Würde es zunächst interessant finden, ob es unter euch nebenberuflich selbstständige gibt und welche Erfahrungen ihr grundsätzlich mit den Genehmigungsverfahren eurer entsprechenden Tätigkeiten gemacht habt. Gab es da Probleme?
Bei mir persönlich liegt folgender Sachverhalt vor:
Ich bin Justizwachtmeister bei einem Landgericht und habe mich, nach einem entsprechenden Lehrgang in meiner Freizeit, erfolgreich um eine Zusammenarbeit als nebenberuflicher Immobilienmakler mit einem größeren Maklerbüro beworben. Ich bin hierbei selbstständig, wobei ich ohne Kosten das backoffice des Maklerbüros nutze, sprich selber keine Verträge aufsetze, Exposé erstelle etc, sondern fast ausschließlich als Kontaktperson vor Ort fungiere und Termine begleite. Die Provision wird zwischen mir und dem Partner geteilt.
Über 8 Stunden wöchentlich werde ich nicht arbeiten und auch weniger als 40% meiner Bruttobesoldung verdienen, da ich dies ja steuern kann. Allerdings mache ich mir Gedanken ob mein Dienstherr mir die Genehmigung nicht erteilt weil als Versagungsgrund im Gesetz aufgeführt ist, dass es sich hierum handelt, wenn Angelegenheiten bzgl. der Nebentätigkeit anhängig werden, in der die eigene Behörde tätig werden kann und wir auch für die ausgehende Post vom Grundbuchamt bei uns im Hause eingesetzt werden.
Seht ihr hierin oder in anderen Gründen in meinem Fall Versagungsgründe(vielleicht aus ähnlichen Erfahrungen) und habt Tipps was ich im Antrag zur Nebentätigkeit erwähnen sollte, damit diesem stattgegeben wird?
Ich danke euch!
