Moin, Moin!
Ich habe im Netz nichts zum Thema gefunden, deshalb versuche ich es hier.
Meine Frau verrichtete, die letzten Jahre, ihren Dienst in Teilzeit, wegen der Kinder. Aufgrund einer längeren Erkrankung ( mit Hirn OP ) und der Aussage des Hausarztes: "Es ist keine Prognose bezüglich einer Wiederaufnahme des Dienstes möglich" läuft es jetzt Richtung DU. Ihr Pensionsanspruch liegt noch unter der Mindestpension. Bekommt sie die volle Mindestpension oder nur anteilig gemäß ihres Stundenmaßes? Ich hoffe das sich jemand damit auskennt. Danke.
Mindestpension DU bei Teilzeit
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Re: Mindestpension DU bei Teilzeit
Die Teilzeit wirkt sich nur auf die Dienstzeit aus. Die Pension wird immer voll ausgezahlt.
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Re: Mindestpension DU bei Teilzeit
Danke für die Antwort.