Corona-Testung im KH,Leistungserstattung der PBeaKK
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Corona-Testung im KH,Leistungserstattung der PBeaKK
Ich lag im April im Krankenhaus und es wurde u.a.ein Corona-Test gemacht.
Dieser wurde mir dann mit 228,75 in Rechnung gestellt,die KK erstattete aber nur 118,14 mit der Begründung:
Zugelassene Krankenhäuser erhalten ein Zusatzentgelt für Corona-Testungen.Die in dieser Rechnung enthaltene Corona-Testung ist somit abgegolten.Präventive Testungen vor der Aufnahme in Krankenhäuser können mit dem bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingerichteten Fonds abgerechnet werden.
Die Leistungen nach den Gebührennummern GOÄ xy erstatten wir daher nicht.
Wie seht ihr das?
ich habe jetzt erstmal den gekürzten Betrag überwiesen,denke aber dass das KH die gesamte Summe haben will...
Dieser wurde mir dann mit 228,75 in Rechnung gestellt,die KK erstattete aber nur 118,14 mit der Begründung:
Zugelassene Krankenhäuser erhalten ein Zusatzentgelt für Corona-Testungen.Die in dieser Rechnung enthaltene Corona-Testung ist somit abgegolten.Präventive Testungen vor der Aufnahme in Krankenhäuser können mit dem bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingerichteten Fonds abgerechnet werden.
Die Leistungen nach den Gebührennummern GOÄ xy erstatten wir daher nicht.
Wie seht ihr das?
ich habe jetzt erstmal den gekürzten Betrag überwiesen,denke aber dass das KH die gesamte Summe haben will...
Re: Corona-Testung im KH,Leistungserstattung der PBeaKK
Aus meiner Sicht hat die Krankenkasse recht und das Krankenhaus will hier doppelt abkassieren.
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Re: Corona-Testung im KH,Leistungserstattung der PBeaKK
Ich hatte ein ähnliches Problem mit meiner PKV, diese hat so geantwortet. Vielleicht hilft es.

Bei mir hat die Klinik auch versucht doppelt abzurechnen und lässt sich mit der Rechnungskorrektur sehr viel Zeit.

Bei mir hat die Klinik auch versucht doppelt abzurechnen und lässt sich mit der Rechnungskorrektur sehr viel Zeit.
Re: Corona-Testung im KH,Leistungserstattung der PBeaKK
Du hast das schon richtig gemacht. Einfach mit kurzer Begründung nur das bezahlen was dir erstattet worden ist.
Sollte das Krankenhaus nicht locker lassen müssen sie dich verklagen. Dann müssen sie ja vor Gericht begründen warum sie im Recht sind.
Was ihnen wohl sehr schwer fallen würde.
Der Beitrag von Ozymandias sollte dir da eine beruhigende Stütze sein.
Vielleicht kommt dann sowas lapidares wie "Wir verzichten auf den restlichen Betrag sehen uns aber weiter im Recht"
Was soll man auch von einer Gesellschaft/System halten das mit der Krankheit seine Bevölkerung Profit machen will.
Re: Corona-Testung im KH,Leistungserstattung der PBeaKK
Es ist eine Riesensauerei mit der Pandemie noch Geschäfte zu machen.zeerookah hat geschrieben: ↑12. Jun 2021, 10:46Du hast das schon richtig gemacht. Einfach mit kurzer Begründung nur das bezahlen was dir erstattet worden ist.
Sollte das Krankenhaus nicht locker lassen müssen sie dich verklagen. Dann müssen sie ja vor Gericht begründen warum sie im Recht sind.
Was ihnen wohl sehr schwer fallen würde.
Der Beitrag von Ozymandias sollte dir da eine beruhigende Stütze sein.
Vielleicht kommt dann sowas lapidares wie "Wir verzichten auf den restlichen Betrag sehen uns aber weiter im Recht"
Was soll man auch von einer Gesellschaft/System halten das mit der Krankheit seine Bevölkerung Profit machen will.
Ich warte jetzt ab was sich tun wird und danke Dir und auch Ozymandias und halte euch auf dem Laufenden....
Grüssle
PT
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Re: Corona-Testung im KH,Leistungserstattung der PBeaKK
Ich hatte eine Rechnung von der Klinik wo die 52,50 Euro korrekt berechnet wurden und eine Rechung über ca. 160 Euro für den Test von einem anderen Rechnungsersteller.
Schau mal hier:
https://www.pbeakk.de/fileadmin/redakte ... onaFAQ.pdf
Vorsorglicher Corona-Test bei Aufnahme in ambulante, teil- oder vollstationären Einrichtungen: Die Kosten werden vom Leistungserbringer direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet. Sollten Sie eine Rechnung erhalten, geben Sie diese bitte an den Leistungserbringer zurück.
Ich glaube da herrscht momentan überall absolutes Chaos mit den Tests und wie sie zu bezahlen sind.
