Verfahren bei längerer Krankschreibung

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Mavonja
Beiträge: 2
Registriert: 28. Apr 2019, 14:34
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Verfahren bei längerer Krankschreibung

Beitrag von Mavonja »

Liebe Mitglieder,

bitte entschuldigt, falls diese Frage an falscher Stelle steht, ich bin neu hier im Forum und ein bisschen technisch überfordert.

Jedenfalls habe ich eine Frage zum Verfahren bei längerer Krankschreibung.
Kurze Info:
Ich bin Mitte 40, habe seit gut zehn Jahren in Teilzeit gearbeitet und vor drei Jahren das Amt bei meinem Dienstherrn gewechselt. Die gesamte Zeit davor war ich seit Abschluss der Ausbildung in einem anderen Amt.
Über diesen neuen Einsatz bin ich krank geworden. Psychisch mit physischen Auswirkungen. Auslöser war ohne Zweifel die Arbeit und die Chefin.
Jedenfalls bin ich jetzt seit gut einem halben Jahr dienstunfähig und werde es auch noch weiter bleiben.
Erfahrungsgemäß dauert es bei uns sehr lange bis man zum Amtsarzt muss, aber falls ich dann doch müsste, könnte ich nicht überzeugend sagen, dass es schon wieder wird, weil ich darauf momentan wenig Hoffnung habe.
Prinzipiell hat man ja kein Interesse an einer Frühpensionierung, bei mir mit meinem geringen Einkommen wäre es aber wohl zu verschmerzen, wobei ich natürlich nicht weiß wieviel Pension ich “erarbeitet” habe. Viel kann es nicht sein.
Ich bin in ambulanter Behandlung und werde es auch bleiben.
Meine Frage ist jetzt:
Habt ihr Erfahrungen beim Verfahren? Kann man zu einer stationären Behandlung gezwungen werden, oder reicht auch zB. eine ambulante Reha.
Ich wäre dankbar für eure Erfahrungsberichte, wie es bei euch abgelaufen ist. Mit sowas hatte ich nie zu tun und nicht zu wissen was auf mich zukommt tut meinem ohnehin angeschlagenen Zustand gerade nicht gut.

Ich danke euch!

Ma
Klaus1717
Beiträge: 41
Registriert: 10. Aug 2015, 10:14
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Re: Verfahren bei längerer Krankschreibung

Beitrag von Klaus1717 »

Hallo

normalerweise läuft es so, dass wenn du 3 Monate am Stück krank geschrieben worden bist, man dich zu einem Amtsarzt schicken KANN.
Dieser stellt dann fest, ob du in den nächsten 6 Monaten evtl. wieder dienstfähig werden könntest.
Sollte das nicht der Fall sein ,könnte man dich erst einmal in den vorzeitigen Ruhestand schicken.
Das ist aber gegen deinen Willen erst einmal der seltenere Fall.
Vor allem wenn du dem Aa. versicherst dass du deinen Job liebst, und auf jeden Fall wieder darin unterkommen möchtest.
Natürlich bist du zu allem verpflichtet, was auf deine Genesung positiv wirkt. Unter anderem auch die Reha.
Würde aber immer noch einen Anwalt( Fachrichtung Verwaltungsrecht) bzw. positiv für dich sprechenden Arzt zu meiner Seite nehmen.
Gibt immer ein Sicherheitsgefühl, bzw. juristische Rückendeckung.
Bei Mitte 40 wirst du noch mit Sicherheit keine 40 Dienstjahre zusammen bekommen, und höchst wahrscheinlich mit der Mindestpension in den
Ruhestand geschickt werden, bzw. max knapp darüber.
Ist immer eine Frage, was du brauchst oder willst um klar zu kommen.
Hoffe dir etwas geholfen zu haben.
Mavonja
Beiträge: 2
Registriert: 28. Apr 2019, 14:34
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Re: Verfahren bei längerer Krankschreibung

Beitrag von Mavonja »

Vielen Dank erstmal!
Ich “brauche” nicht mehr als diese Mindestversorgung, aber natürlich hätte ich gern generell die Möglichkeit, irgendwann wieder mehr zu arbeiten.
Das habe ich zwar prinzipiell nicht unbedingt vor, aber so gar nicht mehr zu können ist halt auch blöd. Außerdem will man ja auch was tun für sein Geld.
Aber auf jeden Fall Danke bis hierher 😊
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