Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
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Re: Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
Habe den Bescheid noch mal hervorgeholt, dort sind folgende Angaben gemacht worden....
Begutachtung;Das positive Gesamtleistungsbild hat sich verschlechtert.
Das negative Gesamtleistungsbild hat sich verschlechtert,die das letzte Gutachten aus medizinischer Sicht tragenden wesentlichen Gründe haben sich verändert? ja
Der Beamte ist aus med. Sicht dienstunfähig.Der Beamte wird wahrscheinlich dauerhaft nicht seine Dienstpflichten erfüllen können.
Der empfohlenen Massnahmen wurde nachgekommen? ja
Die Genessung der Beamten.....ist unwahrscheinlich.
Es ist zu erwarten, dass die o.g. Erkrankungen und Probleme prognostisch progredient verlaufen und eine weitere Tätigkeit nicht mehr zulassen. Dienstfähigkeit im Rahmen der abstrakt -funktionellen Aufgaben besteht nicht,
Daher meine Frage ? Werde ich dann wieder zu einer Untersuchung eingeladen werden oder eher nicht?
Begutachtung;Das positive Gesamtleistungsbild hat sich verschlechtert.
Das negative Gesamtleistungsbild hat sich verschlechtert,die das letzte Gutachten aus medizinischer Sicht tragenden wesentlichen Gründe haben sich verändert? ja
Der Beamte ist aus med. Sicht dienstunfähig.Der Beamte wird wahrscheinlich dauerhaft nicht seine Dienstpflichten erfüllen können.
Der empfohlenen Massnahmen wurde nachgekommen? ja
Die Genessung der Beamten.....ist unwahrscheinlich.
Es ist zu erwarten, dass die o.g. Erkrankungen und Probleme prognostisch progredient verlaufen und eine weitere Tätigkeit nicht mehr zulassen. Dienstfähigkeit im Rahmen der abstrakt -funktionellen Aufgaben besteht nicht,
Daher meine Frage ? Werde ich dann wieder zu einer Untersuchung eingeladen werden oder eher nicht?
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Re: Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
Hallo zusammen, bin seit 2013 DDU, Jg 67.
Habe nach 5 Jahren jetzt eine Überprüfung bekommen.
Ich bin interessiert an einer Reaktivierung, da ich mich gerade trenne und die Pension + Minijob weniger ist als eine Vollzeitstelle. Außerdem brauche ich derzeit wieder eine Aufgabe. Drehe sonst Zuviel in meinem eigenen Gedankenkarussel. Ich hab das doch richtig verstanden, das ich nur 450€ dazu verdienen darf? Was passiert, wenn ich Teilzeit neben der Pension arbeite. Kann ich dann sogar noch in die Rentenversicherung einzahlen und was wird abgezogen.
Wie gesagt, bin durchaus bereit wieder arbeiten zu gehen und werde das auch so kundtun. Bei der letzten überprüfen habe ich das auch schon so formuliert aber nicht mit Nachdruck, weil ich mir unsicher war. Da hat mir der Amtsarzt deutlich zu verstehen gegeben , das er mich auf keinen Fall dienstfähig schreibt . Ich bin hin und hergerissen. Mönchsberg Woche habe ich ein Vorstellungsgespräch auf einen lukrativen tollen Minijob . Den werde ich auf jeden Fall erst einmal annehmen. Was soll ich tun?
Habe nach 5 Jahren jetzt eine Überprüfung bekommen.
Ich bin interessiert an einer Reaktivierung, da ich mich gerade trenne und die Pension + Minijob weniger ist als eine Vollzeitstelle. Außerdem brauche ich derzeit wieder eine Aufgabe. Drehe sonst Zuviel in meinem eigenen Gedankenkarussel. Ich hab das doch richtig verstanden, das ich nur 450€ dazu verdienen darf? Was passiert, wenn ich Teilzeit neben der Pension arbeite. Kann ich dann sogar noch in die Rentenversicherung einzahlen und was wird abgezogen.
