Wechsel von Land zur Kommune

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murmelo
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Wechsel von Land zur Kommune

Beitrag von murmelo »

Hallo,

ich möchte vom Land zur Kommune wechseln. Nachdem ich jetzt seit 6 Jahren Abteilungsleiterin und immer noch in der A9 bin (die 10er Stelle ist nicht in Sicht) bin ich nun das Warten leid und will in die Kommune wechseln. Die locken mit einer 11-er Stelle. :D
Nun gut, die Bewerbung ist noch nicht abgeschickt. Hauptproblem ist deren Bitte den frühstmöglichen Einstellungszeitpunkt zu benennen. Ich hab keine Ahnung was ich dazu schreiben soll. Mir ist klar, dass ich die Kündigung verlangen kann oder darauf hoffen, das mein Dienstherr mich gehen lässt bzw. die mir die Ernennungsurkunde in die Hand drücken, aber das kann ich wohl kaum so formulieren.
Habt ihr irgendeine Idee was ich da schreiben könnte???
Danke im voraus!!

Grüßle
Kolbe
Beiträge: 57
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Beitrag von Kolbe »

Du bittest Deinen jetzigen Dienstherrn um Abordnung mit der Aussicht auf Versetzung. (eventuell hast Du ja auch noch eine Probezeit)
murmelo
Beiträge: 4
Registriert: 12. Jan 2010, 12:43
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Beitrag von murmelo »

hey,
erst mal danke für die Antwort. Aber mein Dienstherr wird mich ziemlich sicher nicht freiwillig abordnen! Meine Frage war aber eigentlich eine andere-> was soll ich in mein Bewerbungsanschreiben zur Beantwortung der Frage: "wann ist frühestmöglicher Eintrittstermin" angeben? In der Ausschreibung ist explizit darum gebeten die Frage zu beantworten und ich hab keine Lust meinen Dienstherrn im Vorfeld über meine Wechselabsichten zu informieren...
Hat vielleicht irgendeiner eine Idee?
DANKE

Grüßle
Klaus
Beiträge: 460
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Beitrag von Klaus »

Wenn die A 10 nicht in Sicht ist, würde ich meinen Dienstherrn sehr wohl meine Abwanderungsgedanken mitteilen.
murmelo
Beiträge: 4
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Beitrag von murmelo »

sorry, aber das hilft mir leider nicht weiter :(
Eine Beförderung wird es in Ermangelung von Stellen nicht geben. Das ist bei uns leider das Schicksal nachgeordneter Behörden...
Wenn aber jemand meine Frage- was ich in dem Bewerbungsschreiben zur Frage des Eintrittstermins schreiben kann- beantworten könnte, wäre ich immer noch super dankbar :)
EDE
Beiträge: 198
Registriert: 6. Dez 2005, 07:33
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Beitrag von EDE »

Ein fast unlösbares Problem.

Eintrittstermin beim neuen Dienstherren = Austrittstermin beim alten Dienstherren.

Und diesen Austrittstermin kann Dir verlässlich nur der alte Dienstherr nennen.

Ich fürchte, Dir bleibt nichts anderes übrig, als mit Deinem jetzigen Dienstherren darüber zu sprechen.
murmelo
Beiträge: 4
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Beitrag von murmelo »

Hi Ede,

irgendwie hab ich das befürchtet...
registerbeamter
Beiträge: 100
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Beitrag von registerbeamter »

Die Entscheidung dich zu einem Vorstellungsgespräch zu laden - hängst sicher nicht ab von der Benennung eines Eintrittstermins. Dies ist in erster Linie für den Angestelltenbereich gedacht.

Du bist ja im Beamtenverhältnis, somit ist dem Personaler klar, dass du keinen Eintrittstermin nennen kannst. Wenn dich dein jetztiger Dienstherr "gerne gehen lässt" wird er deinem Versetzungsantrag ohne wenn und aber zustimmen. Wenn nicht - gilt eigentlich noch die 3 Monatsfrist, dann wird dich gehen lassen müssen bzw. die neue Behörde drückt dir eine Urkunde in die Hand.

