Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe eine Frage. Wenn ich die Suchfunktion nicht richtig genutzt habe, bitte ich dies zu entschuldigen.
Möglicherweise ist meine Frage auch gar keine.
Ich bin bin in der zweiten Hälfte der 50er, Landesbeamter und sehe mich mit der Situation der DU konfrontiert. Ich war beim AA, der meine umfassende DU festgestellt hat (keine Teilzeit, keine andere Verwendung möglich, Nachuntersuchung in 2 Jahren). Meine Dienststelle hat sich der Auffassung des AA angeschlossen. Sie beabsichtigt bei der zuständigen Personalbehörde nach Ablauf von 4 Wochen den Antrag auf Versetzung in den Ruhestand wegen DU zu stellen. Alternativ werde ich darauf hingewiesen, dass ich den Antrag innerhalb dieses Zeitraums auch selbst stellen könnte. Da die Höchstpension faktisch erreicht ist und ich mich mit dem Ruhestand zwischenzeitlich angefreundet habe, sehe ich keinen Vorteil im "Zeitspiel" (außer vielleicht ein volles Gehalt mehr)und keinen Nachteil, wenn ich diesen Antrag selbst stelle. Unsicher bin ich mir jedoch, ob dies Auswirkungen auf eine ggf. angesetzte Nachuntersuchung haben könnte. Letztlich wäre immer aktenkundig, dass mein Antrag erst nach dem amtsärztlichen Gutachten und der Meinungsfindung meiner Dienststelle erfolgte.
Habe ich irgendetwas übersehen?
Danke, deich
Dienstunfähigkeit - selber beantragen vs. von amtswegen
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