Schau mal hier:
https://www.pbeakk.de/fileadmin/redakte ... onaFAQ.pdf
Vorsorglicher Corona-Test bei Aufnahme in ambulante, teil- oder vollstationären Einrichtungen: Die Kosten werden vom Leistungserbringer direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet. Sollten Sie eine Rechnung erhalten, geben Sie diese bitte an den Leistungserbringer zurück.
Ich glaube da herrscht momentan überall absolutes Chaos mit den Tests und wie sie zu bezahlen sind.
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Re: Corona-Testung im KH,Leistungserstattung der PBeaKK
Dabei handelt es sich jedoch um eine Klinik die die allgemeinen Krankenhausleistungen nicht direkt mit der PBeaKK abrechnet?Ozymandias hat geschrieben: ↑12. Jun 2021, 11:46 Ich hatte eine Rechnung von der Klinik wo die 52,50 Euro korrekt berechnet wurden und eine Rechung über ca. 160 Euro für den Test von einem anderen Rechnungsersteller.
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Re: Corona-Testung im KH,Leistungserstattung der PBeaKK
Sorry ich bin nicht bei PBeaKK, kenne mich mit dieser auch nicht aus. Ich schreibe hier nur weil ich ein ähnliches Problem habe.
Die Abrechnungsstellen der Ärzte erstellen offensichtlich falsche Abrechnungen und schaden damit die Versicherten und die jeweiligen Versicherer.
Grenzt meiner Meinung nach fast an Abrechnungsbetrug. Präventive Test werden von den Abrechnungsstellen fälschlicherweise nicht von den symptombezogenen Tests getrennt. Für letztere gibt es mehr als 52,50 Euro.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/archiv/21835 ... BehandlungBei einem voll- oder teilstationären Patienten ist ein präventiver PCR-Test auf SARS-CoV-2, der über das Zusatzentgelt gemäß § 26 KHG (in Höhe von 52,50 Euro ab dem 16. Juni 2020) vergütet wird, nicht zusätzlich nach der GOÄ zulasten des Privatpatienten berechnungsfähig.
Die Abrechnungsstellen der Ärzte erstellen offensichtlich falsche Abrechnungen und schaden damit die Versicherten und die jeweiligen Versicherer.
Grenzt meiner Meinung nach fast an Abrechnungsbetrug. Präventive Test werden von den Abrechnungsstellen fälschlicherweise nicht von den symptombezogenen Tests getrennt. Für letztere gibt es mehr als 52,50 Euro.
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Re: Corona-Testung im KH,Leistungserstattung der PBeaKK
Meine zuständige Landesärztekammer:
Die Landesärztekammer wäre also die richtige Ansprechstelle, wenn die Rechnung nicht korrigiert wird.bezüglich der von Ihnen beanstandeten präventiven Corona-Tests im Vorfeld von Krankenhausaufenthalten vertreten wir grundsätzlich ebenfalls die Auffassung, dass solche Testungen bereits über das Zusatzentgelt nach § 26 Abs. 2 KHG abgedeckt sind. Diese Leistungen sind unserer Ansicht nach nicht zusätzlich nach der GOÄ berechnungsfähig, da obligate Tests im Rahmen eines Hygienekonzeptes für den einzelnen Patienten nicht individuell auswählbar sind. Jedoch wird eine Prüfung stets bezogen auf den Einzelfall vorgenommen.
Da die Ärztekammern die gesetzlich vorgesehenen Vermittlungs- und Schlichtungsstellen hinsichtlich privatärztlicher Abrechnung sind, können Sie uns gerne Liquidationen, die von Ihnen beanstandet werden, mit der Bitte um Prüfung zukommen lassen.
Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass die Ärztekammern im Rahmen ihrer gesetzlich übertragenen Aufgaben nicht berechtigt sind, Streitfragen aus einem Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient bzw. aus einem Versicherungsvertrag rechtsverbindlich zu entscheiden. Dies bleibt den zuständigen Gerichten vorbehalten, falls auf der Grundlage unserer Empfehlung keine einvernehmliche Klärung möglich ist.
Re: Corona-Testung im KH,Leistungserstattung der PBeaKK
Update von heute:
Sehr geehrte Frau XY Sie haben uns darüber informiert, dass die Versicherung eine Erstattung des Corona-Tests abgelehnt hat. Frau Dr. XY möchte diese gebührenrechtliche Auseinandersetzung nicht zu Ihren Lasten austragen und hat uns daher gebeten, den Restbetrag von 110,61 EUR – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – zu stornieren. Die Rechnung gilt damit als ausgeglichen.
Sehr geehrte Frau XY Sie haben uns darüber informiert, dass die Versicherung eine Erstattung des Corona-Tests abgelehnt hat. Frau Dr. XY möchte diese gebührenrechtliche Auseinandersetzung nicht zu Ihren Lasten austragen und hat uns daher gebeten, den Restbetrag von 110,61 EUR – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – zu stornieren. Die Rechnung gilt damit als ausgeglichen.