Wie gesagt, bin durchaus bereit wieder arbeiten zu gehen und werde das auch so kundtun. Bei der letzten überprüfen habe ich das auch schon so formuliert aber nicht mit Nachdruck, weil ich mir unsicher war. Da hat mir der Amtsarzt deutlich zu verstehen gegeben , das er mich auf keinen Fall dienstfähig schreibt . Ich bin hin und hergerissen. Mönchsberg Woche habe ich ein Vorstellungsgespräch auf einen lukrativen tollen Minijob . Den werde ich auf jeden Fall erst einmal annehmen. Was soll ich tun?
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Re: Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
Mehr als 450€ dazu verdienen. Ist ja erlaubt (525€) und Dir von der BAnst PT ausrechnen lassen wo deine Höchstgrenze beim Dazuverdienst ist und das dann dazu verdienen.
Selbst wenn du nur noch 1.000€ netto plus Krankenversicherung wegen Scheidung zur Zeit hast. Wo bekommst du das mit 53 Jahren? Du kannst jetzt ja noch 3 Std am Tag Pakete schieben gehen und verdienst noch mal 1.000€ dazu.
Wenn du 500km von deinen Heimatort entfernt eingesetzt werden willst, kannst du natürlich auch auf deine Reaktivierung pochen.
Die Telekom hat da freie Hand mit ihren Beamten. Ist nicht so entspannt wie bei der Bahn.
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Re: Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
Ich erhalte die Mindestversorgung und darf (grob geschätzt) brutto monatlich ca. 1.400 Euro hinzuverdienen, ohne dass eine Anrechung stattfindet.
Ich habe eine halbe Stelle und zahle somit in die Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. In die gesetzliche Krankenversicherung nicht, denn ich bin nach wie vor privat krankenversichert.Was passiert, wenn ich Teilzeit neben der Pension arbeite. Kann ich dann sogar noch in die Rentenversicherung einzahlen und was wird abgezogen.
Zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung zahlt mein Arbeitgeber (öD) mir einen Zuschuss.
Abgezogen würde dir alles, was über deiner persönlichen Hinzuverdienstgrenze liegt. Diese kannst du bei deinem Versorgungscenter schriftlich erfragen.
Gruß
blink182
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Re: Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
In die Rentenversicherung zahlst du für nix ein, weil bei der Vergleichsberechnung nur Jahre anerkannt werden, die vor dem Pensionseintritt lagen. Gegen den §55 müsste ohnehin noch wegen Altersdiskriminierung geklagt werden.blink182 hat geschrieben: ↑25.04.2021 10:20 Ich habe eine halbe Stelle und zahle somit in die Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. In die gesetzliche Krankenversicherung nicht, denn ich bin nach wie vor privat krankenversichert.
Abgezogen würde dir alles, was über deiner persönlichen Hinzuverdienstgrenze liegt. Diese kannst du bei deinem Versorgungscenter schriftlich erfragen.
"als ruhegehaltfähige Dienstzeit die Zeit vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr bis zum Eintritt des Versorgungsfalles abzüglich von Zeiten nach § 12a und nicht ruhegehaltfähiger Zeiten im Sinne des § 6a, zuzüglich ruhegehaltfähiger Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres sowie der Zeiten, um die sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit erhöht, und der bei der Rente berücksichtigten Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nach Eintritt des Versorgungsfalles"
§55 BeamtVG Absatz 2 (1b)
https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__55.html
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Re: Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
Ich kann es ja nicht ändern. Um das zu vermeiden, müsste ich auf nen Minijob runter, und das kommt -zumindest derzeit- nicht in Frage.
Danke trotzdem für die Info.
Gruß
blink182
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Re: Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
update: habe letztes Jahr die Mitteilung bekommen , meine Unterlagen eingereicht und warte jetzt seit 7 (!!!) Monaten auf eine Reaktion vom BAPT bzw. Termin beim Gutachter. Genau das Richtige für Leute die unter psychischen Problemen, Angstzuständen etc. leiden
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Re: Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
Hallo Kollegen,
auch ich habe im Juni 2021 das Anschreiben "Überprüfung Ihrer Dienstfähigkeit; Gelegenheit zur Stellungnahme" erhalten.
Den Fragebogen habe ich nach Rücksprache mit meinem Arzt ausgefüllt und mit einem ärztlichen Attest zurückgeschickt.
Seit Februar 2013 bin ich infolge DDU (missglückte Schulter-OP und LWS/Bandscheibenvorfall) pensioniert.
Nach Ablauf von 2 Jahren wurden ich nochmals von DTAG HR Business Services in Darmstadt angeschrieben.
