Amtsarzt - Vorerkrankungen

Feuerwehrforum: Forum für Angehörige der Berufsfeuer und der freiwilligen Feuerwehr

Moderator: Moderatoren

Antworten
m00b4k
Beiträge: 1
Registriert: 8. Jun 2020, 13:18
Behörde:

Amtsarzt - Vorerkrankungen

Beitrag von m00b4k »

Guten Tag zusammen!

Ich bin Mitte 30, und recht lange schon bei der FF. In den letzten Jahren ist in mir der Wunsch gewachsen, mich bei der BF (NRW) zu bewerben. Alles soweit okay, u.a. da das Eintrittsalter bei uns nochmals erhöht wurde.

Nun bin ich also dabei mich für einen Ausbildungsplatz als Brandmeisteranwärter bei der BF zu bewerben.

Dabei interessiert mich folgende Fragestellung besonders:

Was genau wird beim Amtsarzt abgefragt?
Ich bin in einer sehr guten Verfassung, habe allerdings bis Mitte 2019 ca 25 psychotherapeutische Sitzungen gehabt (Über einen Zeiraum von 1,5 Jahren), da es in einer sehr kurzen Zeit einige Todesfälle in meiner Familie gab, die mich eiskalt erwischt haben - "Anpassungsstörung" lautete die Diagnose.

Ich habe niemals Medikamente gebraucht - lediglich Gesprächssitzungen. Auch wurde ich nie deswegen krank geschrieben. Seit dem gab es absolut keinen diesbezüglichen Bedarf mehr bei mir. Alles normal über die Kasse abgerechnet.

Jetzt habe ich natürlich Bedenken, dass ich, sollte ich durch die vorherigen Teile des Verfahrens kommen, der Amtsarzt mir einen Strich durch die Rechnung machen könnte.

Wahrscheinlich wird man einfach ankreuzen müssen, ob man in den letzten X Jahren in ambulanter Behandlung war, korrekt?

Mir ist zwar klar, dass es sich hierbei natürlich um Einzelfallentscheidungen handelt, jedoch weiß vielleicht der ein oder andere von euch Näheres, wie so etwas gehandhabt wird oder kann mir sogar von seinen Erfahrungen berichten.

Viele Grüße
m00
DBV-Berater
Empfehlungsberater
Beiträge: 11
Registriert: 1. Sep 2020, 20:20
Behörde:

Re: Amtsarzt - Vorerkrankungen

Beitrag von DBV-Berater »

Da wird Dir hier Keiner wirklich einen Rat geben können, denn das können nur Experten! Ob Du für die Feuerwehr streßresistent genug bist, das kann Dir nur ein Psychiater & Psychotherapeut attestieren und nur damit bist Du auf der sicheren Seite. Mit dem Attest ab zum Rechtsanwalt der kann Dir bescheinigen ob Du dem Amtsarzt was beichten muss oder auch nicht. Machst Du anderes, tätigst Falschangaben beim Amtsarzt und es kommt raus, dann könnte der Schuss nach hinten losgehen.
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Sven Lohe
Maria-Goeppert Strasse 3
23562 Lübeck
0451 4998576
sven.lohe@dbv.de
https://www.beamte-info.de & https://www.dbv-betreuer.de/lohe-andersen-luebeck-dbv
Satisfried
Beiträge: 4
Registriert: 28. Mär 2022, 05:22
Behörde: BF/FF
Geschlecht:

Re: Amtsarzt - Vorerkrankungen

Beitrag von Satisfried »

Versuch es einfach! Ich stand mit einem Herzfehler Ende letzten Jahres auch mit gehörig Wadenflattern vor der Amtsärztin. Im Endeffekt bin ich dann ohne Einschränkungen durchgekommen und heilfroh es überhaupt versucht zu haben. Zwar sind psychologische Behandlungen nicht gerne gesehen, aber auch nicht zwingend ein Ausschlussgrund. Da hat jeder Amtsarzt ja einen Ermessensspielraum. Gegebenenfalls wirst du nochmal zu einem Psychologen geschickt, der dir deine psychische Belastbarkeit attestieren muss, das sollte allerdings kein Problem sein. Im schlechtesten Fall bist du halt für diesen einen Amtsarzt nicht tauglich. Heißt nicht, dass das jeder andere Amtsarzt ähnlich sieht. NRW ist DAS Bundesland der Berufsfeuerwehren, da hast du ausreichend Möglichkeiten dich zu bewerben.
Antworten