Pension war zu niedrig. Berlin. Was tun?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Shasa
Beiträge: 7
Registriert: 8. Dez 2020, 12:16
Behörde: Land Berlin

Pension war zu niedrig. Berlin. Was tun?

Beitrag von Shasa »

Ich habe mit Beginn der in Pension einen Pensionsbescheid bekommen, der mir die amtsabhängige Mindestversorgung beschied. Meine erdiente Pension war knapp darüber, daher wurde der Bescheid angepasst auf die erdiente Pension. Diese bekomme ich seit 6 Jahren. In der letzten Gehaltsabrechnung hatte ich dann plötzlich wieder die Mindestpension und diese lag jetzt plötzlich sehr deutlich über meiner erdienten Pension (mehr als 100€ darüber) Es gab eine Korrektur und Nachzahlung ab Januar 2021. Aber was ist mit den Jahren davor? Irgendwann muss die Mindestpension meine erdiente Pension überholt haben, aber ich habe trotzdem weiter die niedrigere Pension bekommen. Kann ich nachfordern? Zumindest die letzten 4 Jahre, so wie bei falsch gezahlten Renten? Jemand Erfahrung damit? Danke!
GFunkt
Beiträge: 343
Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
Behörde:

Re: Pension war zu niedrig. Berlin. Was tun?

Beitrag von GFunkt »

Die Korrektur ab 1/2021 hat mutmaßlich ihren Grund in der Änderung des § 14 LBeamtVG (Berlin) mit Wirkung vom 1.1.2021.
Sollte dem so sein, ist kein Anspruch auf Nachzahlungen für Zeiträume vor dem 1.1.2021 erkennbar.
Herm
Beiträge: 439
Registriert: 15. Apr 2013, 17:38
Behörde:

Re: Pension war zu niedrig. Berlin. Was tun?

Beitrag von Herm »

Die Besoldungsgruppe A 4 wurde gestrichen laut Suchmaschine.
Gleichzeitig wird die amtsunabhängige Mindestversorgung auf 65 Prozent der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 5 festgelegt.
Plus Anpassung der Besoldung um 2,5 Prozent.
Shasa
Beiträge: 7
Registriert: 8. Dez 2020, 12:16
Behörde: Land Berlin

Re: Pension war zu niedrig. Berlin. Was tun?

Beitrag von Shasa »

Danke für diese Hinweise, ich schau mir das nochmal ganz in Ruhe an. Aber wenn ich es erstmal richtig verstehe, würde das demnach bedeuten, daß es eine deutliche Erhöhung der Mindestversorgung gegeben hat, wodurch mein erdientes Ruhegehalt seit 1.1.2021 deutlich geringer ist als die Mindestversorgung.

Da ein großer Teil der Mindestversorgung der Kinderzuschlag ist, müsste ich also demnach aufpassen, daß ich die richtige Pension bekomme, wenn der Kinderzuschuss wieder entfällt, weil das Kind erwachsen ist. Dann könnte auch das Ganze ja wieder umkehren.

Gibt es den Kinderzuschuss noch solange das Kind studiert, oder fällt der weg, wenn das Kind 18 ist?

Danke
GFunkt
Beiträge: 343
Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
Behörde:

Re: Pension war zu niedrig. Berlin. Was tun?

Beitrag von GFunkt »

Shasa hat geschrieben: 27. Mai 2021, 15:46 Da ein großer Teil der Mindestversorgung der Kinderzuschlag ist, ...
Nein, der kinderbezogene Familienzuschlag steht in keinem Zusammenhang mit der Mindestversorgung gem. § 14 Abs. 4 LBeamtVG (Berlin).
Antworten