Dienstherrenwechsel - was passiert mit den bisherigen Pensionansprüchen?

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Bratwurst1948
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Dienstherrenwechsel - was passiert mit den bisherigen Pensionansprüchen?

Beitrag von Bratwurst1948 »

Guten Abend liebe Mitforisten,

ein BaL im mittleren Dienst NRW möchte den Dienstherren wechseln, hat verschiedene Möglichkeiten und möchte gerne vorher abstecken, was mit seinen bisherigen Pensionansprüchen passiert.

Info: 2015 - 2017 Beamter auf Widerruf, 2017 - 2018 auf Probe, 2018 auf Lebenszeit ernannt. 2020 von A7 auf A8 befördert.

Was passiert mit den Ansprüchen, wenn..

1.) er 2022 als SaZ15 zur Bundeswehr wechselt?

2.) er 2022 die Ausbildung im mittleren Zolldienst / im mittleren Polizeivollzugsdienst als Beamter auf Widerruf beginnt, wenn er fristgerecht bei seiner bisherigen Behörde um Entlassung bittet?

Wird der Beamte alle erworbenen Ansprüche verlieren oder bleiben ihm diese erhalten?

Für Erfahrungen, Tipps uvm. bin ich Euch sehr dankbar.

LG
Lillifee83
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Re: Dienstherrenwechsel - was passiert mit den bisherigen Pensionansprüchen?

Beitrag von Lillifee83 »

Ja er verliert alle Ansprüche
Torquemada
Moderator
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Re: Dienstherrenwechsel - was passiert mit den bisherigen Pensionansprüchen?

Beitrag von Torquemada »

Lillifee83 hat geschrieben: 27. Jan 2022, 09:31 Ja er verliert alle Ansprüche
Das ist so nicht richtig.
Spee
Beiträge: 103
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Re: Dienstherrenwechsel - was passiert mit den bisherigen Pensionansprüchen?

Beitrag von Spee »

Kann jemand diese Lillifee mal bannen? Ist ja offensichtlich, dass das ein Fakeprofil ist.
bettelmusikant
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Re: Dienstherrenwechsel - was passiert mit den bisherigen Pensionansprüchen?

Beitrag von bettelmusikant »

Du hast da ein falsches Denken, du "sammelst" keine "Ansprüche" im eigentlichen Sinn. Wenn du aus deinem "letzten" Beamtenverhältnis in den Ruhestand eintrittst, wird (mit Vorlauf) geschaut was Sache ist.
Zeiten, die kraft gesetzlicher Vorschrift als ruhegehaltfähig gelten oder nach als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, werden zusammengerechnet.
Ruhegehaltfähig ist die (JEDE!) Dienstzeit, die der Beamte vom Tage seiner ersten Berufung in das Beamtenverhältnis an im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Beamtenverhältnis zurückgelegt hat. Also werden alle Zeiten als Beamter in Deutschland, egal welcher Dienstherr oder BaZ berücksichtigt.

Auch bitte nicht aus einem bisherigen Beamtenverhältnis entlassen lassen. Lieber Versetzung (ggf. Laufbahnwechsel) oder einfach ernennen lassen. Damit endet automatisch das bisherige Beamtenverhältnis, § 22 BeamtStG.
Bratwurst1948
Beiträge: 2
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Re: Dienstherrenwechsel - was passiert mit den bisherigen Pensionansprüchen?

Beitrag von Bratwurst1948 »

Hallo bettelmusikant,

danke für deine ausführliche Antwort.

Zu Letzterem: Warum nicht entlassen lassen? Hat das irgendwelche Nachteile?

VG
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