Abordnungen - dass läuft meistens nur innerhalb von Behörden bei einem Dienstherren z.B. zwischen Bundesverwaltungen oder Verwaltungen auf Landesebene. In der Kommunalverwaltung wird dieses Instrument kaum angewandt.

Mach dir wirklich darüber nicht so einen Kopf spreche da aus eigener Erfahrung. Wichtiger ist erst überhaupt einmal eingeladen zu werden, und bei A 11 wirst du eine gute Konkurenz haben - die auch aus dem Bereich der Kommunalverwaltung kommt. Leider gibt es auch bei den kleinen bis mittelgroßen Kommunalverwaltungen immer mehr die Tendenz das Personal im Angestelltenverhältnis zu beschäftigen. Es kann dir auch passieren, dass die dir erst einen befristeten Angestelltenvertrag zur Erprobung anbieten - mit der Nebenabrede dich im Anschluss zu verbeamten.
schnell getippt - Tippfehler schnell überlesen :-)
Chriswie1984
Beiträge: 34
Registriert: 17. Mär 2009, 18:46
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Beitrag von Chriswie1984 »

@ registerbeamter : "Abordnungen - dass läuft meistens nur innerhalb von Behörden bei einem Dienstherren z.B. zwischen Bundesverwaltungen oder Verwaltungen auf Landesebene. In der Kommunalverwaltung wird dieses Instrument kaum angewandt"


So ein Unsinn. Abordnungen werden auch dienstherrenübergreifend angewandt. z.B. Kommune - Bund oder Land - Bund.

Die gesetzliche Grundlage ist hierzu das Beamtenstatusgesetz.
registerbeamter
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Registriert: 7. Nov 2009, 16:56
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Beitrag von registerbeamter »

Chriswie1984 hat geschrieben:@ registerbeamter : "Abordnungen - dass läuft meistens nur innerhalb von Behörden bei einem Dienstherren z.B. zwischen Bundesverwaltungen oder Verwaltungen auf Landesebene. In der Kommunalverwaltung wird dieses Instrument kaum angewandt"


So ein Unsinn. Abordnungen werden auch dienstherrenübergreifend angewandt. z.B. Kommune - Bund oder Land - Bund.

Die gesetzliche Grundlage ist hierzu das Beamtenstatusgesetz.

Wenn du genau - richtig gelesen hast habe ich geschrieben wird im Bereich der Kommunalverwaltung die Möglichkeit einer Abordnung "kaum" angewandt. Das es rechtlich möglich ist - unstreitig.

Aber in der Praxis - wird dies bei Komminalverwaltungen der kleinen und mittleren Größen nicht gerne gemacht, da damit sich eine Stellennachbesetzung herauszögert und man oft kein Vertretungspersonal hat - wie dies bei größeren Verwaltungen ist. Da gibt es halt nur ein Sachbearbeiter für diesen Bereich und andere können ihn nicht länger vertreten. Da ich selbst in einer Kommune arbeite und auch schon mehrfach gewechselt habe - kenne ich diese Thematik nur zu gut. Die abgebenden Dienstherren - lehnen die Form der Abordnungen aus den von mir genannten Gründen oft ab - und dringen auf eine entgültige Versetzung . Habe ich selbst persönlich erlebt - und bekomme es auch so noch mit.

Da nützt dir ein Beamtenstatusgesetz erst mal nichts - wenn die Abordnung aus Gründen einer längeren Stellenvakanz abgelehnt wird. Der Dienstherr muss ja eine Stelle freihalten, wenn die Abordnung nicht in eine Versetzung umgewandelt wird - kommt der Beamte zurück braucht eine Stelle.
schnell getippt - Tippfehler schnell überlesen :-)
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