ich beginne bald den Vorbereitungsdienst im mD einer Bundesbehörde. Natürlich habe ich mich über die Krankenversorgung informiert und mir Gesetze zur Beihilfe durchgelesen, aber nicht wirklich weiter gekommen.
Es wird gesagt, dass ein Beamter eine Beihilfe von 50% bekommt. Wie ist das zu verstehen? Wenn ich beispielsweise einen Arzt aufsuche und der Besuch 100€ kostet, muss ich dann 50€ zahlen und der Dienstherr auch 50€? Wenn ich eine Operation für 30000€ brauche, müsste ich dann 15000€ auf den Tisch legen? Oder gibt es da Grenzen?
Wenn ich mir bei den PKV die Zusatztarife ansehe, finde ich meistens für mich unnötige Extras wie eine Chefarztbehandlung, Einbettzimmer und ähnlichen Luxus, den ich bei der GKV auch nicht habe. Daraus ziehe ich den Schluss, dass die Beihilfe gewöhliche Behandlungen vollständig erstattet.
Ach ja, gibt es für Auslandbeamte eine gesonderte Beihilfe als die 50%?
Außerdem: Bei der DKV zum Beispiel zahlt man für eine Vollversicherung 90€/Mon. und für einen Ergänzungstarif 180€/Mon., kann ein Beamter dann die Vollversicherung wählen? Entfällt die Beihilfe?
Könnt ihr mich bei meinen Fragen bitte aufklären?
Die wahrscheinlich dummen Fragen tun mir leid, aber ich muss es wissen und ohne Erfahrung steige ich bei den seitenlangen Gesetzestexten nicht ganz durch.

