A15 Stelle als A14?

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kupeh
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Registriert: 31. Aug 2021, 19:55
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A15 Stelle als A14?

Beitrag von kupeh »

Hallo zusammen,
ich bin nach einem Quereinstieg neu im öD, erstmal als A13 auf Probe angesiedelt. Nach 2,5 Jahren soll ich auf Lebenszeit verbeamtet werden, nach einem weiteren Jahr dann wohl Beförderung auf A14, da die ursprüngliche Tätigkeitsbeschreibung auch als A14 ausgeschrieben war.

Jetzt habe ich herausgefunden, dass ich wohl sogar auf einer A15 (Plan-) Stelle sitze - heißt das, dass es für mich mit dem aktuellen Aufgabenbereich etc. auch möglich wäre, dann noch auf A15 befördert zu werden? Oder müsste sich meine Stelle nochmals verändern, ich mich ggf. sogar intern bewerben etc., um das möglich zu machen?

VIelen Dank vorab und beste Grüße
kupeh
vanWahlberg
Beiträge: 27
Registriert: 23. Aug 2021, 21:51
Behörde: Kommunalverwaltung Bayern

Re: A15 Stelle als A14?

Beitrag von vanWahlberg »

Hallo kupeh,

wie Du es bereits richtig sagst, hängt alles davon ab, wie Deine Planstelle bewertet ist.
Sollte die Planstelle nach A14 bewertet sein, so kann eine Beförderung bis A14 erfolgen; bei einer Bewertung nach A15 gilt selbstredend das Gleiche. Grundsätzlich zu beachten ist aber, dass Beamte keinen Anspruch auf eine Beförderung haben, auch wenn sie höherwertige Tätigkeiten verrichten. Das liegt bei Dir gerade vor: Dein Statusamt ist A13, die Stelle aber mind. A14 und daher eine höherwertigere Tätigkeit als Dein Statusamt. Es besteht daher als Beamter nur der Anspruch auf Amtsangemessene Besoldung / Verwendung.

Konsequenz: ein Beamter in A14 darf dauerhaft keine Aufgaben nach A13 verrichten; ein Beamte in A13 (hD) darf dauerhaft A14 Aufgaben verrichten.

Zusammengefasst: Ausschlaggebend ist die Bewertung der Planstelle. Danach richtet sich, wann das Ende der Fahnenstange auf dem aktuellen Dienstposten erreicht ist.

Beste Grüße!
kupeh
Beiträge: 2
Registriert: 31. Aug 2021, 19:55
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Re: A15 Stelle als A14?

Beitrag von kupeh »

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort! :-)
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