Entlassung aus eigenem Wunsch - Werkzeuge des Dienstherren?

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Volvictouchzitrone
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Entlassung aus eigenem Wunsch - Werkzeuge des Dienstherren?

Beitrag von Volvictouchzitrone »

hallo.
ich bin Beamter auf Lebzeit und möchte mein Dienstverhältnis auf eigenen wünsch beenden um in einem privaten unternehmen arbeiten zu können.

Nun hab eich sämtliche Gesetze gelesen. grundsätzlich kann man ja "jederzeit" das Verhältnis kündigen.
aber der Dienstherr kann auch drei Monate hinausschieben. diese Hürde scheint jedoch sehr hoch zu sein. da ich normaler Sachbearbeiter bin wäre die Argumentation des Dienstherren auch eher schwer zu argumentieren.

trotzdem würde mich interessieren welche "Werkzeuge" der Dienstherr eigentlich in der Hand hat wenn die Entlassung fristgerecht eingegangen ist.
Ähnlich wie ein vertrag welchen ich kündige ist es ja eine einseitige Erklärung.
wenn ich jetzt zum 31.12. kündige und am 01.01 in dem privaten betrieb einfach anfange. ich wüsste nicht welche Maßnahmen er ergreifen könnte um seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen zu können. zur Arbeit zwingen kann einen ja niemand. gibts hier zivilrechtliche Ansprüche?
wichtig wäre mir hier nur dass im Arbeitsverhältnis mit meinem neuen Arbeitgeber kein Problem auftaucht. alles andere könnte ich auch vor Gericht klären.

jemand Ideen mit was der Dienstherr drohen kann den dienst weiter zu vollbringen?

grüße
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Ruheständler
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Re: Entlassung aus eigenem Wunsch - Werkzeuge des Dienstherren?

Beitrag von Ruheständler »

https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__33.html
https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht ... uf-antrag/
regelt die Entlassung auf eigenen Wunsch, wenn der Dienstherr das nicht sofort will kann er es nach dem Gesetz bis 3 Monate hinauszögern wenn Du vorher gehst kann es einen Verwaltungsakt nach sich ziehen.
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Volvictouchzitrone
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Re: Entlassung aus eigenem Wunsch - Werkzeuge des Dienstherren?

Beitrag von Volvictouchzitrone »

danke für die Antwort welche aber leider nicht die frage wirklich beantwortet.

die betreffenden Gesetzestexte sind mir bekannt. und hier nochmal ein Hinweis: wie schon erwähnt stehen im Gesetz zwei wichtige Worte. nämlich der beamte IST zu entlassen und im weiteren verlauf dann. KANN auf drei Monate geschoben werden. Dieser kleine aber feine unterschied ist wichtig da grundsätzlich eben eine sofortige Entlassung möglich ist. dieses kann muss schon gut begründet sein sonst wird hier diese sofortige Entlassung ad absurdum geführt. jede Behörde wird Interesse haben kein personal zu verlieren und wenn es nur nach der Personalstärke ginge hätte wohl jeder Beamter eine dreimonatige Frist die eben laut Gesetz eben nicht gewollt ist.

meine frage nach den genauen Werkzeugen wird wohl nur ein Fachanwalt beantworten können. aber ein versuch war es wert. was da verwaltungsmäßig kommen kann obwohl ich mich nicht mehr in einem Beamtenverhältnis befinde wird sich dann auch zeigen.

trotzdem danke.
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