Besondere Schutzmaßnahmen für Schwangere wg Corona

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JellyBean
Beiträge: 4
Registriert: 13. Jul 2020, 15:28
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Besondere Schutzmaßnahmen für Schwangere wg Corona

Beitrag von JellyBean »

Liebe Forenmitglieder,
mich würde mal interessieren, ob eure Dienststellen besondere Schutzmaßnahmen für Schwangere wegen Corona eingeführt haben (z.B. komplettes Homeoffice, sofern möglich)? (Kurze Anmerkung: Ich will nicht darüber diskutieren, ob dies/was notwendig ist, sondern mich würde interessieren, wie eure Dienststellen das handhaben)
GFunkt
Beiträge: 343
Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
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Re: Besondere Schutzmaßnahmen für Schwangere wg Corona

Beitrag von GFunkt »

Für den gesamten Geschäftsbereich unseres Ministeriums wurde ein betriebliches Beschäftigungsverbot für eine Tätigkeit in der Behörde ausgesprochen. Soweit möglich ist Home Office zu leisten.
Hanswurst I.
Beiträge: 239
Registriert: 27. Okt 2015, 11:11
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Re: Besondere Schutzmaßnahmen für Schwangere wg Corona

Beitrag von Hanswurst I. »

Für alle schwangeren Beschäftigten gilt ein Beschäftigungsverbot für eine Tätigkeit des gesamten Geschäftsbereichs des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz bis zur Aufhebung der bayernweit verhängten Ausgangsbeschränkungen. Die Verpflichtung zur Dienstleistung bleibt jedoch bestehen für Schwangere, die über einen Telearbeits- bzw. Homeoffice-Arbeitsplatz verfügen. Dienstleistung ist in diesem Fall ausschließlich im Wege von Telearbeit bzw. Homeoffice zulässig.

Grundsätzlich kann man die Leute mit Laptops insoweit versorgen, die Arbeit ansich muss es natürlich auch hergeben. Eine schwangere Wachtmeisterin kann daheim schlecht Post verteilen. Und man kann da sicher auch diskutieren, ob man einen offiziellen HO-Platz haben muss oder ob es reicht wenn man demjenigen ein Laptop in die Hand drückt. Zu einem TAP gehört ja eigentlich mehr als nur ein Laptop.

Weiter grundsätzlich ist es natürlich auch so, dass es nicht erst seit C-Zeiten für eine Schwangere in der Regel problemlos möglich ist, eine Krankschreibung zu erhalten. Die Ärzte gehen da heute keinerlei Risiko mehr ein und wenn es nur ein Husten oder difuse Ängste sind.

Lustiger Behördenbeamtenschwachsinn am Rande: Kollegin ist seit Beginn Corona praktisch durchgehend zuhause aufgrund Gesundheit und hat ein Laptop bekommen um zu arbeiten. Klappt super, höhere Effektivität weil das Sozialgedönse wegfällt etc. Soll jetzt offiziell einen TAP bekommen aufgrund eben Gesundheit, d.h. Drucker, Rechner, Monitor etc. Dafür braucht es mehrere Erklärungen zum Raum, Steckdosen etc. sowie einen Nachweis über die Internetverbindung, in der Regel durch einen Screenshot des Routermenüs. Alles da bis auf den Screenshot weil Kollegin im Urlaub aktuell. Wird nicht genehmigt, weil Screenshot fehlt. Klingt sinnvoll nachdem sie jetzt fast volle 4 Monate bereits von zuhause aus gearbeitet hat eine Nachweis über die Verbindung zwingend zu verlangen... :lol:
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