Herm hat geschrieben: ↑3. Nov 2020, 22:17
Versorgungsempfänger bekommen keine Corona Sonderzahlung .
Wird dann wohl bei den einen oder anderen mit Hilfe von der Gewerkschaft oder Rechtsschutz zur Klage führen.
(es betrifft ja auch nur Versorgungsempfänger des Bundes...sprich uns)
Herm hat geschrieben: ↑3. Nov 2020, 22:17
Versorgungsempfänger bekommen keine Corona Sonderzahlung .
Wird dann wohl bei den einen oder anderen mit Hilfe von der Gewerkschaft oder Rechtsschutz zur Klage führen.
(es betrifft ja auch nur Versorgungsempfänger des Bundes...sprich uns)
die Coronasonderzahlung ist für die Leistung des öffentlichen Dienstes während der Coronkrise, welche Leistung haben die VERSORGUNGSEMPFÄNGER geleistet? Ich verstehe die Diskussion nicht
Fakt ist das die Versorgungsempfänger monatelang eine "Nullrunde" fahren und von der letzten
Besoldungserhöhungen ja auch nur Bruchteile bekommen (von 1,06 % ein Witz).
Und nur weil die Gewerkschaft nix tabellenwirksames hinkriegt.
Das hat schon System...die Länder wird es freuen ..die machen es dem Bund nach.
Die klagen eh über zu hohe Versorgungslasten.
Und wenn man dann die Rentenerhöhungen sieht..seit 2 Jahren sind die
Versorgungsempfänger abgehängt.Auch ein neuer Trend ?
Herm hat geschrieben: ↑5. Nov 2020, 01:27
Fakt ist das die Versorgungsempfänger monatelang eine "Nullrunde" fahren und von der letzten
Besoldungserhöhungen ja auch nur Bruchteile bekommen (von 1,06 % ein Witz).
Und nur weil die Gewerkschaft nix tabellenwirksames hinkriegt.
Das hat schon System...die Länder wird es freuen ..die machen es dem Bund nach.
Die klagen eh über zu hohe Versorgungslasten.
Und wenn man dann die Rentenerhöhungen sieht..seit 2 Jahren sind die
Versorgungsempfänger abgehängt.Auch ein neuer Trend ?
deshalb empfehle ich meinen Kindern und Enkelkindern auch als Beamte den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge, Riester, Rürup und vermögenswirksame Leistungen. Damit kann der Lebensstandard auch in der nicht aktiven Lebensphase als Beamter gehalten werden
Werner-1 hat geschrieben: ↑5. Nov 2020, 08:40
Riester, Rürup und vermögenswirksame Leistungen. Damit kann der Lebensstandard auch in der nicht aktiven Lebensphase als Beamter gehalten werden
Halte ich nicht so viel von. Was man aber in jeder Lebensphase braucht ist ein Dach übern Kopf. Und das sollte einen auch gehören.
Wenn also Wohnung oder Haus mit 60j oder früher bezahlt sind macht das doch einen 'schlanken Fuß'
Dagobert hat geschrieben: ↑30. Okt 2020, 00:51
Ist schon was bekannt wie es mit der Herabsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit von 41 auf 39 Stunden aussieht?
Eine berechtigte Frage. Es ist nur die Rede von der Arbeitszeitangleichung für TBs im Ost-/Westbereich. Aber kein Hinweis auf die AZV für Beamte hinsichtlich Änderungen.
Dagobert hat geschrieben: ↑30. Okt 2020, 00:51
Ist schon was bekannt wie es mit der Herabsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit von 41 auf 39 Stunden aussieht?
Eine berechtigte Frage. Es ist nur die Rede von der Arbeitszeitangleichung für TBs im Ost-/Westbereich. Aber kein Hinweis auf die AZV für Beamte hinsichtlich Änderungen.
