 12a und nicht ruhe-gehaltfähiger Zeiten im Sinne des § 6a, zuzüglich ruhegehaltfähiger Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres sowie der Zeiten, um die sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit erhöht, und der bei der Rente berücksichtigten Zeiten einer rentenversiche-rungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nach Eintritt des Versorgungsfalles"

Auf der Webseite des BMI habe ich folgendes gefunden:
"Bei der Ermittlung der Höchstgrenze werden die Jahre einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit fiktiv als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet; die rentenversicherungspflichtige Tätigkeit geht den Betroffenen nicht verloren".

Hat jemand ähnliche Erfahrungen bei der Anrechnung oder wurden die Lehr-Zeiten bei der Höchstgrenze angerechnet?
hhh
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von hhh »

bei deinen Eintritt in den Vorruhestand gab es den Passus ".....vor Vollendung des 17. LJ...." nicht, er kam erst 2017 und gilt nicht rückwirkend. Offensichtlich ein Verstoß gegen EU-Recht, siehe Beiträge "...Anerkennung Lehrzeit....."
AndyO
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von AndyO »

Noch mal Dank an hhh für seine Recherche. Hier sein referenzierender Beitrag:

https://beamtentalk.de/viewtopic.php?t= ... d8cd13774e

Und folgendes gefundene Urteil:

http://ra-wessolly.de/ausbildungszeiten-vor-vollendung-des-17-lebensjahres/

Zitat daraus:

Betroffen von der Entscheidung sind grundsätzlich Beamten die vor Januar 2017 in den Ruhestand getreten sind und Ausbildungszeiten für eine vorgeschriebenen Ausbildung vor Vollendung des 17. Lebensjahres zurückgelegt haben.

Betroffene können daher ein Antrag auf eine Neubewertung ihrer Ausbildungszeiten unter Hinweis auf die ergangene Rechtsprechung vornehmen lassen.


Also wenn die Rentenansprüche so hoch sind, dass die Pension aus genanntem Grund gekürzt werden soll, wird ein Anwalt fällig!
hhh
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von hhh »

AndyO hat geschrieben: 09.08.2022 06:06 Also wenn die Rentenansprüche so hoch sind, dass die Pension aus genanntem Grund gekürzt werden soll, wird ein Anwalt fällig!
Ich möchte noch ergänzen:
Wenn die Ausbildungszeit vor dem 17. Lj nicht als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt wurde (und noch nicht die 71,75% erreicht ist) müsste unabhängig von der Rente eine Erhöhung der Pension erfolgen.

Kenn jemand einen RA in Baden-W. der mit dem Thema vertraut ist ?, freue mich über Hinweise als pers. Mail
AndyO
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von AndyO »

hhh hat geschrieben: 09.08.2022 07:47
AndyO hat geschrieben: 09.08.2022 06:06 Also wenn die Rentenansprüche so hoch sind, dass die Pension aus genanntem Grund gekürzt werden soll, wird ein Anwalt fällig!
Ich möchte noch ergänzen:
Wenn die Ausbildungszeit vor dem 17. Lj nicht als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt wurde (und noch nicht die 71,75% erreicht ist) müsste unabhängig von der Rente eine Erhöhung der Pension erfolgen.

Kenn jemand einen RA in Baden-W. der mit dem Thema vertraut ist ?, freue mich über Hinweise als pers. Mail
Moin,
ich würde erst mal die BAnstPT anschrieben und zur Neufestsetzung auffordern. Wenn die dann ablehnen, brauchst für solchen "Kleinkram" keinen örtlichen Anwalt. Da kannst den aus deinem Link nehmen. Der weiß dann worum es geht.
Dienstunfall_L
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von Dienstunfall_L »

Muss die vorübergehende Erhöhung der Pension (bis zur späteren Rentenberechtigung) nicht beantragt werden?
AndyO
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von AndyO »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 09.08.2022 09:13 Muss die vorübergehende Erhöhung der Pension (bis zur späteren Rentenberechtigung) nicht beantragt werden?
Du meinst §14a BeamtVG

https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14a.html

Hier geht's nicht um DDU sondern um den Erdienten Ruhestand und den pensionsunschädlichen Rentenbetrag nach §55 BeamtVG

https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__55.html

Es soll niemand mit Pension + Rente besser dastehen wie ein Beamter der bei vergleichbarer Vita nur Pension erhält.
Dienstunfall_L
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von Dienstunfall_L »

AndyO hat geschrieben: 09.08.2022 09:22 Hier geht's nicht um DDU sondern um den Erdienten Ruhestand und den pensionsunschädlichen Rentenbetrag nach §55 BeamtVG
Oh richtig, danke für den Hinweis, ich misch mich wieder aus.
vättern
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von vättern »

Hallo,
Habe jetzt erstmal Widerspruch eingelegt. Laut §55 ist das in meinen Augen eindeutig. Da die Zeit von 17-18 Lj jetzt bei der Höchstgrenzenberechnung anerkannt wurde. Wo ist der Unterschied zu den Jahren 15-16Lj?

Ich möchte auch mal meinen Eindruck von der Banst hier wiedergeben.
1. Die angegebene Hotline kann man vergessen. Rückrufe werden nicht durchgeführt.
2. Schriftliche Anfragen werden teilweise doppelt beantwortet.
3. Bei den ruhegehaltsfähigen Zeiten habe ich keinen Mitarbeiter gesprochen der sich auskannte. Wurde dann ein Rückruf vom Spezialisten versprochen. Da warte ich immer auf den Anruf. Vermutlich werden die Zeiten in einer Maschine erfasst die dann automatisch rechnet.
Gruß
hhh
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von hhh »

@AndyO: danke für den Tipp, sicher die beste Vorgehensweise....


