Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen
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Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen
Hallo zusammen,
nächstes Jahr gehe ich in den Engagierten Ruhstand.
Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein wen man einen Angehörigen betreuen oder pflegen möchte.
Irgendwie fnde ich keine informationen auch hier im Forum nicht.
Hier nun meine Fragen.
Gibt es einen Unterschied zwischen Pflegen und Betreuen.
Ab welchen Pflegegrad ist den eine eine Anrechnung (für den Engagierten Ruhsstand) möglich? Geht es überhaubt um Pflegegrad?
Wenn ich nun sage ich nehme eine Pflege an muss ich dies dann ganz alleine Bewältigen oder gibt es auch Unterstüzung durch Pflegedienst ?
Gibt es für den Pfleger (also Ich) auch so etwas wie Erholungszeit und Urlaub?
Irgendwann schaft man es vielleicht gar nicht mehr alleine gibt es dann Hilfe ?
Ich würde schon gern diese Aufgabe wahrnehmen hab aber Angst das ich dem nicht gewachsen bin.
Fragen über Fragen hat vielleicht hier jemand selbtst Erfahrungen gemacht oder kennt sich hier aus.
Ich kenne die ganzen Modalitäten nicht.
Im vorraus möchte ich mich für meine Rechtschreibfehler entschuldigen und hoffe auf Antworten.
nächstes Jahr gehe ich in den Engagierten Ruhstand.
Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein wen man einen Angehörigen betreuen oder pflegen möchte.
Irgendwie fnde ich keine informationen auch hier im Forum nicht.
Hier nun meine Fragen.
Gibt es einen Unterschied zwischen Pflegen und Betreuen.
Ab welchen Pflegegrad ist den eine eine Anrechnung (für den Engagierten Ruhsstand) möglich? Geht es überhaubt um Pflegegrad?
Wenn ich nun sage ich nehme eine Pflege an muss ich dies dann ganz alleine Bewältigen oder gibt es auch Unterstüzung durch Pflegedienst ?
Gibt es für den Pfleger (also Ich) auch so etwas wie Erholungszeit und Urlaub?
Irgendwann schaft man es vielleicht gar nicht mehr alleine gibt es dann Hilfe ?
Ich würde schon gern diese Aufgabe wahrnehmen hab aber Angst das ich dem nicht gewachsen bin.
Fragen über Fragen hat vielleicht hier jemand selbtst Erfahrungen gemacht oder kennt sich hier aus.
Ich kenne die ganzen Modalitäten nicht.
Im vorraus möchte ich mich für meine Rechtschreibfehler entschuldigen und hoffe auf Antworten.
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Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen
Wenn du bei der Telekom bist, stehen alle Informationen dazu in YAM.
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Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen
Hallo,
also wenn der Fragesteller wirklich ein Beamter sein solle, dann gute Nacht Deutschland !
Fragen die nichts mit dem ER zu tun haben, totale Unwissenheit - oder stellt er/sie sich nur dumm !
Vor allen Dingen der 1. Satz hat es schon in sich. Wenn der Fragesteller nächstes Jahr in den ER geht, muss er ja schon bei der Beantragung die Betreuung mit angegeben haben - völliger Nonsens was hier mal wieder geschrieben wird.
also wenn der Fragesteller wirklich ein Beamter sein solle, dann gute Nacht Deutschland !
Fragen die nichts mit dem ER zu tun haben, totale Unwissenheit - oder stellt er/sie sich nur dumm !
Vor allen Dingen der 1. Satz hat es schon in sich. Wenn der Fragesteller nächstes Jahr in den ER geht, muss er ja schon bei der Beantragung die Betreuung mit angegeben haben - völliger Nonsens was hier mal wieder geschrieben wird.
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Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen
Hallo Gutmensch,
Du musst § 92 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bundesbeamtengesetzes erfüllen:
Mindestens am ersten Tag deines Ruhestandes eine sonstige Angehörige oder einen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen, die oder der pflegebedürftig ist nach einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, nach einer entsprechenden Bescheinigung einer privaten Pflegeversicherung oder nach einem ärztlichen Gutachten oder an einer Erkrankung nach § 3 Absatz 6 Satz 1 des Pflegezeitgesetzes leidet
Wenn dir jemand dabei hilft ist das egal du musst das nicht alleine machen.
Bei Fragen kannst du dich an deine HR wenden.