Von einer Arbeitszeitverkürzung für Beamte als weiteres Ergebnis der Tarifverhandlungen hätte man sicherlich bereits irgendwas gehört, also wird es hier in den nächsten drei Jahren keine Änderungen geben.
Die Bundesregierung macht bei dem Thema die einfache Rechnung auf, das man für die wegfallenden Arbeitsstunden ca. 10.000 zusätzliche Beamte einstellen müsse, die pro Jahr 371 Millionen zusätzlich kosten würden (https://www.haufe.de/oeffentlicher-dien ... 84884.html). Das es zahlreiche Dienstposten gibt, bei denen egal ob in 39 oder 41 Wochenstunden das gleiche Arbeitsvolumen geleistet werden würde, fällt bei dem Thema leider `unter den Tisch`.
Die Einmalzahlung deckt die Zeit vom September 2020 bis März 2021 ab.
Heisst aber dieses Mal Coronasonderzahlung wegen der Steuerfreiheit 2020 , durch diesen Trick der Arbeitgeber rechtfertigt sich die Nichtübernahme für Versorgungsempfänger.
Komisch , das die Gewerkschaften das nicht durchschaut haben.
Die Nichtübertragung der Sonderzahlung für Versorgungsempfänger bedeutet vom September 2020 bis März 2021 eine Nullrunde.
Vielleicht wird im Besoldung-und Versorgungsanpassungsgesetz noch etwas geregelt , allein mir fehlt der Glaube.
Übrigens werden die Rentnerinnen und Rentner nächstes Jahr vermutlich auch eine Nullrunde haben.
Mr. Green hat geschrieben: ↑9. Nov 2020, 16:01
Nullrunde für Rentner im Wahljahr? Ganz sicher nicht
Im Sozialgesetzbuch (SGB) gibt es klare Rechenregeln, wie die Rentenerhöhung zu berechnen ist. Diese findet man in Paragraph 68 des Sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI), und daraus ergibt sich auch, dass es ggf. Im Wahljahr 0 % sind
Bollerfamily hat geschrieben: ↑9. Nov 2020, 15:31
Die Einmalzahlung deckt die Zeit vom September 2020 bis März 2021 ab.
Heisst aber dieses Mal Coronasonderzahlung wegen der Steuerfreiheit 2020 , durch diesen Trick der Arbeitgeber rechtfertigt sich die Nichtübernahme für Versorgungsempfänger.
Komisch , das die Gewerkschaften das nicht durchschaut haben.
Die Nichtübertragung der Sonderzahlung für Versorgungsempfänger bedeutet vom September 2020 bis März 2021 eine Nullrunde.
Vielleicht wird im Besoldung-und Versorgungsanpassungsgesetz noch etwas geregelt , allein mir fehlt der Glaube.
Übrigens werden die Rentnerinnen und Rentner nächstes Jahr vermutlich auch eine Nullrunde haben.
die Einmalzahlungen ist der Dank für die Leistung des öffentlichen Dienstes während der Coronakrise, daher ist die Bezeichnung Coronasonderzahlung auch konsequent richtig, und zufällig ist die Zahlung, wenn sie in 2020 geleistet wird, steuerfrei.
Ich verstehe ich immer noch nicht so wirklich, für was Besoldungsempfänger eine Prämie bzgl. Corona bekommen soll(t)en? Das ist bei vielen Aktiven ja nicht mal wirklich klar...
Dass der Staat seinen Bediensteten Zeit abkauft und keine konkrete Leistung ist bekannt. Unzählige Versuche in der Richtung zeigen bei der Abschaffung von stundenbasierten Arbeitszeitmodellen, dass die Qualität nicht leidet, aber die Leute plötzlich deutlich schneller und effektiver sind als wie wenn man sie zu schwachsinniger Anwesenheit zwingt obwohl die Arbeit evtl. längst erledigt ist und zu Überstunden wenn mehr anfällt (die dann wieder ausgeglichen werden müssen).