Mein behandelnder Arzt gab nochmals seine Einschätzung zum Gesundheitszustand ab.
Nach wenigen Wochen wurde die weitere DDU anerkannt und mir für die Zukunft alles Gute gewünscht....
Mein gesundheitlicher Zustand hat sich nicht zum Positiven verändert.
Ich gehe keiner Erwerbstätigkeit nach.
Für Mitte Oktober wurde jetzt tatsächlich eine ärztliche Untersuchung nach § 46 Abs. 7 BBG angeordnet.
Der beauftragte Arzt (Orthopäde) ist mir zufälligerweise bekannt, da eine Bekannte bei ihm in Behandlung war,
die allerdings mit seinen fachlichen Qualitäten nicht zufrieden war.
Welche weiteren Möglichkeiten habe ich, falls ich mit seinem Gutachten nicht einverstanden bin?
Macht es Sinn, von meinem behandelnden Arzt noch weitere, ausführlichere Arztberichte beizubringen?
auch ich habe im Juni 2021 das Anschreiben "Überprüfung Ihrer Dienstfähigkeit; Gelegenheit zur Stellungnahme" erhalten.
Den Fragebogen habe ich nach Rücksprache mit meinem Arzt ausgefüllt und mit einem ärztlichen Attest zurückgeschickt.
Seit Februar 2013 bin ich infolge DDU (missglückte Schulter-OP und LWS/Bandscheibenvorfall) pensioniert.
Nach Ablauf von 2 Jahren wurden ich nochmals von DTAG HR Business Services in Darmstadt angeschrieben.
Mein behandelnder Arzt gab nochmals seine Einschätzung zum Gesundheitszustand ab.
Nach wenigen Wochen wurde die weitere DDU anerkannt und mir für die Zukunft alles Gute gewünscht....
Mein gesundheitlicher Zustand hat sich nicht zum Positiven verändert.
Ich gehe keiner Erwerbstätigkeit nach.
Für Mitte Oktober wurde jetzt tatsächlich eine ärztliche Untersuchung nach § 46 Abs. 7 BBG angeordnet.
Der beauftragte Arzt (Orthopäde) ist mir zufälligerweise bekannt, da eine Bekannte bei ihm in Behandlung war,
die allerdings mit seinen fachlichen Qualitäten nicht zufrieden war.
Welche weiteren Möglichkeiten habe ich, falls ich mit seinem Gutachten nicht einverstanden bin?
Macht es Sinn, von meinem behandelnden Arzt noch weitere, ausführlichere Arztberichte beizubringen?
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Re: Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
Ja! Ideal ist, sie vor der Begutachtung einzureichen.
Dann wartest du den Bescheid ab und ggf. legst du Widerspruch ein.
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Re: Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
Danke für euere Einschätzungen!
Könnte es nicht sein, daß die Beauftragung eines niedergelassenen Arztes für das BAPT kostengünstiger ist, als die Vergabe der Untersuchung an das BAD?
Das BAPT muß ja leider so sehr sparen, daß bereits im ersten Anschreiben auf folgendes explizit hingewiesen wurde:
Bitte beachten Sie:
Keine Kostenerstattung für privatärztliche Unterlagen!
Der/Die Versorgungsempfänger trägt die Kosten für selbst veranlasste
privatärztliche Atteste, Gutachten und Berichte etc.
Gleichzeitig bittet man aber um Übersendung aktueller ärztlicher Unterlagen (max. 1 Jahr alt)
Eigentlich sollte hier schon das Bestellerprinzip gelten.
Wer Unterlagen anfordert, sollte auch die Kosten tragen.
In den Jahren 2012/13 hatte ich nur mit dem BAD zu tun, einen Amtsarzt habe ich nie gesehen...
Welche (Zusatz-) Qualifikation benötigt eigentlich ein Mediziner, um die Begutachtung eines Bea in Hinblick auf DDU auszuführen?
Reicht es da, Facharzt im Bereich der ursächlichen Erkrankung zu sein?
Amtsärzte scheinen ja in manchen Bereichen mittlerweile ausgestorben zu sein...
