hat jemand mit diesem Fall schon mal zu tun gehabt bzw. weiß, wie sich die Sachlage verhält?
Und zwar geht es in dem Fall um den Wechsel eines Beamten von einer Landesbehörde zu einer Hochschule (gut, gehört ja im Grunde auch zum Land). Der Wechsel würde im Rahmen einer Abordnung des Beamten erfolgen, so weit, so gut. Darüber hinaus hat man ihm signalisiert, dass es nach dem Wechsel ggf. nötig wäre, aus dem Beamtenverhältnis wieder rauszugehen und als normaler Landes- bzw. Hochschulangestellter weiter beschäftigt zu sein, weil die Zielstelle wohl nicht als Beamtenstelle gedacht wäre.
Gut, dass jemand aus dem Beamtenverhältnis raus möchte, kommt vor und wäre ja auch kein Thema, wenn man an den Punkt kommt, wo man sich nicht mehr mit wohlfühlt.
Meine Frage wäre dabei die, ob es generell möglich ist, einen Beamten auf eine Nicht-Beamten-Stelle zu setzen und ihn dann mehr oder weniger zum Ende seiner Beamten-Laufbahn zu nötigen.
Wäre super, wenn die Community mir mit ein wenig Input weiterhelfen könnte. Danke

Grüße
Beamtamt