Guten Tag,
uns drängt sich die Frage auf, ob bei meiner Lebensgefährtin (Lehrerin/Beamtin auf Probe), die seit dem 16.08.2021 bereits zur Beamtin auf Lebenszeit ernannt werden könnte, da seither alle Voraussetzungen erfüllt sind, die aktuelle Verschiebung dieses Ernennungstermins rechtens ist.
Meine Frau hat sich hinsichtlich des Ernennungstermins zur BaL immer wieder bei der für sie zuständigen Angestellten beim Schulamt (Brandenburg) erkundigt, insbesondere auf Verweis auf ihre Schwangerschaft und den berechneten Entbindungstermin im Sept 2021, auch verbunden mit den zunehmenden körperlichen Beschwerden. Zuletzt wurde ihr am 23.08. auf Nachfrage mitgeteilt, dass von einer Ernennung am 31.08. ausgegangen wird.
Heute, am 27.08., erhielt sie von der Vertreterin ihrer Personalfrau per E-Mail eine Absage des Ernennungstermin mit der Begründung, dass ihre zuständige Personalfrau erkrankt ist. Auf telefonische Nachfrage ergänzte die Vertreterin, dass sie sehr viel Arbeit zu bewältigen hätte, zu mehreren anderen Beamten auf Probe bereits für deren Ernennungstermin zum BaL notwendige Unterlagen vorbereitet wurden und dies für meine Frau wohl nicht der Fall wäre - das heißt die Vertreterin muss/müsste sich erst einmal sämtliche Unterlagen jetzt zusammensuchen und vorbereiten. Daher könne kein neuer Termin gegenwärtig genannt werden.
Ich erinnere mich dunkel, dass der Dienstherr eine Fürsorgepflicht besitzt und demnach auch Ernennungen "schnellstmöglich" durchführen muss.
Es ist lange bekannt. Und nun sieht es so aus, als ob sich das Schulamt zurücklehnt und abwartet, bis meine Frau entbunden hat, weil dann begründet werden könnte, dass es deswegen erst nach mehreren Monaten zur Verbeamtung auf Lebenszeit kommt.
-> Hat meine Frau hier irgendwelche Handlungsmöglichkeiten oder kann nur per E-Mail nochmals darum gebeten werden?
BrB: Beamte auf Lebenszeit - Ernennung verschoben trotz bekannter Schwangerschaft?
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Re: BrB: Beamte auf Lebenszeit - Ernennung verschoben trotz bekannter Schwangerschaft?
Meines Wissens nach hat man kein Anspruch auf eine Ernennung zum BaL. Wenn der Dienstherr der Ansicht ist, dieses hinaus zuschieben, kann man so erstmal nichts machen. Ob es sinnvoll ist, dieses als Dienstherr zu tun sei mal dahingestellt.
Das brandenburgische Beamtengesetz sagt folgendes dazu aus:
Demnach kann man 5 Jahre Beamter auf Probe sein und dann muss erst eine entgültige Entscheidung getroffen werden.
Wurde denn gem. Absatz 3 bereits die gesundheitliche Eignung für das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit festgestellt?
Das brandenburgische Beamtengesetz sagt folgendes dazu aus:
Quelle: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/lbg#18§ 18
Probezeit, Feststellung der gesundheitlichen Eignung
(1) Der Beamte muss sich vor der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit in einer Probezeit, die mindestens drei Jahre dauert, in vollem Umfang bewährt haben. Bei der Feststellung der Bewährung ist ein strenger Maßstab anzulegen. Die Anrechnung einer gleichwertigen Tätigkeit kann bis zu einer Mindestprobezeit von einem Jahr vorgesehen werden. Die Einzelheiten, insbesondere das Verfahren der Bewährungsfeststellung, die Anrechnung von Zeiten sowie Ausnahmen von der Probezeit einschließlich der Mindestprobezeit, regeln die Laufbahnvorschriften. Die Laufbahnvorschriften sollen insbesondere vorsehen, dass die Probezeit für Beamte mit erheblich über dem Durchschnitt liegenden Leistungen abgekürzt werden kann.
