Wechsel des Dienstherrn (NRW / Berlin)

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Kolbe
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Wechsel des Dienstherrn (NRW / Berlin)

Beitrag von Kolbe »

Hallo zusammen,

kann mir da jemand mehr sagen? Ist das "einfach"?
Wie läuft so etwas ab? Muss dazu sagen, dass ich schwerbehindert und auf Lebenszeit bin. Wie sieht das mit dem Gehalt aus? Bleibt das gleich?
Chriswie1984
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Beitrag von Chriswie1984 »

Hallo,

also die Bezüge werden im Land Berlin definitiv geringer ausfallen als beim Land NRW, denn dort gilt immernoch die Besoldungstabelle aus dem Jahr 2004.

Eine Schwerbehinderung darf einem nicht nachteilig ausgelegt werden. Wenn man nicht will, muss man diese aber nicht erwähnen.

Ich habe selbst einen länderübergreifenden Tausch von NRW nach Berlin versucht, war aber damals nicht erfolgreich.

Gruß
Kolbe
Beiträge: 57
Registriert: 7. Mär 2009, 19:46
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Beitrag von Kolbe »

Wieso warst Du nicht erfolgreich?
finanzbeamter
Beiträge: 1
Registriert: 12. Jan 2009, 13:03
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Beitrag von finanzbeamter »

Ich hatte ebenfalls die Versetzung in ein anderes Land beantragt. Ich bin selbst hochgradig sehbehindert. Als ich im Laufe des Verfahrens befördert wurde, erfolgte unmittelbar die Ablehnung des Antrages, da nun kein Tauschpartner in der gleichen Besoldungsgruppe vorliege. Auf meine Nachfrage stellte sich belegbar heraus, dass ich wegen meiner Behinderung abgelehnt wurde. Die Beförderung war also nicht entscheidend. Aufgrund der Finanzkrise und der allgemeinen Haushaltslage sei eine Versetzung nicht zu rechtfertigen. Der Tausch mit einem Nichtbehinderten sei nicht Kostenneutral, da eine Behinderung eine quantitative Minderleistung bewirke. Dass diese jedoch hinzunehmen ist und der Dienstherr dafür einen Ausgleich und reichlich Fördermittel erhält, war völlig bedeutungslos.
Erst unzählige Briefe an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, an die Bundesministerin und Andere brachte ein Einlenken.
Und obwohl nun auch ein möglicher Tauschpartner in meine Besoldungsgruppe befördert wurde, "durfte" ich mir eine Rückstufung in eine niedrigere Besoldungsgruppe "wünschen", damit die Voraussetzungen für eine Tauschversetzung erfüllt sind.

Soviel zum Thema "Vorbildwirkung des öffentlichen Dienstes" in Bezug auf die Förderung behinderter Menschen.

Da die Schwerbehinderung in der Personalakte (und werweiß was noch alles) vermerkt ist, kann man nichts verheimlichen. Die Akte wird zum aufnehmenden Dienstherrn geschickt.
Chriswie1984
Beiträge: 34
Registriert: 17. Mär 2009, 18:46
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Beitrag von Chriswie1984 »

Der Tausch war damals nicht erfolgreich, da ich laut des IM NRW damals als Verwaltungsbeamter in einer Polizeibehörde nicht länderübergreifend tauschen sollte. Nach einer schriftlichen Beschwerde wurde der Sachverhalt nochmals geprüft und dem Tausch zugestimmt. Nur leider hatte meine damalige Tauschpartnerin dann bereits andere Pläne.

Letztendliche habe ich mich nun erfolgreich bei einer Bundesbehörde in Berlin beworben und bin ohne Tausch gegangen.
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