Guten Morgen zusammen,
ich (DO-Angestellter Bund) habe ein Angebot bekommen 2 Tage in der Woche einer wissenschaftlichen Nebenbeschäftigung (nicht im ÖD) nachzugehen.
Ich würde daher gerne die Arbeitszeit meines Dienstverhältnisses entsprechend um diese zwei Tage reduzieren.
Ich habe bereits versucht mich selber schlau zu machen und möchte sichergehen, dass ich es richtig verstanden habe. So wie ich § 99 BBG verstanden habe, ist dies nicht möglich, weil die Nebentätigkeit mehr als ein Fünftel der Vollarbeitszeit und wahrscheinlich auch das Gehalt 40 % des Jahresgehalts übersteigt. Ist das richtig oder bleibt es dennoch grundsätzlich eine Ermessensentscheidung?
Vielen Dank!!
Teilzeit und Nebentätigkeit
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Re: Teilzeit und Nebentätigkeit
Nein das ist schon richtig so. Es gibt ja keinen TV, sondern nur eine Dienstordnung in der steht es gelten die für Bundesbeamten geltenden Gesetze. Also bitte ignorieren und einfach erstmal von einem Bundesbeamten ausgehen.Torquemada hat geschrieben: ↑29. Okt 2020, 09:13Als Ang BBG ?? Ist da nicht der TV und das Arbeitsrecht heranzuziehen ?