Folgende Situation: Ich bin momentan Beamter auf Probe beim Zoll und möchte aus verschiedenen Gründen aber einen beruflichen Wechsel. Dazu habe ich mich bei einer anderen Bundesbehörde beworben und bin dort Ende August zu einem Auswahlverfahren.
Mir wurde dort schon zugesichert, dass ich als Bundesbeamter auf Probe mit gleicher Besoldung übernommen werden kann, sofern der Dienstherr zustimmt.
Nun meine Frage: Ist es absolut aussichtslos, dass der Zoll mich innerhalb der Probezeit gehen bzw. wechseln lässt oder ist es durchaus möglich?
Innerhalb Probezeit Behörde wechseln?
Moderator: Moderatoren
Re: Innerhalb Probezeit Behörde wechseln?
Hey, ich wollte mal Fragen, ob das mit dem Wechsel geklappt hat. Bin auch beim Zoll und strebe ein Wechsel zur BPol an. Gibt es da Erfahrungswerte?
LG
LG
Innerhalb Probezeit Behörde wechseln?
@ Leylafe
Ein Wechsel/eine Versetzung aus dem Vollzugsdienst des Zolls zum Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei ist nicht möglich.
Grundlage ist § 11 der Bundespolizeilaufbahnverordnung (BPolLV), welcher die Vorraussetzungen für die Einstellung oder Versetzung aus anderen Vollzugslaufbahnen zum Vollzugsdienst der Bundespolizei regelt. Die Aufzählung in § 11 BPolLV ist enummerativ abschließend. D.h. nur wenn du die dortigen Laufbahnbefähigungen hast, ist es möglich in den Vollzugsdienst der Bundespolizei zu wechseln. Weitere Laufbahnbefähigungen, auch die des Zolls, sind für einen Wechsel in die Vollzugslaufbahn der Bundespolizei nicht zugelassen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Die einzige Chance, die du hättest, wäre dich als Anwärter bei der Bundespolizei zu bewerben, sofern du die Voraussetzungen erfüllst. Bedeutet für dich, sofern du genommen werden würdest, dass du bei der Bundespolizei bei Null neu anfangen und dich beim Zoll zuvor entlassen lassen müsstest.
Ein Wechsel/eine Versetzung aus dem Vollzugsdienst des Zolls zum Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei ist nicht möglich.
Grundlage ist § 11 der Bundespolizeilaufbahnverordnung (BPolLV), welcher die Vorraussetzungen für die Einstellung oder Versetzung aus anderen Vollzugslaufbahnen zum Vollzugsdienst der Bundespolizei regelt. Die Aufzählung in § 11 BPolLV ist enummerativ abschließend. D.h. nur wenn du die dortigen Laufbahnbefähigungen hast, ist es möglich in den Vollzugsdienst der Bundespolizei zu wechseln. Weitere Laufbahnbefähigungen, auch die des Zolls, sind für einen Wechsel in die Vollzugslaufbahn der Bundespolizei nicht zugelassen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Die einzige Chance, die du hättest, wäre dich als Anwärter bei der Bundespolizei zu bewerben, sofern du die Voraussetzungen erfüllst. Bedeutet für dich, sofern du genommen werden würdest, dass du bei der Bundespolizei bei Null neu anfangen und dich beim Zoll zuvor entlassen lassen müsstest.