Pensionsberechnung nach Teilzeit

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Control
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Behörde: Schule

Pensionsberechnung nach Teilzeit

Beitrag von Control »

Hallo,
ich habe jetzt 21 Jahre als Lehrer mit voller Stelle in Hessen gearbeitet.
Seit zwei Jahren habe ich auf 2/3 reduziert.
Ich möchte in einem Jahr in Pension gehen.
Meine Kollegen sagten mir jetzt, dass meine Pension nun lediglich
auf Basis diesen letzten 2 Jahren der reduzierten Stelle berechnet werde.

Ist das denn korrekt?

Herzlichen Gruß
Christian
Gertrud1927
Beiträge: 558
Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
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Re: Pensionsberechnung nach Teilzeit

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Deine 2 Jahre Teilzeit werden auch nur zum Teil als Ruhegehaltsfähige Dienstzeit gerechnet. Fehlen Dir also 8 Monate an Deiner Ruhegehaltsf Dienstzeit.
Angenommen. Ruhegehaltsf Dienstbezüge 4500€ *1,8 :3 =0,6 * 2 Jahre = 1,2
4500 *1,2% = 54€ weniger Pension.
Pipapo
Beiträge: 838
Registriert: 26. Mär 2020, 08:30
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Re: Pensionsberechnung nach Teilzeit

Beitrag von Pipapo »

Denk auch dran, für jeder Jahr, das du vor der Regelaltersgrenze gehst, werden dir 3,6 % von deiner Pension gekürzt.
Dienstunfall_L
Beiträge: 1032
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
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Re: Pensionsberechnung nach Teilzeit

Beitrag von Dienstunfall_L »

Das mit den 2 Jahren bezieht sich auf z.B. Beamte, die wegen einer Funktionsstelle eine höhere Besoldungsstufe erhalten, z.B. von A12 auf A13. Die A13-Stelle muss dann 2 Jahre innegehabt werden, bevor A13 Grundlage der Berechnung wird.

Der Irrglaube deiner Kollegen ist übrigens weit verbreitet.
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