Bei deiner Beantragung hast du ja nur das Kreuzchen bei der familienpflege gemacht. Circa 2 1/2 Monate vor der Pensionierung musst du dann ein Formblatt (bekommst du als mail) mit Nachweisen an deine HR Stelle senden. Das geht online. Nach deiner Pensionierung musst du dann nochmal eine Bescheinigung an die Versorgungsanstalt senden, wo du bestätigst die Pflege mindestens am ersten Tag wahrgenommen zu haben.
Dann bekommst nach ca. 2 Wochen einen Schrieb, dass der Versorgungsabschlag dauerhaft entfällt.
Grüße
Du musst § 92 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bundesbeamtengesetzes erfüllen:
Mindestens am ersten Tag deines Ruhestandes eine sonstige Angehörige oder einen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen, die oder der pflegebedürftig ist nach einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, nach einer entsprechenden Bescheinigung einer privaten Pflegeversicherung oder nach einem ärztlichen Gutachten oder an einer Erkrankung nach § 3 Absatz 6 Satz 1 des Pflegezeitgesetzes leidet
Wenn dir jemand dabei hilft ist das egal du musst das nicht alleine machen.
Bei Fragen kannst du dich an deine HR wenden.
Bei deiner Beantragung hast du ja nur das Kreuzchen bei der familienpflege gemacht. Circa 2 1/2 Monate vor der Pensionierung musst du dann ein Formblatt (bekommst du als mail) mit Nachweisen an deine HR Stelle senden. Das geht online. Nach deiner Pensionierung musst du dann nochmal eine Bescheinigung an die Versorgungsanstalt senden, wo du bestätigst die Pflege mindestens am ersten Tag wahrgenommen zu haben.
Dann bekommst nach ca. 2 Wochen einen Schrieb, dass der Versorgungsabschlag dauerhaft entfällt.
Grüße
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Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen
Danke Pipapo und sepp01 für die Antworten.
Die meisten Menschen sind wirklich nett hier und helfen.
Ich schau mal ob ich was in YAM finde und frag auch mal bei HR.
Weiß vielleicht trotzdem jemand welcher Pflegegrad (oder Stufe) nötig ist....
Danke an euch 2.
Grüße an alle im Forum und bleibt gesund.
Die meisten Menschen sind wirklich nett hier und helfen.
Ich schau mal ob ich was in YAM finde und frag auch mal bei HR.
Weiß vielleicht trotzdem jemand welcher Pflegegrad (oder Stufe) nötig ist....
Danke an euch 2.
Grüße an alle im Forum und bleibt gesund.
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Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen
Die ganze Fragestellung ist schon nicht nachvollziehbar.
Wenn man einen Antrag auf ER stellt mit dem Hinweis auf Pflegetätigkeiten, dann muss dies bereits bei der Beantragung nachgewiesen werden.
Ansonsten macht das auch keinen Sinn, denn wenn ich keine pflegebedürftige Person betreue/pflege und nur die Möglichkeit in Betracht ziehe ohne dass es eine Aussicht gibt, dann wird der Antrag in der Regel mit dieser Begründung abgelehnt.
Ich stelle ja auch nicht heute einen Antrag auf ER mit der Betreuung von Kinder unter 18 Jahre und habe jetzt keine Kinder, hoffe aber dass zum Beginn des ER meine Frau ein Kind gebärt oder man ein Pflegekind bekommt - ist genauso unrealistisch und passt hinten und vorne nicht !
Wenn man einen Antrag auf ER stellt mit dem Hinweis auf Pflegetätigkeiten, dann muss dies bereits bei der Beantragung nachgewiesen werden.
Ansonsten macht das auch keinen Sinn, denn wenn ich keine pflegebedürftige Person betreue/pflege und nur die Möglichkeit in Betracht ziehe ohne dass es eine Aussicht gibt, dann wird der Antrag in der Regel mit dieser Begründung abgelehnt.
Ich stelle ja auch nicht heute einen Antrag auf ER mit der Betreuung von Kinder unter 18 Jahre und habe jetzt keine Kinder, hoffe aber dass zum Beginn des ER meine Frau ein Kind gebärt oder man ein Pflegekind bekommt - ist genauso unrealistisch und passt hinten und vorne nicht !
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Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen
Dumme Frage? Dumme Antwort!