@vätern:
....die Zeit von 17-18 Lj jetzt bei der Höchstgrenzenberechnung anerkannt wurde. Wo ist der Unterschied zu den Jahren 15-16Lj?
Der Unterschied ist: die 15 und 16 Lj werden erst ab Pensionsbeginn 2017 ( Gesetzesänderung §55) anerkannt, lt.EU-Recht aber nicht zulässig (Altersdiskriminierung)
Zuletzt geändert von hhh am 10.08.2022 15:23, insgesamt 2-mal geändert.
AndyO
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von AndyO »

vättern hat geschrieben: 10.08.2022 11:15 Habe jetzt erstmal Widerspruch eingelegt. Laut §55 ist das in meinen Augen eindeutig. Da die Zeit von 17-18 Lj jetzt bei der Höchstgrenzenberechnung anerkannt wurde. Wo ist der Unterschied zu den Jahren 15-16Lj?
Bei der Vergleichsberechnung wird nachgesehen, wie viel Jahre du als Beamter voll bekommen hättest, wenn du ausschließlich Beamter gewesen wärst.

Nehmen wir mal einen Fernmeldehandwerker der erst später verbeamtet wurde und einen Rentenanspruch hat. Wenn der mit 15 1/2 die Lehre angefangen hat, hat er mit 55 1/2 40 Arbeitsjahre voll und darf in Summe eine Pension + Rente von 71,75% beziehen. Fehlen ihm 2 1/2 Jahre dann sind es nur ~67%. Das Thema kommt halt durch den Erdienten Ruhestand hoch.
vättern
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von vättern »

Hallo,
Was ist denn der Erdiente Ruhestand?
AndyO
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von AndyO »

vättern hat geschrieben: 10.08.2022 17:09 Hallo,
Was ist denn der Erdiente Ruhestand?
Dass ist die 55er Regelung der Telekom. Da gehen Fernmeldehandwerker mit 55 in die erdienten Pensionsansprüche. Und wenn die mit 16 die Ausbildung angefangen haben sind die 40 Jahre halt nicht voll. Da will die BAnstPT dann wie beschrieben was kürzen. Dort ist das halt gehäuft, ansonsten eher Einzelfälle.
sepp01
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von sepp01 »

vättern hat geschrieben: 08.08.2022 15:59 Hallo,
Bin mit 55 bei der Telekom in Vorruhestand gegangen. Die Ruhegehalts Zeiten wurden ab Ausbildungsende berechnet. Bin auf 66,2% gekommen.
Ab 01.07.22 beziehe zusätzlich Rente. Bei der Berechnung der Höchstgrenze wurde jetzt ab 17. Lebensjahr berechnet. damit bin ich auf 68,2 gekommen. Leider wurden die weiteren 2 Ausbidungsjahre (Lehre Fernmelder) von 15-17 nicht angerechnet. Bei der Rente wurden die Zeiten angerechnet.
Laut §55 heißt es:
"als ruhegehaltfähige Dienstzeit die Zeit vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr bis zum Eintritt des Versorgungsfalles abzüglich von Zeiten nach § 12a und nicht ruhe-gehaltfähiger Zeiten im Sinne des § 6a, zuzüglich ruhegehaltfähiger Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres sowie der Zeiten, um die sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit erhöht, und der bei der Rente berücksichtigten Zeiten einer rentenversiche-rungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nach Eintritt des Versorgungsfalles"

Auf der Webseite des BMI habe ich folgendes gefunden:
"Bei der Ermittlung der Höchstgrenze werden die Jahre einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit fiktiv als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet; die rentenversicherungspflichtige Tätigkeit geht den Betroffenen nicht verloren".

Hat jemand ähnliche Erfahrungen bei der Anrechnung oder wurden die Lehr-Zeiten bei der Höchstgrenze angerechnet?
Hallo,

die Frage ist ja ob du über die 68,2 Prozent Versorgung was von deiner Rente bekommst. Wenn dem so ist, dann sind die Beiträge ja nicht verlorengegangen. Denn normalerweise sind ja alle Zeiten ab 17 in deiner Pension enthalten und du dürftest wenn die Zeiten nicht berücksichtigt werden würden nicht mehr bekommen . Wie hoch ist den deine fiktive ruhegehaltsfähige Dienstzeit ?
Mir hat man das so erklärt, dass man dann halt mehr von der Rente behalten darf als ohne diese Zeiten.
Grüße
vättern
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von vättern »

"die Frage ist ja ob du über die 68,2 Prozent Versorgung was von deiner Rente bekommst. Wenn dem so ist, dann sind die Beiträge ja nicht verlorengegangen. Denn normalerweise sind ja alle Zeiten ab 17 in deiner Pension enthalten und du dürftest wenn die Zeiten nicht berücksichtigt werden würden nicht mehr bekommen . Wie hoch ist den deine fiktive ruhegehaltsfähige Dienstzeit ?
Mir hat man das so erklärt, dass man dann halt mehr von der Rente behalten darf als ohne diese Zeiten".

Bisher bekomme ich nur mit der Pesion 66,68
Mit Rente
Es wird ein Höchstgrenzsatz gebildet. Wird dann so berechnet. Ist ein Beispiel
Summer der ruhehaltfähigen Dienstbezüge: 3500€
x 0,9901 § 5 abs....... 3465
x Höchstgrenzsatz §55 68,68% 2290
erdientes Ruhegeld 2290
Rente 14 Jahre mit Lehre 500
Von dem Ruhegeld werden monatlich 500€ abgezogen.