Vollstreckungsbeamter Ernennung
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Vollstreckungsbeamter Ernennung
Mein Partner arbeitet als Beamter in der Sachbearbeitung einer Bundesbehörde. Jetzt soll er als Vollstreckungsbeamter ernannt werden (nur Kontenpfändungen). Er hatte nur eine kurze Schulung. Er soll schriftlich zustimmen, dass er als Vollstreckungsbeamter ernannt werden will, dass er an einer Schulung teilgenommen hat und die erforderlichen Kenntnisse erworben hat (2 Stunden online Schulung), dass er alle Amtspflichten ausfüllen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass er eine Versicherung abschließen muss, falls er mal einen Fehler macht. Ist er dazu verpflichtet? Er bekommt diese Tätigkeit zusätzlich zu der bisherigen und der Umfang ist nicht unerheblich. Ist das alles so richtig? Muß er dem zustimmen?
Re: Vollstreckungsbeamter Ernennung
Verpflichtet ist er wohl nicht, aber sinnvoll wäre es schon!
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Re: Vollstreckungsbeamter Ernennung
Nur mal zur Klarstellung: Keine Bundesbehörde hat eigene Vollstreckungsbeamte. Diese Aufgabe wird allein durch die Bundesfinanzverwaltung und dort durch die Hauptzollämter wahrgenommen. Und dort wird niemand gegen Unterschrift zum Vollstreckungsbeamten "ernannt" oder soll irgendwelche Versicherungen abschließen. Vielmehr bewirbt man sich um einen Dienstposten in der Vollstreckungsstelle, und wenn man ihn bekommt, ist man Vollstreckungsbeamter. Also meine Frage: Um welche "Bundesbehörde" geht es hier eigentlich?
Re: Vollstreckungsbeamter Ernennung
Es ist die Knappschaft. Dieses Aufgabe lag zunächst bei den HZA, seid einiger Zeit vollstreckt sie selbst.
Re: Vollstreckungsbeamter Ernennung
Eine Bewerbung fand nicht statt, diese Aufgabe wurde den bestehenden Beamten übergeholten. Zunächst als Pilotprojekt in eigener Abteilung mit Freiwilligen, jetzt flächendeckend für alle. Ich finde das ganze unglaublich. Es geht nicht um Pfändung beim Schuldner vor Ort, nur Kontenpfändung.
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Re: Vollstreckungsbeamter Ernennung
na gute Nacht, wenn man mit 2 Stunden "Schulung" Kontopfändungen ausbringen soll...
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Re: Vollstreckungsbeamter Ernennung
Er soll schriftlich zustimmen, dass er als Vollstreckungsbeamter ernannt werden will, dass er an einer Schulung teilgenommen hat und die erforderlichen Kenntnisse erworben hat (2 Stunden online Schulung), dass er alle Amtspflichten ausfüllen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass er eine Versicherung abschließen muss, falls er mal einen Fehler macht. Ist er dazu verpflichtet? [\quote]
Ich würde das nicht so unterschreiben.
Gibt es keine Interessensvertretung / Gewerkschaft oder PR, wo er das besprechen kann?
Wenn ich das abgeben müsste, dann würde ich durchstreichen: „die erforderlichen Kenntnisse erworben hat“. Aber spätestens bei „wurde hingewiesen, dass er eine Versicherung abschließen muss“, wäre Schluss. Das bedeutet, er haftet privat für Fehler. Nach 2 Stunden Schulung soll er das unterschreiben? Nein.
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Re: Vollstreckungsbeamter Ernennung
Ich würde das nicht so unterschreiben.Er soll schriftlich zustimmen, dass er als Vollstreckungsbeamter ernannt werden will, dass er an einer Schulung teilgenommen hat und die erforderlichen Kenntnisse erworben hat (2 Stunden online Schulung), dass er alle Amtspflichten ausfüllen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass er eine Versicherung abschließen muss, falls er mal einen Fehler macht. Ist er dazu verpflichtet?
Gibt es keine Interessensvertretung / Gewerkschaft oder PR, wo er das besprechen kann?
Wenn ich das abgeben müsste, dann würde ich durchstreichen: „die erforderlichen Kenntnisse erworben hat“. Aber spätestens bei „wurde hingewiesen, dass er eine Versicherung abschließen muss“, wäre Schluss. Das bedeutet, er haftet u.U. privat für (bestimmte) Fehler. Nach 2 Stunden Schulung soll er das unterschreiben? Nein.
Re: Vollstreckungsbeamter Ernennung
Es ist bei Beamten doch so, dass eine Umsetzung die das Statusamt und das funktionelle Amt im abstrakten Sinne unberührt lassende Zuweisung eines anderen Dienstpostens innerhalb einer Behörde jederzeit möglich ist. Als innerorganisationsrechtliche Maßnahme, die die Individualsphäre des Beamten grundsätzlich nicht berührt und auch keinen Verwaltungsakt darstellt, kann eine Umsetzung auf jeden sachlichen organisations- oder personalwirtschaftlichen Grund gestützt werden.
Von daher braucht es doch in diesem konkreten Fall, auch wenn es rechtlich nicht einmal eine Umsetzung ist, eigentlich keine Unterschrift, oder?
Von daher braucht es doch in diesem konkreten Fall, auch wenn es rechtlich nicht einmal eine Umsetzung ist, eigentlich keine Unterschrift, oder?