drohende Dienstunfähigkeit
Moderator: Moderatoren
drohende Dienstunfähigkeit
Hallo,
ich arbeite im Wechselschichtdienst, bin seit 5 Jahren begrenzt dienstfähig. Mein behandelnder Arzt hat mir dringend geraten
nicht mehr im Schichtdienst zu arbeiten und würde mir ein Attest ausstellen. Leider gibt es in unserer Behörde nur wenige Posten
im Tagesdienst, diese sind bereits besetzt.
Was kommt da auf mich zu? Der ganze Vorfall wird natürlich zum Amtsarzt gehen, der sich dem Hausarzt sicher anschliessen wird.
Könnte mir die sofortige Dienstunfähigkeit drohen, da ich meinen Dienstposten nicht mehr ausüben kann?
Oder eine Versetzung auf einen anderen Dienstposten?
Und für den Fall einer Dienstunfähigkeit: die Mindestpension wird auf jeden Fall gezahlt? bin seit 23 Jahren Beamter, davon 5 Jahre begrenzt dienstfähig (A8)
ich arbeite im Wechselschichtdienst, bin seit 5 Jahren begrenzt dienstfähig. Mein behandelnder Arzt hat mir dringend geraten
nicht mehr im Schichtdienst zu arbeiten und würde mir ein Attest ausstellen. Leider gibt es in unserer Behörde nur wenige Posten
im Tagesdienst, diese sind bereits besetzt.
Was kommt da auf mich zu? Der ganze Vorfall wird natürlich zum Amtsarzt gehen, der sich dem Hausarzt sicher anschliessen wird.
Könnte mir die sofortige Dienstunfähigkeit drohen, da ich meinen Dienstposten nicht mehr ausüben kann?
Oder eine Versetzung auf einen anderen Dienstposten?
Und für den Fall einer Dienstunfähigkeit: die Mindestpension wird auf jeden Fall gezahlt? bin seit 23 Jahren Beamter, davon 5 Jahre begrenzt dienstfähig (A8)
Re: drohende Dienstunfähigkeit
Wenn eine anderweitige Verwendung nicht möglich ist, erfolgt die Versetzung in den Ruhestand. Zunächst muss aber ein DU-Verfahren durchgeführt werden.
Ja.
Ja.
Re: drohende Dienstunfähigkeit
Danke für die Antworten @Kerberos
Nachdem ich mich nun ein wenig eingelesen habe, verstehe ich es richtig, dass das Ruheghalt (wegen Dienstunfähigkeit) nicht unter die amtsunabhängige Mindestversorgung ( 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4, zzgl. 30,68 Euro) fallen kann? Im besten Fall kann es nur mehr sein, wenn das erdiente Ruhegehalt höher ausfällt?
Nachdem ich mich nun ein wenig eingelesen habe, verstehe ich es richtig, dass das Ruheghalt (wegen Dienstunfähigkeit) nicht unter die amtsunabhängige Mindestversorgung ( 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4, zzgl. 30,68 Euro) fallen kann? Im besten Fall kann es nur mehr sein, wenn das erdiente Ruhegehalt höher ausfällt?
Re: drohende Dienstunfähigkeit
So ist es!
-
- Beiträge: 56
- Registriert: 26. Nov 2019, 20:04
- Behörde:
Re: drohende Dienstunfähigkeit
du schreibst du bist 23 jahre beamter, warum kümmerst du dich um die mindestversorgung? deine pensionsansprüche werden sehr viel höher/mehr sein
Re: drohende Dienstunfähigkeit
Über den Daumen gepeilt würde ich sagen 50% von A8 gegenüber Mindestversorgung nimmt sich nicht viel...HansiHintermeier hat geschrieben: ↑15. Sep 2020, 20:57 du schreibst du bist 23 jahre beamter, warum kümmerst du dich um die mindestversorgung? deine pensionsansprüche werden sehr viel höher/mehr sein
-
- Beiträge: 534
- Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
- Behörde:
Re: drohende Dienstunfähigkeit
Hallo.
Ich denke kommt doch darauf an wie alt er ist und ob er dann noch viel Zurechnungszeiten hat oder Zeiten vor der Verbeamtung.
Wenn es ungünstig ist kann es doch in den Bereich der Mindestpension liegen.
Also wenn etwas älter dann wenig Zurechnungszeit und keine Vordienstzeit.
