Hallo,
Bin 2011 in Vorruhestand gegangen. Meine rugehaltfähigen Dienstzeiten wurden mit Beginn des Arbeitsvertrags am 27.09.1974 bei der Post (1 Monat nach meinem 18. Geburtstag) berechnet.
Jetzt bei der Beauftragung meiner Rente habe ich ein Schreiben aus 1988 von der Oberpostdirektion gefunden. In diesem Schreiben wird mir bestätigt das die Zeit von meinem 17. Geburtstag bis zum 26.09.1974 als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt wird.
Meine Pension wurde/wird seit 10 Jahren nicht korrekt berechnet.
Ich beziehe ab 01.07.22 Rente (noch keinen Rentenbescheid), ändert sich damit was?
Hat jemand einen Vorschlag wie ich vorgehen soll?
Ruhegehaltfähige Dienstzeit Berechnung
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Re: Ruhegehaltfähige Dienstzeit Berechnung
Also so richtig verstehen tue ich dich nicht. Willst du auf das Urteil des Fernmeldehandwerkers heraus, dass wegen Altersdiskriminierung auch Zeiten vor dem 18ten Geburtstag anerkannt werden müssen? Dieses Urteil galt nicht rückwirkend. Der Erste der in den Genuss kam war der klagende Kollege. Die bis dahin erlassenen Pensionsbescheide sind gültig und wurden dahingehend nicht angepasst.
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Re: Ruhegehaltfähige Dienstzeit Berechnung
Hallo,
Meine Ruhezeiten wurden vor 10 Jahren falsch berechnet. Meine Zeiten wurden ab Beginn meines Angestelltenvertrags (18) berechnet. Laut OPD Schreiben von 1988 beginnt die Zeit aber ab meinem 17ten Geb.Kann ich den bestehenden Bescheid anfechten oder gibt es andere Möglichkeiten?
Meine Ruhezeiten wurden vor 10 Jahren falsch berechnet. Meine Zeiten wurden ab Beginn meines Angestelltenvertrags (18) berechnet. Laut OPD Schreiben von 1988 beginnt die Zeit aber ab meinem 17ten Geb.Kann ich den bestehenden Bescheid anfechten oder gibt es andere Möglichkeiten?
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Re: Ruhegehaltfähige Dienstzeit Berechnung
Dann setzt dich zum Thema doch erst mal sachlich mit der BAnstPT auseinander. Dann kennst du deren Position.wdh100 hat geschrieben: ↑01.07.2022 20:14 Hallo,
Meine Ruhezeiten wurden vor 10 Jahren falsch berechnet. Meine Zeiten wurden ab Beginn meines Angestelltenvertrags (18) berechnet. Laut OPD Schreiben von 1988 beginnt die Zeit aber ab meinem 17ten Geb.Kann ich den bestehenden Bescheid anfechten oder gibt es andere Möglichkeiten?
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Re: Ruhegehaltfähige Dienstzeit Berechnung
wdh100 … ich hoffe, du erhältst noch sachliche Antworten.
Ich kann nicht weiterhelfen, BAnstPT scheint anders zu ticken, das lese ich heraus. Aber warum aussichtslos zu sein scheint (nach Meinung einiger), bescheinigte Zeiten einzuberechnen, verstehe ich erstmal nicht. Das Alter scheint der Knackpunkt zu sein. Lass es dir erklären von denen, die es können. Viel Erfolg!
Ich kann nicht weiterhelfen, BAnstPT scheint anders zu ticken, das lese ich heraus. Aber warum aussichtslos zu sein scheint (nach Meinung einiger), bescheinigte Zeiten einzuberechnen, verstehe ich erstmal nicht. Das Alter scheint der Knackpunkt zu sein. Lass es dir erklären von denen, die es können. Viel Erfolg!