Hallo zusammen,
verfolge Euer Forum schon länger und schaue immer wieder mal rein.
Ich hab die Möglichkeit im einfachen Dienst verbeamten zu lassen. Bin grad ein wenig im Konflikt mit mir selber ob ich das machen soll.
Was meint Ihr dazu? Besser Angestellter bleiben? Welche "Berufe" kann ich in der Laufbahn ausüben??
Beamter einfacher Dienst
Moderator: Moderatoren
Beamter einfacher Dienst
hallo honollulu,
ich denke es hängt davon ab, in welcher Entgeltgruppe du dich als Angestellter gerade befindest.
Als Beamter im einfachen Dienst fängt man gewöhnlicherweise in der Besoldungsgruppe A3 an (aktuell in Stufe 1 = 1.668,44 Grundgehalt. Wenn verheiratet plus 107,54 EUR Familienzuschlag, bei Kindern gibts pro Kind noch ca.100,00 EUR dazu). Abhängig vom sogenannten Besoldungsdienstalter berechnet sich die Dienstaltersstufe. Ohne konkrete Angaben ist es unmöglich, den Unterschiedsbetrag auszurechnen. Ich würde mir vor dem entscheidenden Schritt eine genaue Berechnung vom Arbeitgeber machen lassen.
Was meinst du mit "welche Berufe kann ich in der Laufbahn ausüben?"
Sollte es sich um Nebenverdienste neben dem Hauptjob handeln, muß man sich eine Genehmigung vom "Dienstherrn" (Brötchengeber) einholen. Sofern der Nebenverdienst nicht über 1200 EUR im Jahr liegt, ist das im Regelfall kein Problem.
Das man als Beamter nicht streiken darf, ist dir sicher bekannt. Krankenversicherungsmäßig ist man privat versichert. Ich persönlich war 18 als ich Beamter wurde, da gab es keine gesundheitliche Prüfung vor der Aufnahme. Ich weiß nicht, wie sich das bei dir gestaltet. Sollte man prüfen. Ich hoffe, dir ein wenig weitergeholfen zu haben.
ich denke es hängt davon ab, in welcher Entgeltgruppe du dich als Angestellter gerade befindest.
Als Beamter im einfachen Dienst fängt man gewöhnlicherweise in der Besoldungsgruppe A3 an (aktuell in Stufe 1 = 1.668,44 Grundgehalt. Wenn verheiratet plus 107,54 EUR Familienzuschlag, bei Kindern gibts pro Kind noch ca.100,00 EUR dazu). Abhängig vom sogenannten Besoldungsdienstalter berechnet sich die Dienstaltersstufe. Ohne konkrete Angaben ist es unmöglich, den Unterschiedsbetrag auszurechnen. Ich würde mir vor dem entscheidenden Schritt eine genaue Berechnung vom Arbeitgeber machen lassen.
Was meinst du mit "welche Berufe kann ich in der Laufbahn ausüben?"
Sollte es sich um Nebenverdienste neben dem Hauptjob handeln, muß man sich eine Genehmigung vom "Dienstherrn" (Brötchengeber) einholen. Sofern der Nebenverdienst nicht über 1200 EUR im Jahr liegt, ist das im Regelfall kein Problem.
Das man als Beamter nicht streiken darf, ist dir sicher bekannt. Krankenversicherungsmäßig ist man privat versichert. Ich persönlich war 18 als ich Beamter wurde, da gab es keine gesundheitliche Prüfung vor der Aufnahme. Ich weiß nicht, wie sich das bei dir gestaltet. Sollte man prüfen. Ich hoffe, dir ein wenig weitergeholfen zu haben.
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Das mit der Einstufung in Besoldungsdienstalter stimmt nicht mehr so ganz.
Je nach dem welchen Beamtenrechtrecht man unterliegt. Ob Bund - oder Landesbeamter ist die Bezahlung nach Erfahrungsstufen schon umgestellt worden. Wenn der mögliche Dienstherr schon nach Erfahrungsstufen zahlt, könnte unter umständen deine Zeit als Angestellter angerechnet werden und eine höhere Erfahrungsstufe rauskommen - somit das Gehalt höher ist.
Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit direkt mit einer höheren Beförderungstufe anzufangen als A 3 - hängt auch von jeweiligen Laufbahnrecht ab.
Je nach dem welchen Beamtenrechtrecht man unterliegt. Ob Bund - oder Landesbeamter ist die Bezahlung nach Erfahrungsstufen schon umgestellt worden. Wenn der mögliche Dienstherr schon nach Erfahrungsstufen zahlt, könnte unter umständen deine Zeit als Angestellter angerechnet werden und eine höhere Erfahrungsstufe rauskommen - somit das Gehalt höher ist.
Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit direkt mit einer höheren Beförderungstufe anzufangen als A 3 - hängt auch von jeweiligen Laufbahnrecht ab.
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Ich bin auch der Meinung, der einfache Dienst ist ein Auslaufmodell. Die Tätigkeiten des einfachen Dienstes gibts zwar zum großen Teil heute noch (Postbote, Schaffner u.s.w.), werden aber zumeist von tariflich Beschäftigten ausgeübt, da die Post und die Bahn keine Beamten mehr ernennen dürfen. Früher gabs sogar bei der Polizei Beamte des einfachen Dienstes (Wachtmeister). Hier hat sich die Polizei von Teilen ihrer früheren Aufgaben gelöst. Diese werden heute von Ordnungsdiensten der Städte, zum Teil auf 1-Euro-Basis erledigt (u.a. Streifengänge um die "öffentliche Ordung" aufrecht zu erhalten. Häufigstes Problem: Betrunkene in den Parkanlagen).
Wer die Möglichkeit hat , sollte sicher sofort im mittleren Dienst anfangen, klare Sache. Voraussetzung ist aber, dass der Realschulabschluss erforderlich ist. Wer "nur" den Hauptschulabschluß hat, guckt hier in die Röhre.
Einzige Möglichkeit: Verwaltungsfachangestellter. Rein theoretisch reicht hier auch der Hauptschulabschluss. In der Praxis werden zumindest in der Verwaltung, in der ich tätig bin, jedoch fast nur Abiturienten eingestellt.
Wer die Möglichkeit hat , sollte sicher sofort im mittleren Dienst anfangen, klare Sache. Voraussetzung ist aber, dass der Realschulabschluss erforderlich ist. Wer "nur" den Hauptschulabschluß hat, guckt hier in die Röhre.
Einzige Möglichkeit: Verwaltungsfachangestellter. Rein theoretisch reicht hier auch der Hauptschulabschluss. In der Praxis werden zumindest in der Verwaltung, in der ich tätig bin, jedoch fast nur Abiturienten eingestellt.