Familienzuschlag 3 Kind NRW

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CaxCox
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Familienzuschlag 3 Kind NRW

Beitrag von CaxCox »

Guten Tag

Kurz zu meiner Situation

Erstes Kind mit Ex-Lebensgefährtin (auch Beamtin), welche den kinderbezogenen Anteil des Fam.Zuschlag erhält. Er wohnt auch bei ihr.

Zweite und Dritte Kind mit meiner jetzigen Ehefrau. Der Dritte ist ganz frisch.

So jetzt meine Frage. Erhalte ich den erhöhten Zuschlag von ca 812Euro (bin A8) für mein drittes Kind ? Oder wird man wieder ganz typisch für Behörden so tun als hätte ich "nur" 2 Kinder ? Da ja lediglich 2 meiner Kinder in meinem Haushalt wohnen und der erste bei meiner Ex, welche den Zuschlag erhält.

Ich meine nur weil ich den Zuschlag des ersten Kindes nicht erhalte, heißt es ja nicht das ich das Kind offiziell nicht habe. Ich fänd es sehr ungerecht wenn dem so wäre. Schließlich habe ich 3 Kinder für die ich sorge.

Ich hoffe ihr könnt die Situation etwas nachvollziehen.
Gerda Schwäbel
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Re: Familienzuschlag 3 Kind NRW

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Es wird - ganz typisch für Behörden - das umgesetzt, was im Gesetz steht. Sie erhalten den Familienzuschlag für ein zweites und ein drittes Kind.
CaxCox
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Re: Familienzuschlag 3 Kind NRW

Beitrag von CaxCox »

Dies ist klar, die Frage ist in welcher Höhe.

Für das zweite 130 € und das dritte ebenfalls 130 oder 812 €. Das ist schon ein ordentlicher Unterschied.

Ich befürchte, dass das LBV das erste Kind( Fam Zuschlag erhält wie gesagt die EX) nicht zählt und ich somit nur Fam Zuschlag für 2 Kinder erhalte.
Gerda Schwäbel
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Re: Familienzuschlag 3 Kind NRW

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Ich habe es doch geschrieben:
Gerda Schwäbel hat geschrieben: 2. Mär 2022, 22:12 Sie erhalten den Familienzuschlag für ein zweites und ein drittes Kind.
Der Familienzuschlag für ein zweites Kind beträgt in (A 8) 130,87 Euro und für ein drittes Kind 811,95 Euro. Voraussetzung ist natürlich, dass die Bezügestelle Ihr erstes KInd "kennt", also weiß, dass Sie ein weiteres und älteres Kind haben, für das Sie grundsätzlich kindergeldberechtigt sind aber die Mutter den vorrangigen Anspruch hat. (Der Kindergeldstelle ist das erste Kind hoffentlich auch bekannt.)
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