Das stimmt wohl, aber in dem Monat, in dem mein Vater ins Heim kam - exakt ab dem 03.06.09 - wurde eben dieser Pflegekassenanteil anteilig der Tage berechnet. Und in den letzten Berechnungen aber nicht - deswegen war ich unsicher.
Erklärung von der Beihilfestelle hierzu war, dass ja das Heim auch nur tatsächlich Kosten ab dem 03.06. in Rechnung stellen konnte und daher war der Anteil in DIESEM Fall anteilig zu berechnen. Grds. gelte aber, dass es der volle Anteil ist.
Das gleiche gelte auch für die Eigenanteilsberechnung, die da lautet.
Bereinigtes Einkommen * 40 % * 31 Tage = Summe x
Diese Summe X ist aber auch immer gleich - und ich dachte auch hier, dass man anteilig rechnen muss, also z.B. Februar 28 Tage etc. , aber auch hier gilt, dass es immer die volle Summe ist, da mein Vater ja immer den gleichen Versorgungsbezug hat, egal wieviel Tage der Monat hat.
Leuchtet mir dann auch ein von der Erklärung her, aber dass man diese Sachen mal nachlesen könnte als "Normalsterblicher" oder gar aus der Berechnung entnehmen könnte ... Fehlanzeige - so was ärgert mich eben. Bin selber Beamtin, aber ich bemühe mich immer um Transparenz.
Man hat ja nun einen grds. Anspruch auf Widerspruch - nur den kann man ja gar nicht nutzen, wenn man noch nicht mal weiss, um was es genau geht bzw. wie etwas gerechnet wird, gelle ?!
Ich danke Dir auf jeden Fall für die zügige AW - damit bestätigst Du mir ja nur die Aussage von der Beihilfestelle und ich hoffe, mein Beitrag ist auch für andere interessant, die auch über ner Berechnung brüten

Ist nicht alles, was wir sehen oder scheinen, ein Traum innerhalb eines Traumes ?
-Edgar Allan Poe -