Hallo Leute,
ich habe die Suchfunktion benutzt und schon herausgefunden was A9g bedeutet.
Aber ich weiß nicht was es bedeutet, wenn ein Posten nach A9g|A11 gebündelt bewertet wird.
Heißt dies, dass ich bis A11 aufsteigen könnte?
Grüße,
Bud
Besoldungsgruppe A9g|A11
Moderator: Moderatoren
- leonsucher
- Beiträge: 489
- Registriert: 15. Aug 2006, 15:17
- Behörde:
Keine Ahnung, ob es das nur bei den Bundesbeamten gibt.
A9g ist der Einstieg in den gehobenen Dienst.
Solche Sammelposten gibt es auch für die Mehrheit im m. D. ( A6m - A8 )
Sinn der Sache soll sein, das man auf seinem angestammten Dienstposten bis zum angegebenen Amt ( entsprechende Beurteilung vorausgesetzt ) befördert werden kann, hier A11.
Danach hat man 2 Möglichkeiten:
Als A11 auf einen anderen ausgeschriebenen A12 Posten bewerben, der irgendwo sein kann ( Regel ) oder A11 als Endamt akzeptieren und hoffen, das diese Planstelle durch Neubewertung mal angehoben wird.( Ausnahme )
A9g ist der Einstieg in den gehobenen Dienst.
Solche Sammelposten gibt es auch für die Mehrheit im m. D. ( A6m - A8 )
Sinn der Sache soll sein, das man auf seinem angestammten Dienstposten bis zum angegebenen Amt ( entsprechende Beurteilung vorausgesetzt ) befördert werden kann, hier A11.
Danach hat man 2 Möglichkeiten:
Als A11 auf einen anderen ausgeschriebenen A12 Posten bewerben, der irgendwo sein kann ( Regel ) oder A11 als Endamt akzeptieren und hoffen, das diese Planstelle durch Neubewertung mal angehoben wird.( Ausnahme )
Zuletzt geändert von leonsucher am 11. Dez 2009, 08:31, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Beiträge: 655
- Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
- Behörde:
Nee, ganz sicher nicht! Das gibt es auch in den Ländern.Klaus hat geschrieben:Das gibt es wohl nur bei den Bundesbeamten...
A9/A11 bedeutet in der Tat, dass jemandem ein Dienstposten zugewiesen ist, der die Bezügezahlung in der Bandbreite von A 9 bis einschließlich A 11 rechtfertigt. Der oder die Betroffene in Besoldungsgruppe A 9 hat daher die Aussicht, sich zum Zwecke der Beförderung nicht unbedingt auf einen anderen Dienstposten bewerben und in einen neuen Aufgabenbereich einarbeiten zu müssen. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht. Die Beförderung hängt ja letztlich u. a. auch davon ab, dass eine freie Planstelle zur Verfügung steht.
Viele Grüße
Gerda
Na o.k., dann gibt es das eben nur in Berlin nicht. In Berlin wird ein Dienstposten bewertet. Das hat mit den Aufgaben zu tun, die damit in Verbindung stehen. Und Aufgaben können doch wohl kaum mit einer Bewertung nach A9 oder A11 identisch sein.
Hat man einen Dienstposten, der nach A 11 bewertet ist und der wird frei, wird ausgeschrieben. Die Stelle hat ein Anforderungsprofil und die Bewerber müssen dem Anforderungsprofil entsprechen, um für die Stelle in Frage zu kommen.
Wie soll denn ein Anforderungsprofil A9/ A11 aussehen?
Übrigens: Sollte sich für eine Stelle A11 kein adäquater Bewerber finden, kann man natürlich auch jemanden aus A 9 hinsetzen. Die Stelle A 11 muss aber im Stellenplan ausgewiesen sein.
Eines der wenigen Dinge, die mir hier in Berlin als logisch erscheinen...
Hat man einen Dienstposten, der nach A 11 bewertet ist und der wird frei, wird ausgeschrieben. Die Stelle hat ein Anforderungsprofil und die Bewerber müssen dem Anforderungsprofil entsprechen, um für die Stelle in Frage zu kommen.
Wie soll denn ein Anforderungsprofil A9/ A11 aussehen?
Übrigens: Sollte sich für eine Stelle A11 kein adäquater Bewerber finden, kann man natürlich auch jemanden aus A 9 hinsetzen. Die Stelle A 11 muss aber im Stellenplan ausgewiesen sein.
Eines der wenigen Dinge, die mir hier in Berlin als logisch erscheinen...

