Es geht darum, daß ja für das Land Berlin die Gesetze rückwirkend geändert worden sind. Nun muss ein 46jähriger Hauptbrandmeister beim "Feuerwehrarzt" (in Berlin macht das die Polizei mit) vorstellig werden.
Da er psychisch bedingt nach über 2jähriger Krankzeit vorher in den einstweiligen Ruhestand geschickt worden ist, hat sich nun nach Ankündigung der Einladung als "neueste" Krankheit Asthma dazu gesellt. Allein die Ankündigung des Vorstellens scheint wohl schon zu reichen.
Wir hätten nun gern gewusst, ob uns jemand mitteilen kann, wie "stur" die Amtsärzte in Berlin diesbezüglich vorgehen oder ob sie Berichte des behandelnden Arztes berücksichtigen.
Hier liegen die Nerven blank.
Freue mich über konstruktive Antworten und mögliche Hilfen. Danke
Aus dem einstweiligen Ruhestand zurückholen???
Moderator: Moderatoren
Also:
Einstweiliger Ruhestand kann das nicht gewesen sein. Den gibt es nur bei Auflösungen von Behörden. Die Berliner Feuerwerhr aber gibt es doch noch...
oder bei politischen Beamten (Staatssekretär u.s.w.).
Ist ein Beamter lange Zeit dienstunfähig krankgeschrieben - und zwei Jahre Krankschreibung sind reichlich - wird er zum Amtsarzt geschickt. Der holt sich unter Umständen Gutachten ein - in Berlin vor Allem Psychiatrie und Orthopädie - und gibt dann seine Stellungnahme gegenüber der Dienstbehörde ab.
Schreibt der Amtsarzt, der Beamte ist dauernd dienstunfähig, wird die Behörde ihn in den Ruhestarnd versetzen. Eine zeitliche Begrenzung gibt es dabei nicht. Da ist auch kein Gesetz (rückwirkend) geändert worden.
Allerdings gibt der Amtsarzt eine Empfehlung ab, ob und wann eine Nachuntersuchung ratsam sei. Meißt so nach zwei Jahren. Ob die Dienstbehörde eine solche Nachuntersuchung anordnet, ist deren Sache.
Das hängt zum einen vom Lebensalter des Beamten ab. Und dann natürlich auch von der Stellensituation. Ich arbeite beispielsweise in einem relativ kleinen Bereich, in dem die Leute spezialisiert sind. Würde ich jetzt aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt, käme keiner auf die Idee, meine Stelle zwei Jahre oder länger unbesetzt zu lassen.
Mit anderen Worten: Die Stelle würde neu besetzt werden. Rät der Amtsarzt zu einer Nachuntersuchung in zwei Jahren und ich wäre wieder dienstfähig, hätte die Behörde das Problem, wohin mit dem Beamten. Zumal, wenn der Stellenplan keine Stelle hergibt. Deshalb würde man von Behördenseite auf solche Nachuntersuchungen verzichten. Das kann aber bei großen Behörden oder Organisationen mit chronischer Personalknappheit anders aussehen.
Wie die Amtsärzte das handeln ist unterschiedlich. Polizeiärzte sind da ohnehin strenger. Immer schlecht, wenn der Arzt von dem selben Dienstherrn bezahlt wird wie man selbst... Normalerweise wird man dort vorstellig und das ganze Procedere beginnt von vorn. Gutachten, aktuelle Untersuchungsergebnisse. Ist man weiter in Behandlung und der behandelnde Arzt attestiert keine Besserung, dann ist der Käse meißt gegessen und der Beamte kann nicht "reaktiviert" werden.
Vielleicht noch hinzuzufügen, dass ein Beamter im Ruhestand selbst eine Nachuntersuchng beantragen kann, wenn er sich wieder gesund fühlt.
Einstweiliger Ruhestand kann das nicht gewesen sein. Den gibt es nur bei Auflösungen von Behörden. Die Berliner Feuerwerhr aber gibt es doch noch...

Ist ein Beamter lange Zeit dienstunfähig krankgeschrieben - und zwei Jahre Krankschreibung sind reichlich - wird er zum Amtsarzt geschickt. Der holt sich unter Umständen Gutachten ein - in Berlin vor Allem Psychiatrie und Orthopädie - und gibt dann seine Stellungnahme gegenüber der Dienstbehörde ab.
Schreibt der Amtsarzt, der Beamte ist dauernd dienstunfähig, wird die Behörde ihn in den Ruhestarnd versetzen. Eine zeitliche Begrenzung gibt es dabei nicht. Da ist auch kein Gesetz (rückwirkend) geändert worden.
Allerdings gibt der Amtsarzt eine Empfehlung ab, ob und wann eine Nachuntersuchung ratsam sei. Meißt so nach zwei Jahren. Ob die Dienstbehörde eine solche Nachuntersuchung anordnet, ist deren Sache.
Das hängt zum einen vom Lebensalter des Beamten ab. Und dann natürlich auch von der Stellensituation. Ich arbeite beispielsweise in einem relativ kleinen Bereich, in dem die Leute spezialisiert sind. Würde ich jetzt aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt, käme keiner auf die Idee, meine Stelle zwei Jahre oder länger unbesetzt zu lassen.
Mit anderen Worten: Die Stelle würde neu besetzt werden. Rät der Amtsarzt zu einer Nachuntersuchung in zwei Jahren und ich wäre wieder dienstfähig, hätte die Behörde das Problem, wohin mit dem Beamten. Zumal, wenn der Stellenplan keine Stelle hergibt. Deshalb würde man von Behördenseite auf solche Nachuntersuchungen verzichten. Das kann aber bei großen Behörden oder Organisationen mit chronischer Personalknappheit anders aussehen.
Wie die Amtsärzte das handeln ist unterschiedlich. Polizeiärzte sind da ohnehin strenger. Immer schlecht, wenn der Arzt von dem selben Dienstherrn bezahlt wird wie man selbst... Normalerweise wird man dort vorstellig und das ganze Procedere beginnt von vorn. Gutachten, aktuelle Untersuchungsergebnisse. Ist man weiter in Behandlung und der behandelnde Arzt attestiert keine Besserung, dann ist der Käse meißt gegessen und der Beamte kann nicht "reaktiviert" werden.
Vielleicht noch hinzuzufügen, dass ein Beamter im Ruhestand selbst eine Nachuntersuchng beantragen kann, wenn er sich wieder gesund fühlt.