Es ist eben nicht jeder so schlau wie Du. Wären es alle, würde hier niemand mehr Fragen stellen (müssen) und das Forum wäre überflüssig. Was hindert Dich eigentlich, einfach eine nette, freundliche Antwort zu geben?
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Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen
Ich glaube diese ganzen Sachverhalt nicht.
Wenn der Fragesteller nächstes Jahr in ER geht und somit den Antrag schon im Oktober gestellt hat und dieser dann nach seiner Aussage (er schreibt ja, dass er nächstes Jahr in ER geht) genehmigt wurde und er in ER gehen kann, stimmt hier einiges bzw. alles nicht.
Wenn ein Antrag auf ER mit dem Grund der Betreuung von Pflegeangehörigen gestellt wird, müssen alle Nachweise (Gutachten bzw. Bescheinigung des Pflegegrade und Nachweis, dass man die Pflege durchführt) schon vorliegen.
Die Fragen die jetzt gestellt wurden, lassen vermuten dass der Fragesteller den Antrag entweder nicht gestellt hat oder er hier Informationen haben will, wie man eine solche Vorgabe umgehen kann.
Denn ansonsten würde nicht Fragen aufkommen wie die die beim dem Fragesteller:
"Ab welchen Pflegegrad ist den eine eine Anrechnung (für den Engagierten Ruhsstand) möglich? Geht es überhaubt um Pflegegrad?
Wenn ich nun sage ich nehme eine Pflege an muss ich dies dann ganz alleine Bewältigen oder gibt es auch Unterstüzung durch Pflegedienst ?
Gibt es für den Pfleger (also Ich) auch so etwas wie Erholungszeit und Urlaub?
Irgendwann schaft man es vielleicht gar nicht mehr alleine gibt es dann Hilfe ?
Ich würde schon gern diese Aufgabe wahrnehmen hab aber Angst das ich dem nicht gewachsen bin.
Fragen über Fragen hat vielleicht hier jemand selbtst Erfahrungen gemacht oder kennt sich hier aus.
Ich kenne die ganzen Modalitäten nicht."
Wenn der Fragesteller nächstes Jahr in ER geht und somit den Antrag schon im Oktober gestellt hat und dieser dann nach seiner Aussage (er schreibt ja, dass er nächstes Jahr in ER geht) genehmigt wurde und er in ER gehen kann, stimmt hier einiges bzw. alles nicht.
Wenn ein Antrag auf ER mit dem Grund der Betreuung von Pflegeangehörigen gestellt wird, müssen alle Nachweise (Gutachten bzw. Bescheinigung des Pflegegrade und Nachweis, dass man die Pflege durchführt) schon vorliegen.
Die Fragen die jetzt gestellt wurden, lassen vermuten dass der Fragesteller den Antrag entweder nicht gestellt hat oder er hier Informationen haben will, wie man eine solche Vorgabe umgehen kann.
Denn ansonsten würde nicht Fragen aufkommen wie die die beim dem Fragesteller:
"Ab welchen Pflegegrad ist den eine eine Anrechnung (für den Engagierten Ruhsstand) möglich? Geht es überhaubt um Pflegegrad?
Wenn ich nun sage ich nehme eine Pflege an muss ich dies dann ganz alleine Bewältigen oder gibt es auch Unterstüzung durch Pflegedienst ?
Gibt es für den Pfleger (also Ich) auch so etwas wie Erholungszeit und Urlaub?
Irgendwann schaft man es vielleicht gar nicht mehr alleine gibt es dann Hilfe ?
Ich würde schon gern diese Aufgabe wahrnehmen hab aber Angst das ich dem nicht gewachsen bin.
Fragen über Fragen hat vielleicht hier jemand selbtst Erfahrungen gemacht oder kennt sich hier aus.
Ich kenne die ganzen Modalitäten nicht."
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Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen
Naja, du interpretierst da ja ziemlich viel rein in den ersten Satz.
Wenn man deine Beiträge so liest, scheinst du sehr gereizt und unzufrieden zu sein.
Wenn man deine Beiträge so liest, scheinst du sehr gereizt und unzufrieden zu sein.
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Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen
Ganz im Gegenteil, ich bin die Ruhe selbst.
Ich interpretiere nichts herein. Wenn man den ER beantragt mit dem Grund dass eine Person betreut wird, muss das schon beim Antrag mit angegeben werden - Punkt. Wenn es angegeben wird und die Voraussetzung sind nicht erfüllt bzw. nicht nachgewiesen, ist das ein Grund für eine Ablehnung. Am Besten mal bei YAM oder in den Telekomhinweisen zu Fragen/Antworten zum ER genau die Punkte lesen.
