Auf meiner Oktober-Abrechnung steht folgender Satz:
"Besoldungsanpassung 2008/2009 steht im Hinblick auf die jährliche Sonderzahlung unter Vorbehalt"
Hat einer 'ne Idee, was die damit meinen?:roll:
Besoldungsanpassung 2008/2009 und Sonderzahlung
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Gerda Schwäbel
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- Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
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Der zitierte Hinweis ist m. E. unglücklich formuliert und hat folgenden Hintergrund:
Die Höhe der jährlichen Sonderzahlung (das ist das so genannte Weihnachtsgeld) ist in § 2 BSZG geregelt. Sie beträgt für aktive Bundesbeamte im Regelfall 2,5 Prozent der für das gesamte Kalenderjahr zustehenden (berücksichtigungsfähigen) Bezüge (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BSZG), entspricht also 30 Prozent der Bezüge eines durchschnittlichen Monats. (Daneben gibt es noch einen Festbetrag für Zahlungsempfänger in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 von 125 €.)
Nach dem Wortlaut der Norm "zustehende Bezüge" wären automatisch auch Bezügeanpassungen im laufenden Kalenderjahr erfasst. Nach ihrem Satz 3 ist allerdings eine Teilnahme der Sonderzahlung an allgemeinen Anpassungen (erst) durch Gesetz zu regeln. Eine derartige gesetzliche Regelung im Zusammenhang mit der Besoldungsanpassung 2008 steht aktuell noch aus.
Deshalb hatte das BMI vor einigen Monaten Anweisung erteilt, dass die bezügeanordnenden Stellen Vorbehaltsvermerke in die Bezügemitteilungen aufzunehmen lassen, wenn unterjährige Sonderzahlungen geleistet werden. (Solche unterjährige Zahlungen stehen zu, wenn ein Beamter in den Ruhestand tritt. Für die "reguläre" Zahlung mit dem Dezember-Zahltag muss das nicht einzelfallbezogen angeordnet werden; insoweit sollte der Hinweis programmgesteuert angebracht werden.)
Unter Vorbehalt steht also nicht "die Sonderzahlung", sondern der Anteil, der durch das BBVAnpG 2008/2009 als Mehrbetrag veranlasst wurde, also im finanziellen Umfang von rund 30 % der monatlichen Erhöhung.
Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz hatte das bisher nichts zu tun. Inzwischen ist der Passus "In den Jahren 2008 und 2009 nimmt die Sonderzahlung an diesen Anpassungen teil" als Änderung des Bundessonderzahlungsgesetzes jedoch Teil des noch nicht verabschiedeten Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (Artikel 15 Abs. 50) geworden. Da der Bundestag das Paket letzte Woche in zweiter und dritter Lesung angenommen hat und der Bundesrat (am 18. Dezember) eigentlich gar nicht ablehnen kann, bin ich gespannt, ob der Vorbehaltsvermerk auf den Dezember-Bezügemitteilungen tatsächlich drauf sein wird.
Viele Grüße
Gerda
Die Höhe der jährlichen Sonderzahlung (das ist das so genannte Weihnachtsgeld) ist in § 2 BSZG geregelt. Sie beträgt für aktive Bundesbeamte im Regelfall 2,5 Prozent der für das gesamte Kalenderjahr zustehenden (berücksichtigungsfähigen) Bezüge (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BSZG), entspricht also 30 Prozent der Bezüge eines durchschnittlichen Monats. (Daneben gibt es noch einen Festbetrag für Zahlungsempfänger in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 von 125 €.)
Nach dem Wortlaut der Norm "zustehende Bezüge" wären automatisch auch Bezügeanpassungen im laufenden Kalenderjahr erfasst. Nach ihrem Satz 3 ist allerdings eine Teilnahme der Sonderzahlung an allgemeinen Anpassungen (erst) durch Gesetz zu regeln. Eine derartige gesetzliche Regelung im Zusammenhang mit der Besoldungsanpassung 2008 steht aktuell noch aus.
Deshalb hatte das BMI vor einigen Monaten Anweisung erteilt, dass die bezügeanordnenden Stellen Vorbehaltsvermerke in die Bezügemitteilungen aufzunehmen lassen, wenn unterjährige Sonderzahlungen geleistet werden. (Solche unterjährige Zahlungen stehen zu, wenn ein Beamter in den Ruhestand tritt. Für die "reguläre" Zahlung mit dem Dezember-Zahltag muss das nicht einzelfallbezogen angeordnet werden; insoweit sollte der Hinweis programmgesteuert angebracht werden.)
Unter Vorbehalt steht also nicht "die Sonderzahlung", sondern der Anteil, der durch das BBVAnpG 2008/2009 als Mehrbetrag veranlasst wurde, also im finanziellen Umfang von rund 30 % der monatlichen Erhöhung.
Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz hatte das bisher nichts zu tun. Inzwischen ist der Passus "In den Jahren 2008 und 2009 nimmt die Sonderzahlung an diesen Anpassungen teil" als Änderung des Bundessonderzahlungsgesetzes jedoch Teil des noch nicht verabschiedeten Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (Artikel 15 Abs. 50) geworden. Da der Bundestag das Paket letzte Woche in zweiter und dritter Lesung angenommen hat und der Bundesrat (am 18. Dezember) eigentlich gar nicht ablehnen kann, bin ich gespannt, ob der Vorbehaltsvermerk auf den Dezember-Bezügemitteilungen tatsächlich drauf sein wird.
Viele Grüße
Gerda
Wie gehts weiter
Liebe Gerda
Du hast Dich ja nun als durchaus sachkundige Informantin geoutet, die aus oder auf Umlaufmappen so Einiges (mit Ausnahme Deines eigenen Dienstkürzels) rauslesen kann.
Wie gehts nun weiter, wird die Reduzierung der Sonderzuwendung um die Weihnachtszeit nun auf Dauer Bestand haben oder ist diese Kürzung wie angekündigt zeitlich befristet?
Du hast Dich ja nun als durchaus sachkundige Informantin geoutet, die aus oder auf Umlaufmappen so Einiges (mit Ausnahme Deines eigenen Dienstkürzels) rauslesen kann.
Wie gehts nun weiter, wird die Reduzierung der Sonderzuwendung um die Weihnachtszeit nun auf Dauer Bestand haben oder ist diese Kürzung wie angekündigt zeitlich befristet?

