Fragen zur Versetzung in ein anderes Bundesland

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Satanklaus
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Fragen zur Versetzung in ein anderes Bundesland

Beitrag von Satanklaus »

Liebe Userschaft,


ich bin Finanzbeamter im mittleren Dienst in Hamburg und habe seit nunmehr 3 Jahren einen Versetzungsantrag nach Berlin laufen. Zwischendurch wurden bereits 3 mögliche Tauschpartner von Hamburg abgelehnt (Ablehnungsgründe waren Krankheit, schlechte Leistungen etc.), von Berlin habe ich den grünen Daumen bezüglich einer Übernahme.

Da jetzt der 4. Tauschpartner seinen Versetzungsantrag zurückgezogen hat, bin ich am verzweifeln, was ich noch machen kann, da eine Versetzung ja leider nur im Tauschwege möglich ist.

Einem Wechsel ins Angestelltenverhältnis wäre ich nicht abgeneigt (Berlin sucht zudem händeringend Personal), nur wurde mir vom Personalreferat gesagt, dass ich vorher meine Beamtenstelle kündigen müsse, um mich als Angestellter bewerben zu können, da ich dann „auf dem freien Markt zur Verfügung stehen würde“. Alles andere konterkariere mit dem Länderabkommen, sich Personal nicht gegenseitig „abzuwerben“.

Hier stellt sich mir die Frage: ist das richtig so?

Bewerbungen bei anderen Behörden waren bislang nicht erfolgreich, da diese hauptsächlich Leute suchen, die ihre Ausbildung in der allgemeinen Verwaltung abgeschlossen haben.

Aus meiner Sicht besteht jetzt die letzte Möglichkeit darin, meinen Beamtenstatuts in Hamburg zu kündigen um mich dann in Berlin als Angestellter zu bewerben. Hier wiederum besteht dann die Gefahr, dass es mit einer Stelle , aus welchen Gründen auch immer, evtl. nicht klappen könnte und ich dann arbeitslos bin.

Daher meine Frage an Euch: was sind eure Erfahrungen, welche Möglichkeiten seht ihr noch? Gibt es evtl. doch eine Möglichkeit, mich aus dem Beamtenverhältnis auf eine Angestelltenstelle in Berlin zu bewerben? Für neue Denkansätze wäre ich sehr dankbar.

Gruß

Satan
Torquemada
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Re: Fragen zur Versetzung in ein anderes Bundesland

Beitrag von Torquemada »

Hallo Klaus (deine benutze Unterschrift finde ich nicht akzeptabel),

ich bin zwar ein alter Personal aus der Bundesbeamtenschaft. Aber mir erscheint das Vorgehen der Berliner Finanzbehörde doch sehr ungewöhnlich.
Vereinfacht gesagt, bewirbst du dich klar auf eine ANGESTELLTENSTELLE, weil du im Falle der Einstellung in Berlin natürlich sofort um Entlassung aus dem Beatemverhältnis in Hamburg nachsuchen würdest. Eine Kündigung gibt es bei Beamten nicht.

Es kann doch nicht der ernsthafte Wille der Berliner sein, dass du erst arbeitslos (OHNE Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung !!) wirst, um dann eventuell eingestellt zu werden.
Satanklaus
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Re: Fragen zur Versetzung in ein anderes Bundesland

Beitrag von Satanklaus »

Hallo Torquemada,

lt. Auskunft der Personalstelle Berlin ist es so, dass die für bundeslandübergreifende Versetzungsverfahren geschaffenen Rechtsgrundlagen für Dienstkräfte im Beamtenstatus mit einer Übernahme im Angestelltenverhältnis konterkarieren würde und deshalb für Berlin nicht in Betracht kommt, ohne Hamburg zu beteiligen.

Und da liegt wohl auch der Hund begraben, Hamburg spielt nicht mit. Die wollen mich nicht gehen lassen und ich habe die starke Befürchtung, das werden die auch in 100 Jahren nicht!

Gruß

Klaus ;)
sdh1807
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Re: Fragen zur Versetzung in ein anderes Bundesland

Beitrag von sdh1807 »

In der allergrößten Not geht immer noch die "feindliche Übernahme".
Wenn Berlin wirklich starkes Interesse hat, sollte es doch eine Stelle als Beamter sein, warum sollten Sie auf die "erdiente" Zeit verzichten.
Sollte es eine Beamtenstelle sein, könnte Berlin Sie einfach ernennen.
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)
§ 22 Entlassung kraft Gesetzes

...
(2) Die Beamtin oder der Beamte ist entlassen, wenn ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn oder zu einer Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft begründet wird, sofern nicht im Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn oder der Einrichtung die Fortdauer des Beamtenverhältnisses neben dem neuen Dienst- oder Amtsverhältnis angeordnet oder durch Landesrecht etwas anderes bestimmt wird. Dies gilt nicht für den Eintritt in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf oder als Ehrenbeamtin oder Ehrenbeamter.
...
Nicht der feine Weg...
Satanklaus
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Re: Fragen zur Versetzung in ein anderes Bundesland

Beitrag von Satanklaus »

Hallo,

lt. Aussage beider Personalabteilungen (Hamburg & Berlin) gibt es unter den Ländern ein Abkommen ,sich nicht das Personal gegenseitig abzuwerben. Ich habe dieses Abkommen noch nie gelesen, geschweige in den Weiten des Internet gefunden. Es scheint daher inoffiziell zu sein.

Das Thema Beamtenraub ist mir bekannt, wird aber wie eben beschrieben in der Steuerverwaltung bei einer länderübergreifenden Versetzung nicht gemacht. Mir ist auch kein Fall bekannt.

Bezüglich des Wechsels von Kommune zu Kommune, Land zu Bund, Bund zu Land oder Land zu Kommune habe ich schon einige Beispiele gelesen, wo es funktioniert hat. Daher bewerbe ich mich nebenbei auch noch bei Bundesbehörden oder der Bezirksverwaltung Berlin....
badry1993
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Re: Fragen zur Versetzung in ein anderes Bundesland

Beitrag von badry1993 »

Hey, ich wollte dich fragen, ob du mittlerweile erfolgreich warst? Bist du in Berlin?


Viele Grüße
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