Informationen mal bitte vorher lesen, das macht gelegentlich schon mal schlauer...
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Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen
Vielleicht ist auch noch garkein Antrag gestellt oder genehmigt sondern es ist nur ein Plan?
Ich kann ja auch sagen, dass ich nächstes Jahr in den Urlaub gehe obwohl ich noch nichts geplant oder gebucht habe oder weiß, ob es nächstes Jahr überhaupt möglich ist.
Ich kann ja auch sagen, dass ich nächstes Jahr in den Urlaub gehe obwohl ich noch nichts geplant oder gebucht habe oder weiß, ob es nächstes Jahr überhaupt möglich ist.
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Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen
Nun denn, dann frage ich mal:Olinec hat geschrieben: ↑23.11.2021 15:24 Ich interpretiere nichts herein. Wenn man den ER beantragt mit dem Grund dass eine Person betreut wird, muss das schon beim Antrag mit angegeben werden - Punkt. Wenn es angegeben wird und die Voraussetzung sind nicht erfüllt bzw. nicht nachgewiesen, ist das ein Grund für eine Ablehnung.
Wenn ich jetzt mit 1000 Std. Ehrenamt beantragt habe, es sich aber abzeichnet, dass bis zum ersten Tag im Ruhestand eine Betreuung übernommen werden könnte (wenn ich das will und ich es mir zutraue, statt den Pflegebedürftigen in ein Heim zu geben), muss ich dann auf Teufel komm raus die 1000 Stunden machen und kann nicht mehr umschwenken? Der einzige Termin, der mir bekannt ist der erfüllt sein muss, ist der, dass am ersten Tag im Ruhestand die Pflegetätigkeit bestehen muss. Die kann ich aber auch erst am Tag davor aufgenommen haben und zwei Tage davor vom Betreuungsamt bestätigt bekommen haben und drei Tage davor beim Betreuungsamt beantragt haben, oder nicht?
Und wenn ich es mir nicht zutraue mit der Pflege/Betreuung, vielleicht lasse ich es dann einfach laufen mit dem Ehrenamt ... .
Wenn Du die Ruhe selbst bist, vielleicht liest Du dann einfach nur mal in Ruhe mit und schreibst nur dann, wenn Du auch etwas zu sagen hast, was der Forengemeinde wirklich hilft.
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Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen
Guten Morgen,
wenn man im ER-Antrag angibt, eine Person (sonstige Angehörige) zu betreuen oder zu pflegen, kommt ein Pop-up-Feld, in dem bestimmte Unterlagen vorgelegt werden müssen. Die wären: Kopie der Bescheinigung der Pflegekasse, Kopie der Bescheinigung des MDK oder privater Pflegeversicherung und Kopie ärztliches Gutachten !!!
Wahrscheinlich kommt jetzt der Hinweis, dass der Fragesteller vielleicht nur einen Papierantrag erhalten hat - ja klar, vielleicht hat er seinen Antrag auch per Telegram oder Morsezeichen an HR weiter geleitet...
Richtig ist, dass der 1. Tag des ER der maßgebliche Zeitpunkt ist. Wenn man an diesem Tag eine Pflegeperson nachweislich betreut (oder das Kind noch keine 18 Jahre ist) und die Pflegebedürftigkeit nach §§ 14 und 15 SGX XI somit nachweislich vorliegt und dies von der Telekom auch so anerkannt wird, sind die Voraussetzungen erfüllt !!!
Der Fragesteller schreibt ja selber, dass er nächsten Jahr in den ER geht. Dann hat er auch diesen Antrag ausgefüllt und dort sind die Vorgaben mit den Voraussetzungen ausführlich erläutert. Diese Informationen sind alleine schon aus dem PDF-Antrag ersichtlich und nachvollziehbar. Zusätzlich gibt es auch eine ausreichende Info zu (fast) allen Fragestellungen und Konstellationen, die von der Telekom bereit gestellt werden.
