Eine Nachbarin von mir bezieht in Deutschland seit 19 Jahren eine Witwengeld + Mindestversorgung von der Knappschaft. Sie möchte gegebenenfalls nach Thailand zurück um ihre Eltern und Familie zu pflegen.
Zur Person: -Thailändische Staatsbürgerin
-51 Jahre alt
-uneingeschränkter Aufenthaltstitel
-seit 19 Jahren Witwe eines deutschen Bundesbeamten
-wohnhaft in Deutschland
1.) - Was steht ihr in Thailand zu, wenn sie eine Postanschrift
und Girokonto in Deutschland hat? Nur die Witwenrente von
etwa 200€ oder auch eine Mindestversorgung für Thailand.
2.) - Für wie lange dürfte sie nach Thailand ohne finanzielle
Einbußen u. ohne ihren uneingeschränkten Aufenthaltstitel zu
verlieren, bei Postanschrift und Giro-Konto in Deutschland?
Oder muss der Wohnsitz in Deutschland sein?
3.) - In welchem Gesetzbuch und unter welchen Paragraphen kann ich
die Regelungen + Antworten finden?
Bei fehlenden Infos gerne nachfragen

EIN DANKE IM VORAUS FÜR EUERE MÜHE UND ANTWORTEN.
Mit Freundlichen Grüßen
Georg II