Hallo,
Fragen, die mich beschäftigen sind:
1. z.Zt. habe ich die A8 (Kommunalbeamter). Ich weiss, dass in 3 Jahren eine Stelle frei wird (Angestelltenstelle E12), für die ich qualifiziert genug wäre, habe nur ein Problem - kein Studium. Ich würde gern eines machen, z.B. an der Hamburger Akademie für Fernstudium. Keiner hier kann mir sagen, ob dieser Abschluß im Endeffekt was bringt. Wenn ja, geht das überhaupt von der A8 auf eine Stelle E12 ? Ich habe mal was von Personalentwicklungsmaßnahme gehört, welche mit dem Personalamt abgeschlossen werden kann. Wer kann so etwas in die Wege leiten ? Ich, oder mein Chef?
2.) Vor 2 Jahren wurde mein Kollege, der genau das selbe macht wie ich, aber Angestellter ist, von einer E8 in eine E9 umgestuft - ich blieb aber auf meiner A8 sitzen, kann man da was machen ? Hat da jemand Erfahrung ?
Vielen Dank für eure Infos !
Tommy
Laufbahn und gleiche Arbeit Angestellter/Beamter
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Nach dem was du geschrieben hast arbeitest du wohl bei einer großen Kommunalbehörde.
Eine persönliche Vorraussetzung für die Einstufung in E 12 ist der Abschluss eines FH Studiums, Bachlorabschluss bzw. gleichwertiger Abschluss. Ob es sich bei dem Studium um einen gleichwertigen Abschluss handelt müsste dir die Akademie beantworten können.
Die Eingruppierung nach Tätigkeitsmerkmalen ohne des Vorliegens der persönlichen Vorraussetzungen liegt im Ermessensspielraum des Arbeitgebers.
Ich würde deine Situation mal zunächst nochmal mit deinem Vorgesetzten besprechen - je nach dem auch mit dem Personalrat.
Pauschal lässt sich sowas nie beantworten - da bei Beförderungen und Eingruppierungen einiges im Ermessen des Arbeitsgebers liegt. Je größer die Behörde gibt es da auch Vorgaben und Richtlinien wie das Tarifrecht bzw. Beamten - Besoldungsrecht diesbezüglich umgesetzt wird.
Eine persönliche Vorraussetzung für die Einstufung in E 12 ist der Abschluss eines FH Studiums, Bachlorabschluss bzw. gleichwertiger Abschluss. Ob es sich bei dem Studium um einen gleichwertigen Abschluss handelt müsste dir die Akademie beantworten können.
Die Eingruppierung nach Tätigkeitsmerkmalen ohne des Vorliegens der persönlichen Vorraussetzungen liegt im Ermessensspielraum des Arbeitgebers.
Ich würde deine Situation mal zunächst nochmal mit deinem Vorgesetzten besprechen - je nach dem auch mit dem Personalrat.
Pauschal lässt sich sowas nie beantworten - da bei Beförderungen und Eingruppierungen einiges im Ermessen des Arbeitsgebers liegt. Je größer die Behörde gibt es da auch Vorgaben und Richtlinien wie das Tarifrecht bzw. Beamten - Besoldungsrecht diesbezüglich umgesetzt wird.
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Vielen Dank für die Infos.
Mein Chef versucht schon seit 2 Jahren mich in eine höhere Besoldungsstufe
zu bringen - bisher ohne Erfolg. Kann ich irgendwie nicht nachvollziehen, wieso das bei Angestellten so einfach ging und bei mir nicht-obwohl wir alle dasselbe machen.
Ich werde mich mal mit meinem Chef bezgl. Studium/Weiterbildung zusammensetzen.
Also, Danke nochmal-das war schon hilfreich.
Tommy
Mein Chef versucht schon seit 2 Jahren mich in eine höhere Besoldungsstufe
zu bringen - bisher ohne Erfolg. Kann ich irgendwie nicht nachvollziehen, wieso das bei Angestellten so einfach ging und bei mir nicht-obwohl wir alle dasselbe machen.
Ich werde mich mal mit meinem Chef bezgl. Studium/Weiterbildung zusammensetzen.
Also, Danke nochmal-das war schon hilfreich.
Tommy