In den §§ 14 und 15 SGB XI ist genau aufgelistet, wann eine Person pflegebedürftig ist - i. d. R. ab Pflegegrad 1 - eine Ausnahme gibt es nach § 3 Abs. 6 Satz 1 Pflegezeitgesetz, nämlich dann wenn keine Pflegegrad vorliegt aber die Erkrankung ein Stadium erreicht hat, bei der eine Heilung ausgeschlossen ist und die Lebenserwartung nur wenige Wochen oder Monate ist !
Jeder der eine Person pflegt und unterstützt, sei es alleine oder unter Mithilfe z. B. von einem Pflegedienst, weiß genau worum es geht und stellt nicht solche Fragen. Ich habe eher den Eindruck, dass hier nur eine "Ausrede" gesucht wird, um um die Sozialstunden zu kommen.
"Ich würde gerne diese Aufgaben übernehmen..." ist schon entlarvend und die gesamten Fragen auch.
HR steht immer für Fragen zur Verfügung und es werden sehr viele Informationen den Beschäftigten mitgeteilt - hier stimmt aber vermutlich von A-Z überhaupt nichts. Denn wenn eine Pflegeperson nicht weiß, ob seine zu betreuende Person vom Gesetz her pflegebedürftig ist oder nicht, dann mal gute Nacht.
Und es gibt genügend Unterstützung von den Pflegekassen und Pflegestützpunkten - jedenfalls habe ich die Erfahrungen so gemacht und auch HR hat dazu viele Antwort vorliegen !
wenn man im ER-Antrag angibt, eine Person (sonstige Angehörige) zu betreuen oder zu pflegen, kommt ein Pop-up-Feld, in dem bestimmte Unterlagen vorgelegt werden müssen. Die wären: Kopie der Bescheinigung der Pflegekasse, Kopie der Bescheinigung des MDK oder privater Pflegeversicherung und Kopie ärztliches Gutachten !!!
Wahrscheinlich kommt jetzt der Hinweis, dass der Fragesteller vielleicht nur einen Papierantrag erhalten hat - ja klar, vielleicht hat er seinen Antrag auch per Telegram oder Morsezeichen an HR weiter geleitet...
Richtig ist, dass der 1. Tag des ER der maßgebliche Zeitpunkt ist. Wenn man an diesem Tag eine Pflegeperson nachweislich betreut (oder das Kind noch keine 18 Jahre ist) und die Pflegebedürftigkeit nach §§ 14 und 15 SGX XI somit nachweislich vorliegt und dies von der Telekom auch so anerkannt wird, sind die Voraussetzungen erfüllt !!!
Der Fragesteller schreibt ja selber, dass er nächsten Jahr in den ER geht. Dann hat er auch diesen Antrag ausgefüllt und dort sind die Vorgaben mit den Voraussetzungen ausführlich erläutert. Diese Informationen sind alleine schon aus dem PDF-Antrag ersichtlich und nachvollziehbar. Zusätzlich gibt es auch eine ausreichende Info zu (fast) allen Fragestellungen und Konstellationen, die von der Telekom bereit gestellt werden.
In den §§ 14 und 15 SGB XI ist genau aufgelistet, wann eine Person pflegebedürftig ist - i. d. R. ab Pflegegrad 1 - eine Ausnahme gibt es nach § 3 Abs. 6 Satz 1 Pflegezeitgesetz, nämlich dann wenn keine Pflegegrad vorliegt aber die Erkrankung ein Stadium erreicht hat, bei der eine Heilung ausgeschlossen ist und die Lebenserwartung nur wenige Wochen oder Monate ist !
Jeder der eine Person pflegt und unterstützt, sei es alleine oder unter Mithilfe z. B. von einem Pflegedienst, weiß genau worum es geht und stellt nicht solche Fragen. Ich habe eher den Eindruck, dass hier nur eine "Ausrede" gesucht wird, um um die Sozialstunden zu kommen.
"Ich würde gerne diese Aufgaben übernehmen..." ist schon entlarvend und die gesamten Fragen auch.
HR steht immer für Fragen zur Verfügung und es werden sehr viele Informationen den Beschäftigten mitgeteilt - hier stimmt aber vermutlich von A-Z überhaupt nichts. Denn wenn eine Pflegeperson nicht weiß, ob seine zu betreuende Person vom Gesetz her pflegebedürftig ist oder nicht, dann mal gute Nacht.
Und es gibt genügend Unterstützung von den Pflegekassen und Pflegestützpunkten - jedenfalls habe ich die Erfahrungen so gemacht und auch HR hat dazu viele Antwort vorliegen !