Ich denke kommt doch darauf an wie alt er ist und ob er dann noch viel Zurechnungszeiten hat oder Zeiten vor der Verbeamtung.
Wenn es ungünstig ist kann es doch in den Bereich der Mindestpension liegen.
Also wenn etwas älter dann wenig Zurechnungszeit und keine Vordienstzeit.
-
- Beiträge: 56
- Registriert: 26. Nov 2019, 20:04
- Behörde:
Re: drohende Dienstunfähigkeit
http://lbv.beamtenversorgung.nrw.de/fsiframe.wrkexec
hier kannst du in etwa berechnen was du bekommst bei du
hier kannst du in etwa berechnen was du bekommst bei du
Re: drohende Dienstunfähigkeit
Im Moment sollte die Mindestversorgung noch höher sein. Ich war 3 Jahre in Teilzeit, und die 5 Jahre begrenzte Dienstfähigkeit wird meines Wissens auch nur im Umfang der geleisteten Stunden ( bei mir 85%) angerechnet. Ich werde mir das demnächst vom Versorgungsamt berechnen lassen.
-
- Beiträge: 56
- Registriert: 26. Nov 2019, 20:04
- Behörde:
Re: drohende Dienstunfähigkeit
wenn du mir ein paar allgemeine daten wie
geb jahr, und einen groben lebenslauf per pn schickst dann rechne ich es für dich aus. oder du nimmst einen versorgungsrechner aus dem internet. der aus nrw oder schleswig holstein ist am einfachsten. das ergebnis ist aber identisch für jedes bundesland
geb jahr, und einen groben lebenslauf per pn schickst dann rechne ich es für dich aus. oder du nimmst einen versorgungsrechner aus dem internet. der aus nrw oder schleswig holstein ist am einfachsten. das ergebnis ist aber identisch für jedes bundesland
Re: drohende Dienstunfähigkeit
So, nun bin ich dem Rat meines Hausarztes gefolgt, arbeite ab/seit Okt. 6 Monate nicht im Schichtdienst, kann dadurch aber natürlich meinen mir eigentlich zugewiesenen Posten nicht ausüben. BaPers hat schnell gearbeitet und mir eine Untersuchung beim Gesundheitsamt verschafft (Termin habe ich noch nicht), da erhebliche Zweifel an meiner Dienst- bzw Verwendungsfähigkeit bestehen (§44 Abs 1/Abs 6)
Etwas überrascht ob der Eile seitens des BaPers, habe ich ein paar Fragen:
1)ich habe einen GDB von 40 (bin auch gleichgestellt). Macht es da Sinn, mit einem Schwerbehinderten-Vertreter zu sprechen? Habe ich bisher noch nie und weiß auch nicht wie und ob mir das jetzt etwas bringen kann?
2) ich war in diesem Jahr knapp über 6 Wochen krank, eine Einladung zu einem BEM-Gespräch habe ich nicht bekommen, ändert das irgendwas bzw. hätte das nicht der erste Schritt des Arbeitgebers sein sollen?
3) macht es evtl Sinn sich schon vor dem Termin einen Anwalt zu suchen?
4) was erwartet mich dort genau beim Gesundheitsamt?
5) kann der Dienstherr mich dann sofort in den Ruhestand schicken, obwohl mein Hausarzt mich zunächst nur 6 Monate vom Schichtdienst befreit hat? (um dann neu zu bewerten)
Ich würde schon gerne weiter arbeiten, am liebsten auf meiner jetzigen Dienststelle, allerdings nicht mehr im Schichtdienst (evtl auch Schichtdienst, wenn ich nach 6 Monaten wieder fit bin). Eine Versetzung in ein anderes Amt im nahen Umkreis würde ich auch akzeptieren, Umzug und weite Fahrten werden gesundheitlich nicht möglich sein.
Etwas überrascht ob der Eile seitens des BaPers, habe ich ein paar Fragen:
1)ich habe einen GDB von 40 (bin auch gleichgestellt). Macht es da Sinn, mit einem Schwerbehinderten-Vertreter zu sprechen? Habe ich bisher noch nie und weiß auch nicht wie und ob mir das jetzt etwas bringen kann?
2) ich war in diesem Jahr knapp über 6 Wochen krank, eine Einladung zu einem BEM-Gespräch habe ich nicht bekommen, ändert das irgendwas bzw. hätte das nicht der erste Schritt des Arbeitgebers sein sollen?