(2) Ein Beamtenverhältnis auf Probe ist spätestens nach fünf Jahren in ein solches auf Lebenszeit umzuwandeln, wenn der Beamte die beamtenrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt. Die Frist verlängert sich um den Zeitraum der Freistellung während der Elternzeit oder einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge.
(3) Die gesundheitliche Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in ein anderes Beamtenverhältnis mit dem Ziel der späteren Verwendung im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist aufgrund eines ärztlichen Gutachtens (§ 43) festzustellen.
Demnach kann man 5 Jahre Beamter auf Probe sein und dann muss erst eine entgültige Entscheidung getroffen werden.
Wurde denn gem. Absatz 3 bereits die gesundheitliche Eignung für das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit festgestellt?
Aus meiner Sicht mit einem ganz klaren Nein zu beantworten. Sie hat keine Handlungsmöglichkeiten und keinen Anspruch ausser nochmals nett nachzufragen.
Re: BrB: Beamte auf Lebenszeit - Ernennung verschoben trotz bekannter Schwangerschaft?
Danke für die Antwort.
Ja, es liegen alle Voraussetzungen vor.
Ich hätte gedacht, dass der Dienstherr nicht willkürlich bzw. schuldhaft ewig Zeit verstreichen lassen kann, wenn es für seine Beamten nachteilig ist. Das wäre so, als wenn alle Beförderungsunterlagen vorliegen, auch die Urkunde schon in der Schublade des Beamten liegt, der ernenndende Vorgesetzte im Nebenzimmer sitzt und äußert "das hat noch Zeit", machen wir vielleicht in 8 Wochen.
Ergänzung:
Die Frage wäre auch, was passiert, wenn in den nächsten 7 Tagen ihre Kollegen zum BaL ernannt werden, sie aber keine Ernennungsurkunde erhält. Das könnte doch den VErdacht der Benachteiligung wegen Schwangerschaft nähren..
Ja, es liegen alle Voraussetzungen vor.
Ich hätte gedacht, dass der Dienstherr nicht willkürlich bzw. schuldhaft ewig Zeit verstreichen lassen kann, wenn es für seine Beamten nachteilig ist. Das wäre so, als wenn alle Beförderungsunterlagen vorliegen, auch die Urkunde schon in der Schublade des Beamten liegt, der ernenndende Vorgesetzte im Nebenzimmer sitzt und äußert "das hat noch Zeit", machen wir vielleicht in 8 Wochen.
Ergänzung:
Die Frage wäre auch, was passiert, wenn in den nächsten 7 Tagen ihre Kollegen zum BaL ernannt werden, sie aber keine Ernennungsurkunde erhält. Das könnte doch den VErdacht der Benachteiligung wegen Schwangerschaft nähren..
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Re: BrB: Beamte auf Lebenszeit - Ernennung verschoben trotz bekannter Schwangerschaft?
Was andere angehen sollte einem erstmal gar nicht interessieren. Nochmal. Man hat keinen Anspruch auf Beförderung. Selbst bei Beförderungen gilt das Prinzip der Bestenauslese. Das bedeutet wenn man 10 Dienstposten hat aber 20 Kandidaten, dann werden auch nur 10 befördert. Ich verstehe nicht woher dieses Anspruchsdenken kommt man muss zum BaL ernannt werden, dazu noch die Beförderung.
Wie sieht denn die Beurteilung zum Ende der Probezeit aus bzw. gab es eine in der Mitte der Probezeit?
Wie sieht denn die Beurteilung zum Ende der Probezeit aus bzw. gab es eine in der Mitte der Probezeit?
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Re: BrB: Beamte auf Lebenszeit - Ernennung verschoben trotz bekannter Schwangerschaft?
@JakJfk9
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