Hinweis: Dieser Beitrag kann Spuren von Sarkasmus oder Ironie enthalten
Könnte es nicht sein, daß die Beauftragung eines niedergelassenen Arztes für das BAPT kostengünstiger ist, als die Vergabe der Untersuchung an das BAD?
Das BAPT muß ja leider so sehr sparen, daß bereits im ersten Anschreiben auf folgendes explizit hingewiesen wurde:
Bitte beachten Sie:
Keine Kostenerstattung für privatärztliche Unterlagen!
Der/Die Versorgungsempfänger trägt die Kosten für selbst veranlasste
privatärztliche Atteste, Gutachten und Berichte etc.
Gleichzeitig bittet man aber um Übersendung aktueller ärztlicher Unterlagen (max. 1 Jahr alt)
Eigentlich sollte hier schon das Bestellerprinzip gelten.
Wer Unterlagen anfordert, sollte auch die Kosten tragen.
In den Jahren 2012/13 hatte ich nur mit dem BAD zu tun, einen Amtsarzt habe ich nie gesehen...
Welche (Zusatz-) Qualifikation benötigt eigentlich ein Mediziner, um die Begutachtung eines Bea in Hinblick auf DDU auszuführen?
Reicht es da, Facharzt im Bereich der ursächlichen Erkrankung zu sein?
Amtsärzte scheinen ja in manchen Bereichen mittlerweile ausgestorben zu sein...
Hinweis: Dieser Beitrag kann Spuren von Sarkasmus oder Ironie enthalten
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Re: Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
https://dejure.org/gesetze/BBG/48.html
Der Arzt muss von der obersten Dienstbehörde als Gutachter benannt sein.
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Re: Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
Hallo EliHelli
ich habe auch den Verdacht, diese Untersuchung findet nur statt, um seitens BAPT bei Rückfragen zum Thema Reaktivierung sagen zu kommen, wir haben unsere Aufgabe erfüllt:
Im Kalenderjahr 2021 wurden XXXX vorzeitig im Ruhestand befindliche Bea bzgl. Reaktivierung kontaktiert,
davon wurden XX% ärztlich untersucht wovon letztendlich x Beamte bundesweit reaktiviert wurden.
Zum Untersuchungstermin werde ich noch weitere Unterlagen vom Facharzt vorlegen und erwarte dann ruhigen Gewissens das Untersuchungsergebnis.
Hallo Pipapo!
Danke für den Link und Deine Info!
Dann gehe ich mal einfach davon aus, daß man beim BAPT weiß, wer auf der Ärzteliste steht...
Vielen Dank für eure Unterstützung°
ich habe auch den Verdacht, diese Untersuchung findet nur statt, um seitens BAPT bei Rückfragen zum Thema Reaktivierung sagen zu kommen, wir haben unsere Aufgabe erfüllt:
Im Kalenderjahr 2021 wurden XXXX vorzeitig im Ruhestand befindliche Bea bzgl. Reaktivierung kontaktiert,
davon wurden XX% ärztlich untersucht wovon letztendlich x Beamte bundesweit reaktiviert wurden.
Zum Untersuchungstermin werde ich noch weitere Unterlagen vom Facharzt vorlegen und erwarte dann ruhigen Gewissens das Untersuchungsergebnis.
Hallo Pipapo!
Danke für den Link und Deine Info!
Dann gehe ich mal einfach davon aus, daß man beim BAPT weiß, wer auf der Ärzteliste steht...
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Re: Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
Hallo EliHelli
Über die Auswahl des angegebenen Arztes bin ich persönlich verwundert.
Er ist in einer Stadt, ca. 30 km von meinem Wohnort, Facharzt der Orthopädie.
In meinem dortigen Bekanntenkreis ist er nicht gerade als guter oder zu empfehlender Arzt bekannt.
Seine Bewertungen in diversen Foren sind teilweise nicht gerade vertrauenerweckend...
Aus eigenem Antrieb würde ich ihn definitiv nicht aufsuchen.
Da er seitens BAPT bestimmt wurde, werde ich aber meiner Pflicht nachkommen und den Termin wahrnehmen.
Was dann weiter geschieht, mache ich vom Ergebnis der Untersuchung abhängig...
Über die Auswahl des angegebenen Arztes bin ich persönlich verwundert.
Er ist in einer Stadt, ca. 30 km von meinem Wohnort, Facharzt der Orthopädie.