3) macht es evtl Sinn sich schon vor dem Termin einen Anwalt zu suchen?
4) was erwartet mich dort genau beim Gesundheitsamt?
5) kann der Dienstherr mich dann sofort in den Ruhestand schicken, obwohl mein Hausarzt mich zunächst nur 6 Monate vom Schichtdienst befreit hat? (um dann neu zu bewerten)
Ich würde schon gerne weiter arbeiten, am liebsten auf meiner jetzigen Dienststelle, allerdings nicht mehr im Schichtdienst (evtl auch Schichtdienst, wenn ich nach 6 Monaten wieder fit bin). Eine Versetzung in ein anderes Amt im nahen Umkreis würde ich auch akzeptieren, Umzug und weite Fahrten werden gesundheitlich nicht möglich sein.
-
- Beiträge: 976
- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
- Behörde:
Re: drohende Dienstunfähigkeit
Hallo
Zu1: Ja, hol die SchwBV mit ins Boot. Besprich dort auch die anderen Fragen. Danach kannst du besser einschätzen, welche weitere Unterstützung vonnöten ist.
Wenn ein Schreiben wegen BEM kommt, hole auch SchwBV und andere Interessensvertretung (PR, GleichstellungsB) hinzu, bekunde deine Bereitschaft zur Teilnahme.
Bekunde deine Bereitschaft für „anderweitige Verwendung“ (osä).
Im Zurruhesetzungsverfahren muss bei SchwB (und Gleichstellung) die SchwBV befragt werden, was das Verfahren etwas verzögern kann.
Zu1: Ja, hol die SchwBV mit ins Boot. Besprich dort auch die anderen Fragen. Danach kannst du besser einschätzen, welche weitere Unterstützung vonnöten ist.
Wenn ein Schreiben wegen BEM kommt, hole auch SchwBV und andere Interessensvertretung (PR, GleichstellungsB) hinzu, bekunde deine Bereitschaft zur Teilnahme.
Bekunde deine Bereitschaft für „anderweitige Verwendung“ (osä).
Im Zurruhesetzungsverfahren muss bei SchwB (und Gleichstellung) die SchwBV befragt werden, was das Verfahren etwas verzögern kann.
Re: drohende Dienstunfähigkeit
Danke @Dienstunfall_L, die SchwBV werde ich morgen kontaktieren.
Ein BEM-Schreiben habe ich nicht bekommen und glaube auch nicht mehr daran. Ich war im Sommer für 7 Wochen erkrankt, im Anschluss daran hätte eine BEM-Einladung Sinn gemacht, meines Wissens ist das sogar Pflicht. Seitdem arbeite ich ja wieder. Ich hatte eigentlich nicht erwartet, für die 6-monatige Schichtdienstbefreiung eine Einladung zum Gesundheitsamt zu bekommen. Denn entweder hätte ich danach normal weiter gearbeitet oder eben nicht, dann wäre die Untersuchung natürlich sinnvoll. Aber das sehe ich wohl nur durch meine Rosa-Brille so
Wo ist eigentlch der Unterschied einer Untersuchung beim Vertrauensarzt (der mich für begrenzt dienstfähig hält) und einer Untersuchung beim Gesundheitsamt?
Ein BEM-Schreiben habe ich nicht bekommen und glaube auch nicht mehr daran. Ich war im Sommer für 7 Wochen erkrankt, im Anschluss daran hätte eine BEM-Einladung Sinn gemacht, meines Wissens ist das sogar Pflicht. Seitdem arbeite ich ja wieder. Ich hatte eigentlich nicht erwartet, für die 6-monatige Schichtdienstbefreiung eine Einladung zum Gesundheitsamt zu bekommen. Denn entweder hätte ich danach normal weiter gearbeitet oder eben nicht, dann wäre die Untersuchung natürlich sinnvoll. Aber das sehe ich wohl nur durch meine Rosa-Brille so
Wo ist eigentlch der Unterschied einer Untersuchung beim Vertrauensarzt (der mich für begrenzt dienstfähig hält) und einer Untersuchung beim Gesundheitsamt?
-
- Beiträge: 976
- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
- Behörde:
Re: drohende Dienstunfähigkeit
Zur Frage des Unterschieds kann ich nichts sagen, in meinem Bereich gibt es (Vertrauensarzt) den nicht. Im Gesundheitsamt sitzt hier der amtsärztliche Dienst. Bin Landesbeamter.