Ralf Lustig hat geschrieben: ↑22. Nov 2020, 18:17
Was teilst du dem PKV-Ombudsmann mit ? Wie kannst du die Verjährung um 6 Moate hinausschieben ? Was hast du, gegenüber der Versicherung, bisher unternommen ?
Ich habe der DBV geschrieben, dass die Beitragserhöhungen ab 2010 unwirksam sind, weil diese nach § 203 Abs. 5 VVG nicht richtig begründet wurden. (Früher kam die Erhöhung auf einem Blatt, jetzt kommen immer mehrere Seiten).
Darum geht es auch in dem Verfahren vor dem BGH bei der Axa/DBV. BGH - IV ZR 36/20 ist das Aktenzeichen des anhängigen Verfahrens, wenn das gewonnen wird, stehen die Chancen für uns gut.
Ab 2017 oder 2018 sind diese übrigens vermutlich korrekt begründet.
Es ist auch noch nicht entschieden ob die Verjährung 3 oder sogar 10 Jahre beträgt.
Du musst dich etwas beeilen, da du zuerst noch die Ablehnung des Anspruchs erhalten musst, bevor du die Schlichtung einleiten kannst. Ansonsten verjährt ein Jahr.
Da Beamte oft nur 30-50% Tarife haben, sind die Summen kleiner als bei Vollzahler, im Prinzip dürfte es um eine handvoll Tausender gehen und was die Versicherungen zurückbezahlen, wird in Zukunft auch einfach wieder von der Versicherung aufgeschlagen.
Im Prinzip verdienen daran nur Anwälte Geld.
https://www.pkv-ombudsmann.de/schlichtu ... setzungen/
Wann lehnt der Ombudsmann einen Schlichtungsantrag ab?
- Sie Ihr Anliegen noch nicht bei Ihrem Krankenversicherer geltend gemacht haben
§ 204 BGB
(1) Die Verjährung wird gehemmt durch...........
4.
die Veranlassung der Bekanntgabe eines Antrags, mit dem der Anspruch geltend gemacht wird, bei einer
a)
staatlichen oder staatlich anerkannten Streitbeilegungsstelle oder
b)
anderen Streitbeilegungsstelle, wenn das Verfahren im Einvernehmen mit dem Antragsgegner betrieben wird;
.......
2) Die Hemmung nach Absatz 1 endet sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung.........
Diese Firma hat das Urteil gegen die Axa erstritten und dort finden sich viele Infos:
https://anwalt-kg.de/bankenrecht/pkv-be ... rstattung/