wer kennt sich hierzu aus:

Die gestzliche Pensionsaltersgrenze ist erreicht, leider liegt die letzte Beförderung erst 1.5 Jahre zurück.
Kann in diesem besonderen Fall auf die 2 jährige Wartezeit auf Ruhegehaltsfähigkeit verzichtet werden?
Wer kann dazu eine Entscheidung treffen (HR Bereich der Telekom oder BAnSt) ??