In meinem dortigen Bekanntenkreis ist er nicht gerade als guter oder zu empfehlender Arzt bekannt.
Seine Bewertungen in diversen Foren sind teilweise nicht gerade vertrauenerweckend...
Aus eigenem Antrieb würde ich ihn definitiv nicht aufsuchen.
Da er seitens BAPT bestimmt wurde, werde ich aber meiner Pflicht nachkommen und den Termin wahrnehmen.
Was dann weiter geschieht, mache ich vom Ergebnis der Untersuchung abhängig...
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Re: Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
Servus,
vielleicht hilft es, wenn man sich einen Arzt sucht, der einen behandelt und gleichzeitig Gutachter ist.
Der weiß dann, wie und mit welchen Formulierungen man evtl. zweifelhaften Stellungnahmen eines Amtsarztes oder des BAD vorbeugen kann. Sie werden sich dann hüten etwas Gegenteiliges von sich zu geben. Sind ja Kollegen........
Diesen Weg habe ich gewählt in der Hoffnung in die DDU zu treten, mit dem Ziel vorzeitig den Verein mit dem großen T zu verlassen.......
vielleicht hilft es, wenn man sich einen Arzt sucht, der einen behandelt und gleichzeitig Gutachter ist.
Der weiß dann, wie und mit welchen Formulierungen man evtl. zweifelhaften Stellungnahmen eines Amtsarztes oder des BAD vorbeugen kann. Sie werden sich dann hüten etwas Gegenteiliges von sich zu geben. Sind ja Kollegen........
Diesen Weg habe ich gewählt in der Hoffnung in die DDU zu treten, mit dem Ziel vorzeitig den Verein mit dem großen T zu verlassen.......
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Re: Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
Hallo Leute!
Heute war ich bei meinem Hausarzt (Facharzt der Chirurgie/Sportmediziner).
Er schreibt mir vor dem Gutachtertemin eine kurze Zusammenstellung seiner Befunde für den ihm bekannten Kollegen/Gutachter.
Laut Aussage meines Arztes sehen Gutachter solche Unterlagen gern, weil es die Erstellung eines Gutachtens erleichtert.
Unter der Hand wurde angedeutet, daß der betreffende Kollege nicht sehr viele Patienten hat und vermutlich gerade deshalb als Gutachter tätig ist.
@7up: Ich glaube nicht, daß die bei BAPT verwendete Gutachterliste für uns einsehbar ist.
Da sucht man sich besser einen guten, fähigen und renommierten Facharzt.
Jemand aus dieser Kategorie hat vermutlich so viel zu tun, daß er gar keine Zeit dafür hat, um Gutachten zu schreiben.
Vor der Untersuchung habe ich keine Angst, da meine gesundheitlichen Probleme immer noch vorhanden und nachweisbar sind.
Ich werde allerdings nach Abschluß des Gesamtvorgangs definitiv ein Schreiben an BAPT senden, da mir in den vorliegenden Schreiben einige unschöne Ungereimtheiten aufgefallen sind...
Heute war ich bei meinem Hausarzt (Facharzt der Chirurgie/Sportmediziner).
Er schreibt mir vor dem Gutachtertemin eine kurze Zusammenstellung seiner Befunde für den ihm bekannten Kollegen/Gutachter.
Laut Aussage meines Arztes sehen Gutachter solche Unterlagen gern, weil es die Erstellung eines Gutachtens erleichtert.
Unter der Hand wurde angedeutet, daß der betreffende Kollege nicht sehr viele Patienten hat und vermutlich gerade deshalb als Gutachter tätig ist.
@7up: Ich glaube nicht, daß die bei BAPT verwendete Gutachterliste für uns einsehbar ist.
Da sucht man sich besser einen guten, fähigen und renommierten Facharzt.
Jemand aus dieser Kategorie hat vermutlich so viel zu tun, daß er gar keine Zeit dafür hat, um Gutachten zu schreiben.
Vor der Untersuchung habe ich keine Angst, da meine gesundheitlichen Probleme immer noch vorhanden und nachweisbar sind.
Ich werde allerdings nach Abschluß des Gesamtvorgangs definitiv ein Schreiben an BAPT senden, da mir in den vorliegenden Schreiben einige unschöne Ungereimtheiten aufgefallen sind...