Folgende Überlegung:
Eine Lehrer ist aufgrund dienstlicher Konflikte seit langem krank.
Die amtsärztliche Untersuchung stellt fest: Dienstunfähigkeit im Amt des Lehrers, Einsatz außerhalb von Unterricht in vollem Umfang möglich.
Der Dienstherr meldet sich: Unter Verweis auf § 26 BeamtStG (Dienstunfähigkeit) soll geprüft werden, inwieweit eine anderweitige Verwendung oder die Übertragung einer geringerwertigen Tätigkeit in betracht kommt.
§ 26
(1)...
(2)...
(3) Zur Vermeidung der Versetzung in den Ruhestand kann der Beamtin oder dem Beamten unter Beibehaltung des übertragenen Amtes ohne Zustimmung auch eine geringerwertige Tätigkeit im Bereich desselben Dienstherrn übertragen werden, wenn eine anderweitige Verwendung nicht möglich ist und die Wahrnehmung der neuen Aufgabe unter Berücksichtigung der bisherigen Tätigkeit zumutbar ist.
Wenn der Beamte gemäß §26(3) eine geringerwertige Tätigkeit erhält, was bedeutet das für die Besoldung?
Frage zu Dienstunfähigkeit
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 175
- Registriert: 10. Mai 2012, 17:35
- Behörde:
Re: Frage zu Dienstunfähigkeit
nach meinem Wissensstand bleibt die Besldung davon unbetroffen.
Re: Frage zu Dienstunfähigkeit
"schließe mich an: grundgehalt bleibt gleich. evtl fällt dann die stellenzulage weg"
Ich muss leider dumm nachfragen: Was ist die Stellenzulage? Ist das die Erfahrungsstufe? Ist das viel?
Ich muss leider dumm nachfragen: Was ist die Stellenzulage? Ist das die Erfahrungsstufe? Ist das viel?
-
- Beiträge: 1032
- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
- Behörde:
Re: Frage zu Dienstunfähigkeit
Stellenzulage bekommst du evtl. nicht. Schau auf dein Gehaltsblatt.
„Amtsangemessen“ muss sie Tätigkeit m.W. sein, kann ich aber nicht erklären.
Als A13 wird A8-Tätigkeit m.W. nicht möglich sein.
PR, Gewerkschaft oder Rechtsberatung (z.B. der Gewerkschaft) sind keine Option?
Dort sitzen die mit Erfahrung für dein BL und dein Anliegen.
Selbst aktiv suchen kann auch hilfreich sein. Beim Ausbildungsinstitut fürs Lehramt, bei dessen Bibliothek etc. ... länderspezifisch.
„Amtsangemessen“ muss sie Tätigkeit m.W. sein, kann ich aber nicht erklären.
Als A13 wird A8-Tätigkeit m.W. nicht möglich sein.
PR, Gewerkschaft oder Rechtsberatung (z.B. der Gewerkschaft) sind keine Option?
Dort sitzen die mit Erfahrung für dein BL und dein Anliegen.
Selbst aktiv suchen kann auch hilfreich sein. Beim Ausbildungsinstitut fürs Lehramt, bei dessen Bibliothek etc. ... länderspezifisch.