- Früchtchen
- Beiträge: 97
- Registriert: 3. Okt 2008, 13:29
- Behörde:
Zitat: Wie soll denn ein Anforderungsprofil A9/ A11 aussehen?
In der Theorie wie folgt: jemand kommt als A9 auf die Stelle und wird mit wachsendem Kenntnisstand/Befähigung/Erfahrung erst A10 dann A11.
In der Praxis wie folgt: auf die Stelle kommt irgendwas von A9 bis A11 und darf als A9 das gleiche machen, wie er es als A11 auf diesem Posten dürfte - nur eben für weniger Gehalt, bis er irgendwann mal in den Genuss der Beförderung kommt.
Bei Neubesetzungen kriegen A11 den Zuschlag, unabhängig vom Vorhandensein stellenspezifischer Kenntnisse. (Das soll aber wohl geändert werden, so daß dann Vorkenntnisse eine Rolle spielen.)
LG Früchtchen
In der Theorie wie folgt: jemand kommt als A9 auf die Stelle und wird mit wachsendem Kenntnisstand/Befähigung/Erfahrung erst A10 dann A11.
In der Praxis wie folgt: auf die Stelle kommt irgendwas von A9 bis A11 und darf als A9 das gleiche machen, wie er es als A11 auf diesem Posten dürfte - nur eben für weniger Gehalt, bis er irgendwann mal in den Genuss der Beförderung kommt.
Bei Neubesetzungen kriegen A11 den Zuschlag, unabhängig vom Vorhandensein stellenspezifischer Kenntnisse. (Das soll aber wohl geändert werden, so daß dann Vorkenntnisse eine Rolle spielen.)
LG Früchtchen
Hey,
danke erstmal für die vielen Antworten. Habs jetzt erstmal verstanden.
Es handelt sich bei der konkreten Ausschreibung tatsächlich um eine Position als Bundesbeamter (Sorry: Falsches Forum
). Ich weiß aber nicht ob die Position was für mich ist, da mir die Besoldungsgruppe etwas zu niedrig erscheint, da ich Uni-Absolvent im Bereich Informatik bin.
Könnte ich denn eine höhere Besoldungsgruppe Verlangen auch wenn die Stelle eben als A9g|A11 ausgeschrieben ist?
danke erstmal für die vielen Antworten. Habs jetzt erstmal verstanden.
Es handelt sich bei der konkreten Ausschreibung tatsächlich um eine Position als Bundesbeamter (Sorry: Falsches Forum

Könnte ich denn eine höhere Besoldungsgruppe Verlangen auch wenn die Stelle eben als A9g|A11 ausgeschrieben ist?
- leonsucher
- Beiträge: 489
- Registriert: 15. Aug 2006, 15:17
- Behörde:
Ich weiss ja nicht , um was für eine Stelle es sich handelt, aber gewöhnlich braucht man als Beamtenanwärter eine mehrjährige Ausbildung im gehobenen Dienst.............
Erst dann bekommt man ein Amt der jeweiligen Laufbahn zugewiesen ( in der Regel das Eingangsamt A9g )
Möglicherweise werden bei externen Fachkräften ( Ingenieure, Kapitäne usw. ) Ausnahmen gemacht..............
Das kenne ich sonst nur vom höheren Dienst ab A13h ( z.B. promovierte Juristen )

Erst dann bekommt man ein Amt der jeweiligen Laufbahn zugewiesen ( in der Regel das Eingangsamt A9g )
Möglicherweise werden bei externen Fachkräften ( Ingenieure, Kapitäne usw. ) Ausnahmen gemacht..............

Das kenne ich sonst nur vom höheren Dienst ab A13h ( z.B. promovierte Juristen )