Abordnung zur Bundesbehörde von Kommunalverwaltung Bayern

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Karl
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Abordnung zur Bundesbehörde von Kommunalverwaltung Bayern

Beitrag von Karl »

Hallo zusammen,

ich hatte hier vor kurzen schon einen Eintrag verfasst, bezüglich meines geplanten Wechsels von München nach Köln, bzw. in die nähere Umgebung von Köln.

Jetzt hat eine Bundesbehörde eine bis Ende 2013 befristete Stelle ausgeschrieben, die meinen Interessen entspricht und für meine Laufbahngruppe ( mittlerer, nichttechnischer VerwDienst ) geeignet ist.

Die Anstellung dort erfolgt im Rahmen einer Abordnung von meinem Dienstherren ( LH München ), d.h. München ist weiterhin mein Dienstherr, die Bezüge werden von der Bundesbehörde gezahlt, alles Weitere läuft über München, sprich Beihilfe etc.!

Meine Frage ist nun, ob jemand hier schon Erfahrungen mit solchen Stellen gemacht hat, wie sich Euer Dienstherr hier verhalten hat und ob jemand weiss, ob ich einen rechtlichen Anspruch auf die Abordnung habe o.ä. bzw. ob ich hier auf Gedeih und Verderb dem Wohlwollen meines Dienstherren ausgesetzt bin.

Des Weiteren wollte ich nachfragen, ob jemand von Euch in einer entsprechenden Organisation des Beamtenbundes Mitglied ist und in wie weit man hier rechtliche Unterstützung erwarten kann....ich bin in jedem Fall für alle Hinweise dankbar. Da die Stellensituation in den Kommunen NRW aktuell katastrophal ist, wäre die befristete Stelle zumindest schon mal ein Anfang, dort mit meiner Freundin endlich den Lebensmittelpunkt begründen zu können....!

Danke und schöne Ostern allerseits,
K.
registerbeamter
Beiträge: 100
Registriert: 7. Nov 2009, 16:56
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Beitrag von registerbeamter »

Aus persönlich gemachter früherer Erfahrung kann ich folgendes berichten:

Ich hatte mich mal bei einer Bundesbehörde beworben - Zusage aber mit 6 Monatiger Abordnung bei erfolgreicher Erprobung dann die Versetzung.
Mein damaliger Arbeitgeber eine Kommune in Kleinstadtgröße lehnte die Zustimmung einer zunächst 6 monatigen Abordnung ab. Die Begründung war die verzögerte Stellennachbesetzung bzw. 6 monatiges freihalten einer Stelle falls ich wieder zurückkommen würde. Die Nachbesetzung würde sich mit nach dem 6 Monaten erst möglichen Einleiten des Ausschreibungsverfahrens und Einhalten von Kündigungsfristen/Versetzungsfristen fast auf ein Jahr hinauszögern - somit würden sie eine Zustimmung nur zur nächstmöglichen Sofortversetzung geben. Die Bundesbehörde lehnte dies ab - da sie nur erst eine Abordnung wollen. Drum prüfe wer sich ewig bindet - auch verständlich.
Der Personalrat auf beiden Seiten wollte noch eine Brücke bauen mit einer verkürzten Abordnung auf 1 Monat - keine Einigung war möglich. Somit wurde nichts aus dem Wechsel, da die im Beamtenrecht notwendige Einvernehmlichkeit zwischen den beiden Dienstherren nicht zustande gekommen war. Einen Rechtsanspruch auf freiwillige Abordnung gibts es nicht. Anders verhält es sich, wenn der aufnehmende Dienstherr dich im Wege der Versetzung aufnehmen will - hier gab es zu mindest in der Vergangenheit das nach 3 Monaten der alte Dienstherr versetzen muss. Wie das sich nun im aktuellen Beamtenrecht verhält, wo auch bei einer Versetzung das Einvernehmen grundsätzlich vorhanden sein muss - kann ich dir nicht sagen.
Ich hatte nach dem fehlgeschlagenen Wechselversuch auch keine Nachteile bei meinem alten AG, da meine Wechselabsichten aus persönlichen Gründen an einen anderen weiteren Wohnort bekannt waren und verständlich aufgenommen wurden. Ich haben auf Grund von Blindbewerbungen, dann ein Jahr später eine Stelle bei einer Kommune gefunden und konnte dann innerhalb von 2 Monaten durch Versetzung wechseln.
Das mit der Abordnung ist immer für den abgebenden Dienstherrn schwierig, wenn da kein Personalüberhang besteht bzw. man froh ist den Beamten loszuwerden. Insoweit spricht es ja eigentlich für einen, wenn die nicht so sang und klanglos abordnen. Bei kleinen bis mittelgroßen Kommunen ist die Peronalsituation oftsmals so, dass nur einer oder eine Handvoll Leute das Sachgebiet abdecken - und ein langes unbesetzt sein schwierig ist.
Ich denke aber, da du bei einer Großkommune derzeit beschäftig bist, dürfte das Problem mit dem freihalten einer Stelle bzw. Nachbesetzung nicht so ein schwierig sei. Wenn dein direkter Vorgesetzter auch noch deine persönliche Situation kennt und Verständnis dafür hat, dürfte es doch falls der Sache spruchreif werden würde klappen.
Ich würde an deiner Stelle mich bei größeren Kommunen in NRW mal Blind bewerben. Mich auch auf Tarifstellen bewerben, wenn dein Profil passt und die dich einladen und haben wollen - ziehen die auch eine Beamtenstelle aus dem Hut. Einfach probieren - du hast ja nichts zu verlieren. Denke auch mal an die Sonderverwaltungen wie Berufsgenossenschaften oder auch die Kirchenverwaltung.
schnell getippt - Tippfehler schnell überlesen :-)
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